NK - Gartenarbeiten NACH Auszug

  • Guten Morgen,

    folgendes Problem: Ich habe vor kurzem die NK-Abrechnung von meiner alten Wohnung erhalten, aus der ich im März 2013 ausgezogen bin. Bei der Gartenpflege wird in der NK-Abrechnung ein Gesamtbetrag von knapp 1.400€ veranschlagt, in den vorherigen Jahren lag dieser immer bei ca. 500-600€. Da mich der Anstieg etwas verwundert hat habe ich einen "alten" Nachbarn angerufen und gefragt, ob er weiß, warum dieser Betrag so hoch ausfällt. Mein Nachbar erzählte mir, dass wohl eine Hecke geschnitten und diverse größere Arbeiten im Garten von einem Gärtner durchgeführt wurden, allerdings erst im Juni/ Juli.
    Meine Frage ist nun, ob diese Arbeiten auf meine NK mit angerechnet werden dürfen, da ich ja bereits im März ausgezogen bin und die Arbeiten erst nach meinem Auszug im Juni/Juli durchgeführt wurden.

    FG
    Mathias

  • Für die Berechnung der Betriebskosten werden ALLE infrage kommenden Rechnungen des Abrechnungszeitraums addiert. Da dein Mietvertrag im März auslief, bezahlst du auch nur anteilmäßig für diese 3 Monate diese und auch die anderen Kosten.

  • Zitat

    Meine Frage ist nun, ob diese Arbeiten auf meine NK mit angerechnet werden dürfen, da ich ja bereits im März ausgezogen bin

    Es dürfen, besser gesagt müssen, alle Kosten die im Abrechnungszeitraum entstehen der Abrechnung zu Grunde gelegt werden. Egal ob sie nach dem Auszug oder vor dem Einzug eines Mieters anfallen.

    Abgerechnet werden die Kosten dann anteilig des Nutzungszeitraumes. Bei Dir also 3/12 der Kosten.

    So nebenbei, würde es Dir gefallen wenn Du z. B. 100 % der Winterdienstkosten tragen müßtest und die Mieter die erst im April oder Mai einziehen gar keine?

    Erscheinen Dir die Gartenpflegekosten ungewöhnlich hoch, verlang beim Vermieter Einsicht in die Originalunterlagen.


  • So nebenbei, würde es Dir gefallen wenn Du z. B. 100 % der Winterdienstkosten tragen müßtest und die Mieter die erst im April oder Mai einziehen gar keine?

    Stimmt, so habe ich das noch gar nicht gesehen :rolleyes: Danke für eure Antworten!

  • Für die Berechnung der Betriebskosten werden ALLE infrage kommenden Rechnungen des Abrechnungszeitraums addiert. Da dein Mietvertrag im März *) auslief, bezahlst du auch nur anteilmäßig für diese 3 Monate diese und auch die anderen Kosten.


    *) Für unseren Fragesteller: Das wäre dann der Nutzungszeitraum.

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