Frage zu Mietvertrag und Eigenbedarf

  • Hallo,

    Bitte um Hilfe

    Zur Situation:

    Wir wohnen in einem gewerblich genutzten Gebäude (Labore) in der ehemaligen Hausmeisterwohnung. Im Mietvertrag steht: "Das Mietverhältnis beginnt am 1.11.2012. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 1.11.2017 für Mieter und Vermieter zulässig."

    Nun sprach uns die Firma an, ob wir nicht eher raus könnten, da Firmenerweiterung stattfinden soll und die Wohnung ein Labor werden soll.

    Müssen wir irgendwelche Angst haben, Kündigung, Eigenbedarf oder ähnliches? Sind wir bis November 2017 auf der sicheren Seite?

    Vielen Dank schonmal


  • Im Mietvertrag steht: "Das Mietverhältnis beginnt am 1.11.2012. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 1.11.2017 für Mieter und Vermieter zulässig."
    Müssen wir irgendwelche Angst haben, Kündigung, Eigenbedarf oder ähnliches? Sind wir bis November 2017 auf der sicheren Seite?

    Ich weiß nicht wie gut Ihre Deutschkenntnisse sind, aber wiederholen, was in Ihrem Mietvertrag steht, muß ich ja nun wirlklich nicht!

  • Ich weiß nicht wie gut Ihre Deutschkenntnisse sind, aber wiederholen, was in Ihrem Mietvertrag steht, muß ich ja nun wirlklich nicht!

    Dann lassen Sie es doch einfach anstatt es nochmal zu zitieren...


    Also entweder ich hab mich verlesen oder der Kündigungsausschluss läuft über 5 Jahre was ja dann unzulässig wäre.
    Selbst wenn der KdgAuschluss nicht rechtens ist so muss euer Vermieter (die Firma nehme ich mal an) einen guten Grund dafür liefern der es unbedingt nötig macht das der Vertrag gekündigt werden muss.
    BGB § 573 hilft dort etwas.

    Falls du etwas mehr über gewerbliche Firmen und Eigenbedarf lesen willst dann schau mal im Internetz nach dem Aktenzeichen VIII ZR 122/06 dort hat der Bundesgerichtshof ein Urteil dazu gefällt.

  • K

    Im vorgedruckten Mietvertrag ist die Frist maximal 4 Jahre. Das ist hier nicht der Fall und damit ist die Klausel ungültig.
    Ergo normale Kündigzungsfrist. Ob die Gründe ausreichen kann ich nicht beurteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (1. Juli 2014 um 23:56)

  • Wie schon gesagt, ist die Klausel unzulässig, da die 4 Jahre überschritten werden.
    Ich würde mich hier aber einfach dumm stellen und den Vermieter auf diese Frist hinweisen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Aus: Focus.de

    Eine Individualvereinbarung ohne die strengen AGB-Vorschriften liegt vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden (Paragraf 305 BGB). Dazu gehört laut Rechtsprechung, dass die Klausel inhaltlich ernsthaft zur Disposition steht und der Vertragspartner die Möglichkeit hat, den Inhalt zu beeinflussen. Wenn also Vermieter und Mieter über einen Kündigungsverzicht eine individuelle Regelung treffen und das etwa unter „Zusatzvereinbarungen“ festhalten, wird der Mieter später davon schwerlich wieder loskommen.

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