Muss ich Badreparaturen zum Auszug bezahlen?

  • Hallo,

    im Zuge der Endabnahme meiner gemieteten Wohnung wurden von der Hausverwaltung folgende Punkte bemängelt:

    1. Die Duschtasse weist eine Abplatzung in der Emaille auf (Durchmesser ca. 3mm)
    2. Das WC-Becken ist leicht bläulich verfärbt, evtl. habe ich zu lange Reinigungsmittel drauf gelassen.

    Die Hausverwaltung meint, das WC müsse ausgetauscht und die Tasse ausgebessert werden. Ich könnte es selbst machen oder es wird von der Kaution abgezogen.
    Das Haus steht seit über 15 Jahren, ich denke das Bad ist genauso alt.

    Ist das rechtmäßig oder doch eher allgemeiner Verschleiß?

    Vielen Dank im voraus!

  • Ist das rechtmäßig oder doch eher allgemeiner Verschleiß?

    Das kann hier eigentlich niemand beurteilen. Das wäre unseriös, zumal man die Schäden nicht in Augenschein nehmen kann.

  • Abplatzungen und Verfärbungen dürften wohl nicht als vertragsgemäße Nutzung der Wohnung gelten. Das letzte Wort in diesem Fall wird wohl vor Gericht gesprochen, wenn der Vermieter es auch so sieht.

    Aber geschuldet wird nur der Zeit-, nicht der Neuwert.

  • Hallo,

    Abplatzungen in der Emaille sind wohl kaum "normaler" Verschleiß sondern eher eine mechanische Beschädigung. Vielleicht ist mal der Duschkopf "abgestürzt" oder eine Glasflasche in der Wanne gelandet?

    Blauverfärbung im WC durch zu langen Reinigereinsatz ist genauso eindeutig. Wäre diese Verfärbung bei sorgfältiger Behandlung der Mietsache auch entstanden? Kaum vorstellbar.

    Unsere Wohnung ist jetzt 14 Jahre alt und weist, dank sorgfältiger Pflege und Behandlung, keine derartigen Schäden auf.

    Finden Sie sich damit ab, dass Sie die von Ihnen verursachten Schäden entweder selbst beheben lassen oder die entsprechende Zahlung leisten.

    Wäre es Ihr Eigentum würden Sie es vermutlich auch so sehen, oder?

    Grüße,

    DS

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