Nur mündliche "Nebenkostenabrechnung"

  • Hallo zusammen,

    meine Freundin hat gestern eine Email von ihrem Vermieter bekommen; OTon: Er würde in den nächsten Tagen mal vorbeischauen und dann eine "gemeinsame Durchsicht der Nebenkosten" dann mit ihr vornehmen.

    Ist das überhaupt rechtens? Sie wohnt dort schon seid ein paar Jahren und hat noch nie eine richtige schriftliche Nebenkostenabrechnung bekommen.

    Danke und Gruß

  • Nebenkosten müssen da, wo sie nicht (wirksam) als Pauschale im Mietvertrag vereinbart sind, jährlich abgerechnet werden.

    Im glücklichsten Fall ist die mieterseitige Übernahme von Betriebs-/Nebenkosten gar nicht im Mietvertrag vereinbart. Dann muss niemand abrechnnen und der Mieter nichts bezahlen. Aber das dürfte sehr unwahrscheinlich sein ...

    Was im Mietvertrag über Miete und Betriebs-/Nebenkosten steht, könntest Du uns ja mal mitteilen.

  • Sind denn vertraglich überhaupt monatliche Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart? Denn nur dann muß der Vermieter 1 x jährlich, in Textform, darüber abrechnen.

    Zitat

    Er würde in den nächsten Tagen mal vorbeischauen und dann eine "gemeinsame Durchsicht der Nebenkosten" dann mit ihr vornehmen.

    Ist das überhaupt rechtens?

    Natürlich ist das rechtens, sogar sehr nett, das der Vermieter persönlich mit dem Mieter die Nebenkosten durch sieht:cool:

  • Sind denn vertraglich überhaupt monatliche Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart? Denn nur dann muß der Vermieter 1 x jährlich, in Textform, darüber abrechnen.


    Müsste man - genau genommen - etwas präzisieren, denn es könnte missverstanden werden.

    Es muss vereinbart sein, dass der Mieter die Nebenkosten übernimmt und die Nebenkosten dürfen nicht als Pauschalbetrag im Mietvertrag stehen. Dann ist eine jährliche Abrechnung fällig.

    Das geht m.E. also auch ohne monatliche Vorauszahlungen. Dann würde eben die ganze Zeche am Jahresende nachbezahlt.

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