...kündigen wir hiermit das Mietverhältnis... wegen schwerer Vertragspflichtverletzungen gem.§543 Abs 1,Abs 3 S.2 Ziff.2 BGB i.V.§569 Abs.2BGB fristlos Für die Räumung und Herausgabe des Mietobjekts setzen wir Räumungsfrist bis 27.06.2014
einer Fortsetzung des Mietverhältnisses wird bereits an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen.
Rein hilfsweise kündigen wir ...Mietverhältnis auch gem§573 Abs 1 Nr.1 unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.
Der Vermieter wohnt seit Kellerausbau auch dort.Vorher haben nur ich und eine andere Familie darin gewohnt.der Vermieter hat aber schon immer eine Schlosserei fuer Feinmechanik,Uhren und so in dem Haus .