fristlose Kündigung bekommen

  • Mein Vermieter war im Urlaub.Er baut seinen grossen Keller zu einer Wohnung aus.Eines Tages standen Leute vor der Tür.Ich fragte was sie wollen,sie antworteten das sie mit dem Vermieter verwand seien,was ich glaubte.Ich sagte das der Vermieter den Keller ausbaut,er aber im Urlaub ist und ob sie mal schauen möchten,was sie dann taten zumal nicht abgeschlossen ist.

    Nach der Rückkehr aus dem Urlaub sprach mich der Vermieter an ob ich jemanden ins Haus gelassen habe,was ich bejahte.Da ist der mich angegangen und hat mich voll zur Sau gemacht,wie ich fremde Leute hereinlassen kann etc.Das sind Verwandte mit denen er wohl Streit hat.Jetzt hat er mich wegen dieser (für mich) Kleinigkeit fristlos gekündigt,hat er da eine chance?Der hat eine Kamera darin gehabt,da bin ich mit den anderen dreien drauf.(deshalb hat er mich wohl auch gefragt)Ich bin fix und fertig.
    Der kann mich doch höchstens wegen Hausfriedensbruch und das ist doch nicht so schlimm,weil er mich ja abmahnen muß!Blöd ist warscheinlich nur das ich die Verwandten von den reingelassen habe die er nicht leiden kann.Warum die da waren,keine Ahnung,mir haben sie gesagt zum Besuch.Sie haben dann ein paar Bilder gemacht und sind gleich wieder fort.

  • Zitat

    Jetzt hat er mich wegen dieser (für mich) Kleinigkeit fristlos gekündigt

    Bitte mal den genauen Wortlaut der Kündigung oder sie einscannen und als Bild hochladen.

    Namen und Adressen unkenntlich machen!

    Wohnst Du mit dem Vermieter gemeinsam in einem 2FH?

  • ...kündigen wir hiermit das Mietverhältnis... wegen schwerer Vertragspflichtverletzungen gem.§543 Abs 1,Abs 3 S.2 Ziff.2 BGB i.V.§569 Abs.2BGB fristlos Für die Räumung und Herausgabe des Mietobjekts setzen wir Räumungsfrist bis 27.06.2014

    einer Fortsetzung des Mietverhältnisses wird bereits an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen.
    Rein hilfsweise kündigen wir ...Mietverhältnis auch gem§573 Abs 1 Nr.1 unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.

    Der Vermieter wohnt seit Kellerausbau auch dort.Vorher haben nur ich und eine andere Familie darin gewohnt.der Vermieter hat aber schon immer eine Schlosserei fuer Feinmechanik,Uhren und so in dem Haus .

  • Wenn ich den §§ folgen kann, will der Vermieter wegen Störung des Hausfriedens fristlos zu kündigen.

    Die Störung soll er gefälligst erst mal nachweisen bzw. nachweisen das sie so schwer war das eine fristlose Kündigung, ohne vorherige Abmahnung, gerechtfertigt ist.


    Zitat

    Rein hilfsweise kündigen wir ...Mietverhältnis auch gem§573 Abs 1 Nr.1 unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.

    Ohne Angabe eines wichtigen Grundes unwirksam.

  • Zitat

    Die Störung soll er gefälligst erst mal nachweisen bzw. nachweisen das sie so schwer war das eine fristlose Kündigung, ohne vorherige Abmahnung, gerechtfertigt ist.


    Kamera steht im Keller = Beweis
    Ich glaub es ist unstrittig, dass ein Hausfriedensbruch durch den Vermieter ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Mieter darstellt. Warum sollte es im umgekehrten Fall anders sein? Auch wenn der Mieter nur allein den Keller betreten hätte, wäre es Hausfriedensbruch. Es bedarf in solch schweren Fällen keiner Abmahnung.

    Trotzdem geht die Kündigung so m.M. nach nicht durch, da genau geschildert werden muss, aufgrund welchen Vorfalls gekündigt wurde. Und ausser haufenweise §§ steht da scheinbar nichts dazu drin.

  • Ich würde sinngemäss antworten, dass ich der Kündigung widerspreche. Schwere Vertragspflichtverletzungen meinerseits gem.§543 Abs 1,Abs 3 S.2 Ziff.2 BGB i.V.§569 Abs.2BGB vermag ich nicht zu erkennen. Es bleibt lediglich festzustellen, dass Verwandte von Ihnen, mit denen Sie sich nicht gut verstehen, mich 'reingelegt haben. Ihren Familienzwist mögen Sie bitte intern austragen.
    Soweit meine Überlegung.

  • Zitat

    Es bleibt lediglich festzustellen, dass Verwandte von Ihnen, mit denen Sie sich nicht gut verstehen, mich 'reingelegt haben. Ihren Familienzwist mögen Sie bitte intern austragen.
    Soweit meine Überlegung.


    Das ist immer so ne Sache mit deinen Überlegungen. Wo siehst du denn hier eine Täuschung oder ein "reinlegen"?:

    Zitat

    Ich fragte was sie wollen,sie antworteten das sie mit dem Vermieter verwand seien,was ich glaubte.Ich sagte das der Vermieter den Keller ausbaut,er aber im Urlaub ist und ob sie mal schauen möchten,was sie dann taten zumal nicht abgeschlossen ist.


    Verwandt sind sie doch.

    Aber wie schon oben erwähnt, hätte er den Keller auch ohne die unerwünschte Sippschaft nicht betreten dürfen.

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