Anmelden in Mietwohnung ohne den Vermieter informiert zu haben

  • Hallo liebes Forum,

    Ich habe folgende Frage:
    Eine Bekannte hat mich (Mieterin) gebeten, ihren Schwager unter unserer Adresse anmelden zu dürfen, damit jener in unserer Stadt (Köln) einen Hartz4-Antrag stellen und somit in Köln eine Sozialwohnung zugewiesen bekommen kann.
    Ich war etwas überrumpelt und habe zugesagt. Der Schwager wohnt hier nicht, ist nur gemeldet.
    Kurz gefragt: War das jetzt dumm und könnte ich Schwierigkeiten mit dem Vermieter bekommen?

    Falls jemand darüber etwas genaueres weiß, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen!

    Viele Grüße!

  • Eine Bekannte hat mich (Mieterin) gebeten, ihren Schwager unter unserer Adresse anmelden zu dürfen, damit jener in unserer Stadt (Köln) einen Hartz4-Antrag stellen und somit in Köln eine Sozialwohnung zugewiesen bekommen kann.


    Du kannst eine andere Person gottseidank sowieso nicht anmelden.
    Ausserdem dürfte dies evtl. dem Vermieter nicht gefallen, ebenso dem Sozialamt vonwegen Verdacht zur Beihilfe zum Sozialbetrug.


  • Kurz gefragt: War das jetzt dumm und könnte ich Schwierigkeiten mit dem Vermieter bekommen?

    Über den Vermieter würde ich mir da gar nicht so viele Sorgen machen, sondern eher wegen dem Sozialamt. Das Stichwort Sozialbetrug wurde ja schon genannt.
    Ich würde vorsichtshalber mal mit dem Vermieter sprechen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass der Name des Schwagers am Briefkasten/Klingel steht. Dann kommt der Vermieter sowieso dahinter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ab irgendwann demnächst sind solche Spielchen wieder hinfällig, weil dann wieder die Vermieterbescheinigung eingeführt ist. Dann müssen Vermieter wieder Belege über Aus- und Einzüge von Bewohnern erstellen und stehen gleich wieder selbst mit einem Bein im Knast, wenn irgendwelche Betrügereien stattfinden. :mad:

    Fine1234

    Das war sicherlich keine Deiner klügsten Entscheidungen im Leben, schätze ich ...

    Die schwach-gute Nachricht zuerst:
    Eine rechtliche Erlaubnis an einen Dritten, Deine Mietwohnsitzadresse fälschlich und in betrügerischer Absicht auch als Wohnsitzadresse eines Vierten verwenden zu lassen, kannst Du m.E. gar nicht wirksam erteilen.

    Aber solltest Du sonst irgendwie daran aktiv beteiligt sein,

    • z.B. indem fingierte Untermietverträge im Spiel sind oder
    • Du Dich beispielsweise zu sonstigen bestätigenden, unwahren Aussagen hast hinreißen lassen ("Ja, liebes Amt, der Schwager meiner Bekannten wohnt hier") oder
    • indem Du beispielsweise tatsächlich die Post für den Schwager Deiner Bekannten empfängst (seine Behördenpost geht ja dann wohl an Deine Wohnungsadresse),

    dann würde ich an Deiner Stelle schnellstens reinen Tisch machen.

    Deinem Vermieter dürfte das mietrechtlicherseits egal sein, ob und wo seine Mieter gemeldet sind. Real ist ja auch kein Untermieter da, also untervermietest Du real nicht unerlaubt.

    Ich als normaler Bürger (egal ob Vermieter oder Papst) würde allerdings allen Beteiligten auf's Dach steigen, die fälschlicherweise und unberechtigt die Adresse meines Eigentums irgendwo angeben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!