Kautionrückzahlung

  • Ich habe folgendes Problem:

    Seit Mitte März lebe ich hier in Deutschland und habe mir für die erste Zeit eine Wohnung für 2 Monate gemietet. Erst nach Einzug habe ich erfahrern, dass der Vermieter selbst nur Mieter der Wohnung ist und ich eigentlich nur Untermieterin bin.
    Dies habe ich wohll oder übel akzeptiert, da ich sowohl die Miete als auch die Kaution bezahlt habe.

    Ende April kam dann die böse Überraschung. Die Eigentümerin stand mit einer Räumungsklage bei mir vor der Tür. Sie war überrascht, dass ich in der Wohnung lebe. Sie war davon ausgegangen, dass der eigentliche Mieter (mein Vermieter) in der Wohnung lebt. Sie wusste gar nicht, dass er die Wohnung an mich weitervermietet hat. Sie hat mir dann erzählt, dass der Mieter ihr seit Einzug in die Wohnung weder die Miete noch die Kaution bezahlt hat und sie ihm deshalb den Mietvertrag fristlos zum 30.4.2014 gekündigt hat.

    Da ich zu dem Zeitpunkt keine andere Wohnung hatte und nicht auf der Strasse landen wollte, habe ich mit der Vermieterin ausgemacht, dass ich noch 2 weitere Monate in der Wohnung bleiben darf, damit ich genug Zeit habe mir eine neue Wohnung zu suchen. Das hat alles auch funktioniert. Ich habe die Miete gleich für beide Monate bezahlt und auch eine Kaution.

    Das große Problem kam dann mit dem vorherigen (Ver-)mieter. Er weigert sich seit Anfang Mai, mir die an ihn bezahlte Kaution auszuzahlen. Da noch Sachen von ihm in der Wohnung sind, ist er der Meinung, dass er die Kaution noch einbehalten darf. Die Vermieterin hat ihm vorgeschlagen, ihr mittzuteilen was mit den Sachen passieren soll. Er will sich mit ihr nicht besprechen sondern wälzt die Sache auf mich ab indem er mir die Kaution vorenthält.

    Ich bin verzweifelt und weiß nicht an wen ich mich wenden soll. Leider kann ich mir aus finanziellen Gründen keinen Anwalt leisten.

  • wie ich das sehe, ist dies eher Zivilrecht statt Mietrecht, und ggf. noch Strafrecht, da ich Betrug Seitens des untervermietenden Mieters wittere.
    Er muss gewusst haben, dass die Räumungsklage ansteht und das Mietverhältnis zwangsbeendet wird, außerdem hat er verschwiegen, dass er nicht Vermieter ist, sondern selber nur Mieter.

    Wegen der Kaution ist auch er gesetzlich dazu verpflichtet, diese von seinem Vermögen getrennt und verzinst anzulegen.
    Macht er dies nicht, ist auch das ein Vergehen (Untreue).
    Er muss nachweisen, dass er die Kaution angelegt hat. Da er dies wahrscheinlich nicht kann, darfst Du die Nettokaltmiete bis zur Höhe der Kaution zurückhalten. Nebenkosten sind jedoch zu zahlen.

    Ob generell von Deiner Seite eine Zahlungspflicht besteht, kann nur ein Anwalt klären. Eventuell ist der Vertrag anfechtbar, da der Mieter Dich getäuscht hat.

    Einen Rechtsanwalt solltest Du Dir leisten können. Eine Rechtsberatung kostet um die 80 - 100 €. Und wenn es zum Rechtsstreit kommt, und Du kein Einkommen hast, kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen. Ich glaube, selbst die Kosten der Erstberatung werden vom Amt übernommen... Einfach einen Anwalt fragen.

    Ohne Anwalt kommst Du da aber wohl kaum weiter. Dein Vermieter scheint ein krimminelles Element zu sein.

  • Mich würde zunächst mal interessieren, mit wem es jetzt eigentlich welche Vereinbarungen und Verträge gibt und an wen derzeit überhaupt die Miete gezahlt wird.

    Wie es klingt wird zumindest der Vertrag nit dem "falschen" Vermieter als hinfällig betrachtet, denn der "falsche" Vermieter selbst hält die Kaution ja anscheinend nicht etwa zurück, weil er noch von einem gültigen Mietverhältnis ausgeht, sondern aus anderen (fadenscheinigen) Gründen.

    Daher halte ich auch den Ratschlag für missverständlich, Netto-Kaltmieten zurückzuhalten. So wie es sich für mich anhört, würde ich jetzt nämlich nicht davon ausgehen, dass nach dem Auftauchen der echten Vermieterin die Mieten noch an den "falschen" Vermieter gezahlt wurden und werden.

    Also hier ist noch ein gewisser Aufklärungsbedarf, bevor man die Angelegenheit halbwegs einschätzen kann, denke ich.

  • Es ist richtig, dass ich an den falschen Vermieter keine Miete bezahle sondern an die echte Vermieterin, bzw. habe ich für die 2 Monate die Miete im voraus bezahlt. Ich habe auch einen befristeten Mietvertrag.

    Der falsche Vermieter hat gar keinen Anspruch auf eine Mietzahlung und hält die Kaution wegen seinen Sachen zurück. Was ich überhaupt nicht verstehen kann, weil die Sachen ja nach meinem Auszug in der Wohnung verbleiben und ich damit nichts zu tun habe.

    Ich habe ihm jetzt noch eine Frist bis Ende Woche gesetzt, mir die Kaution auszuzahlen. Ansonsten werde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

  • Ich habe ihm jetzt noch eine Frist bis Ende Woche gesetzt, mir die Kaution auszuzahlen. Ansonsten werde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

    Das ist sicherlich keine schlechte Maßnahme.

  • Der falsche Vermieter hat gar keinen Anspruch auf eine Mietzahlung und hält die Kaution wegen seinen Sachen zurück.
    Ich habe ihm jetzt noch eine Frist bis Ende Woche gesetzt, mir die Kaution auszuzahlen. Ansonsten werde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.


    Der RA wird Dich darüber belehren, dass Du Ansprüche ausschliesslich ggü Deinem VM hast, nicht jedoch ggü dessen VM.

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