RauhfaserFARBE entfernen, ist das Pflicht?

  • Rauhfasertapeten müssen nicht entfernt werden. Wie sieht es aus mit Rauhfaserfarbe (weiß). Kann der Vermieter bei Auszug verlangen, dass die Wände geglättet werden? Danke für eine schnelle Antwort

  • Gute Frage. Weiß ich so auch nicht. Wurde das nicht zuvor mit dem Vermieter besprochen, bevor die Farbe raufkam?

    Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass, falls so eine Farbe sehr viel aufwändiger zu entfernen ist als eine Tapete, das sehr wohl einen Unterschied macht und der Mieter die Farbe entfernen müsste, wenn der Vermieter das verlangt.

  • Ich setze hier jetzt folgendes Voraus: Ihr habt feingespachtelte Wände bekommen, das ist auch irgendwie irgendwo vermerkt (Übergabeprotokoll).

    Wenn ich Vermieter wäre, würde ich Dich das Zeug entfernen lassen.
    Denn:
    Ihr habt feingespachtelte Wände bekommen. Die kann man mit NORMALER Farbe wunderbar streichen, oder auch darüber tapezieren und die Tapeten anschließend Rückstandslos entfernen. Das Aufbringen von Raufaserfarbe auf die Wände erachte ich als Sachbeschädigung, die der Vermieter nicht hinnehmen muss. Diese Farbe ist nicht so einfach entfernbar und erfordert einen höheren Aufwand.
    Ich werte das so, als würde man spezielle Farben wie Lackfarben / Acrylfarben für Wände nutzen, oder kunterbunte Wände hinterlassen.

    Ob ich damit vor Gericht durchkomme, weiß ich jedoch nicht. Mit "untypischer Farbgebung" gibt es ja genug Vermieterfreundliche Urteile, aber das hier ist doch ein wenig anders. Zwar sehr unerfreulich für den Vermieter, aber nicht unbedingt untypisch.

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