Aufhebungsvertrag durch Vermieter wegen Verkauf

  • Hallo,

    mein Vermieter war am Mittwoch hier und hat uns die Hiobsbotschaft überbracht das er das Haus verkauft. Die Käufer wollen dann selber hier einziehen und das zum 1.10.14.
    Gestern brachte er mir dann einen Aufhebungsvertrag den ich unterschreiben soll.
    Noch habe ich nichts unterschrieben.
    Hoffe auf ein paar Tips was ich nun machen kann.

    Lg ellipi

  • Abwarten bis der neue Eigentümer die Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht (die dann in der Regel auch gültig ist), oder vom jetzigen Vermieter die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag nur leisten, wenn entsprechend Bares rüberwächst. Aufhebungsverträge sollten von beiden Vertragspartnern so gestaltet sein, dass auch beide zufrieden sind.

  • [...]uns die Hiobsbotschaft überbracht das er das Haus verkauft. [...] Gestern brachte er mir dann einen Aufhebungsvertrag den ich unterschreiben soll.

    Wenn Ihr da gerne wohnen bleiben möchtet, sehe ich keinen Grund jetzt irgendetwas zu unterschreiben. Ich würde ebenfalls abwarten, ob und was genau der neue Vermieter tut. Auch bei Eigenbedarfskündigungen gibt es einige Fallstricke, denn der Vermieter muss begründen, warum er das Haus benötigt.

    Mal ein konstruiertes Extrembeispiel:
    Nur haben wollen, weil die Tante dritten Grades da einziehen soll und obwohl daneben noch ein leeres Haus steht, das ebenfalls dem Vermieter gehört, würde sicherlich nicht einfach so durchgehen.

    Irgendwo zwischen diesem konstruierten Unsinn und einer wirklich gültigen Eigenbedarfskündigung gibt es sicher einiges, was man sich im Fall des Falles genauer anschauen könnte/müsste ...

    Übrigens: Ein Schelm, der böses dabei denkt, dass der jetzige Vermieter Euch schon raushaben möchte. Welche Vorteile er und der potentielle Käufer davon wohl haben mögen ...? :cool::rolleyes:


    Nachtrag: Siehe zu dem Thema auch hier ---> Eigenbedarf nach Hauskauf: Die wichtigsten Fakten

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (28. Juni 2014 um 11:22) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Ein Haus verkauft sich ohne Mieter wesentlich günstiger.
    Hier will Ihr Vermieter mit dem Aufhebunungsvertrag das erreichen. Ich denke, das das Haus noch garnicht verkauft ist und durch den Aufhebungsvertrag erhofft sich der Vermieter eine Wertsteigerung; zu Ihren Lasten.

    Es gibt 2 Möglichkeiten:

    1. Sie unterschreiben den Aufhebungsvertrag mit einer saftigen Abfindung(Umzugskosten + Gewinn)

    oder

    2. Sie unterschreiben nicht und warten das Ganze ab. Ob der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, werden Sie dann schon sehen.

    Ich denke eher, das es eine Finte des Vermieters ist. Wenn Sie Punkt 1 ins Gespräch bringen, werden Sie ganz schnell den Schwindel merken.

  • Zitat

    Hoffe auf ein paar Tips was ich nun machen kann.

    Den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, dazu seid Ihr nicht verpflichtet.

    Wenn der neue Eigentümer, der dann Euer Vermieter ist, selbst dort wohnen möchte kann er Euch wegen Eigenbedarf kündigen.

    Wie lange wohnt Ihr schon dort?

  • Wie wohnen hier seit 2 Jahren.
    So auf die Straße setzten ist eh schlecht. Bin alleinerziehend mit 3 Kindern.
    Das er verkaufen möchte glaub ich schon denn die Käuferin wär beim Gespräch am Mittwoch dabei.
    Sie meinte auch das sie zum 1.10 aus ihrer jetzigen Mietwohnung raus muss.
    Den Absatz mit der "Abfindung" ist komplett durchgestrichen worden.
    Hab ihm gesagt das erst die Kinderzimmer letzten Monat renoviert wurden und ich als ALG 2 Empfängerin mir noch ne Renovierung nicht leisten kann. Er meinte da würde man sich so noch mündlich einigen können

  • Er meinte da würde man sich so noch mündlich einigen können


    Mündlich würde ich mich auf gar keine Einigung einlassen!

  • Zitat

    Wie wohnen hier seit 2 Jahren.

    OK, dann ist für den Vermieter die Kündigungsfrist nur 3 Monate.

    Zitat

    Sie meinte auch das sie zum 1.10 aus ihrer jetzigen Mietwohnung raus muss.

    Dazu müßte sie (die neue Eigentümerin) Euch bis spätestens 3.7.14 zum 30.9.14 kündigen. Um das aber rechtskräftig zu können müßte zuvor der Eigentumsübergang erfolgen. Das dies in den nächsten Tagen erfolgt ist eher unwahrscheinlich, genauer gesagt unmöglich.

    Ansonsten schließe ich mich Ajax an keine mündlichen Einigungen/Versprechen akzeptieren!

  • Dazu müßte sie (die neue Eigentümerin) Euch bis spätestens 3.7.14 zum 30.9.14 kündigen. Um das aber rechtskräftig zu können müßte zuvor der Eigentumsübergang erfolgen. Das dies in den nächsten Tagen erfolgt ist eher unwahrscheinlich, genauer gesagt unmöglich.


    Richtig, RICHTIG, R I C H T I G !

    Auf die Idee, das mal nachzurechnen, war ich noch gar nicht gekommen. Stattdessen hab' ich treues Schaf noch gefragt, welche Vorteile wohl die anderen haben könnten, wenn schon jetzt ein Aufhebungsvertrag unterschrieben würde ... :o

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