Hallo,
ich habe eine 3 Zimmer Wohnung und bin schon seit mehreren Jahren Mieter und habe bisher die Miete immer pünktlich gezahlt. Nun möchte ich eine Mitbewohnerin mit einziehen lassen und möchte den Vermieter darüber informieren das die Miete und Nebenkosten von uns gemeinsam gezahlt werden.
Meine Frage ist nun macht der Vermieter nun einen neuen Mietvertrag und wenn ja muß die neue Mitbewohnerin dann ihre Abrechnung und Schufa Askunft vorzeigen ?
Das Problem ist das ihre Schufa Auskunft mehrere negativen Einträge hat mit sehr kritischem Risiko. Was wird passieren wenn der Vermieter diese negative Schufa sieht kann er es verbieten das sie hier einzieht und kann ich dann Probleme bekommen ? Ich möchte sie aber dennoch bei mir Wohnen lassen.
Gruß Günni
Mitbewohner Schufaauskunft ?
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guenni1962 -
19. Juni 2014 um 08:00 -
Erledigt
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Was bedeutet "bei mir wohnen lassen"?
Soll sie in den Vertrag als gleichberechtigter Vertragspartner aufgenommen werden oder halt einfach nur bei Dir wohnen?
Bei ersterem könnte es kritisch werden.Eine "Untervermietung" kann der Vermieter nur aus gutem Grund untersagen.
Wenn der Vermieter Andeutungen in Richtung Schufa oder ähnlichem macht, würde ich von Anfang an alle Karten auf den Tisch legen.
Wie er nun reagiert, kommt einem Blick in die Kristallkugel gleich. -
......... und kann ich dann Probleme bekommen ? Ich möchte sie aber dennoch bei mir Wohnen lassen.Die Probleme werden Sie ganz sicher bekommen. Allerdings denke ich da weniger an den Vermieter!
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Zitat
Meine Frage ist nun macht der Vermieter nun einen neuen Mietvertrag ...
Ist nicht notwendig und würde ich auch nicht empfehlen. Mach mit der Mitbewohnerin einen Untermietvertrag und gut ist. Dann hat sie mit dem Vermieter nichts zu tun. Folglich auch keine Schufaauskunft vorlegen.
Du mußt lediglich die Erlaubnis zur Untervermietung beim Vermieter einholen. Diese kann er i. d. R. auch nicht verweigern.
Noch eine Empfehlung, vermiete das Zimmer möbliert. Das macht es einfacher, falls es zu Problemen kommen sollte, zu kündigen. Für beide.
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Eine weitere Anmerkung, @guenni1962:
Es scheint (D)ein Wunsch zu sein, dass Deine Mitbewohnerin künftig auch für die Zahlung der Miete an den Vermieter (mit)verantwortlich wird. Falls ich das fehlinterpretiert habe, vergiss den Rest meines Geschreibsels.

Falls ja, so müsste die zukünftige Mitbewohnerin dafür als Mieterin in den Mietvertrag aufgenommen werden. Da redet dann der Vermieter selbstverständlich mit, denn er ist ja die eine Vertragsseite, die das zu unterzeichnen hätte. Es kann Vor- und Nachteile für den Vermieter haben, einen weiteren Mieter in den Vertrag aufzunehmen. Eine unschöne Schufa der neuen Mieterin müsste noch nicht einmal unbedingt als Nachteil angesehen werden, denn er hätte ja weiterhin (auch) Dich, um die Miete einzufordern. Es wird also nicht so sein, dass der Vermieter anschließend von Euch beiden je die Hälfte fordern muss. Mehrere Mieter sind gesamtschuldnerisch unterwegs und es kann bzgl. irgendwelcher Vertragspflichten jeder einzelnd und alleine vom Vermieter angemeckert werden.
Zur Empfehlung zur Untervermietung wurde bereits alles geschrieben. Der Empfehlung schließe ich mich an.
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Noch etwas von mir dazu:
" bin schon seit mehreren Jahren Mieter und habe bisher die Miete immer pünktlich gezahlt."
- Hat mit dem Thema nichts zu tun."Nun möchte ich eine Mitbewohnerin mit einziehen lassen und möchte den Vermieter darüber informieren das die Miete und Nebenkosten von uns gemeinsam gezahlt werden."
- Das ist aber schön..."Meine Frage ist nun macht der Vermieter nun einen neuen Mietvertrag"
- Frage ihn."und wenn ja muß die neue Mitbewohnerin dann ihre Abrechnung und Schufa Askunft vorzeigen ?"
- Fall der VM es verlangt, ja."Was wird passieren wenn der Vermieter diese negative Schufa sieht"
- Frage ihn."kann er es verbieten das sie hier einzieht und kann ich dann Probleme bekommen ?"
- ja und ja."Ich möchte sie aber dennoch bei mir Wohnen lassen."
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