Vermieter verweigert Einzug meines Bruders

  • Hallo,
    mein Bruder hat eine schrecklich Scheidung hinter sich und musste kurzerhand aus seinem Haus ausziehen. Ich habe ihn in meiner großen Wohnung nun Unterschlupf gewäht. Ich weiß natürlich, dass das keine Dauerlösung sein soll, und mein Bruder sucht sich auch jetzt eine neue Wohnung. Nun habe ich auch meinen Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, doch der möchte das nicht und hat meinem Bruder nun eine Frist von 2 Wochen für einen Auszug gegeben. Darf er das, es ist doch mein Bruder, und die Wohnung ist doch groß genug?

  • Hallo Michalski!

    Nein, darf er nicht, vor allem, wenn es nur eine befristete Überganslösung ist. Familienangehörige, die zum engsten Familienkreis gehören, dürfen immer aufgenommen werden. Dazu zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern. Des weiteren darf der Vermieter eine Erlaubnis bei anderen engen Familienangehörigen nicht grundlos verweigern. Vielmehr muss er grundsätzlich seine Zustimmung geben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, das nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist.

    Der Mietfuchs

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