Hallo, habe mal eine dringende Frage:
Vor drei Jahren sind mein Mann und ich (damals noch nicht verheiratet) in unsere Wohnung gezogen. Vorne im Mietvertrag stehen wir beide namentlich drin, aber unterschrieben hat ihn nur mein Mann. Was heißt das jetzt für mich ? Kann er mich und meine Kinder einfach rausschmeißen, weil nur er Mieter ist? Kann ich einfach so ausziehen, ohne mich um eine Kündigungszeit, Renovierung, weitere Mieten usw. zu kümmern? Habe ich dann mit dem Mietvertrag überhaupt was zu tun?
Wäre für viele hilfreiche Antworten sehr dankbar.
Nur einer hat den Vertrag unterschrieben
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mellimaus78 -
10. Juni 2014 um 11:20 -
Erledigt
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Alleiniger Vertragspartner ist Ihr Mann. Andere Familienangehörige werden dabei nicht automatisch Vertragspartner.
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Alleiniger Vertragspartner ist Ihr Mann. Andere Familienangehörige werden dabei nicht automatisch Vertragspartner.
Das würde ich ebenso sehen, wenn nicht mellimaus78 als Vertragspartnerin mit aufgeführt wäre.Ich persönlich halte - ohne jetzt im Internet irgendetwas dazu gesucht zu haben - den Mietvertrag zunächst eher für formell ungültig, weil nicht alle Vertragspartner unterschrieben haben. Was das aber für alle Beteiligten zu bedeuten hätte, weiß ich nicht.
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Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob dies überhaupt Mietrecht, sondern eher allgemeines Vertragsrecht, ist.
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Lese gerade ein Zitat
Unterschreibt in dem Fall nur ein Ehegatte den Mietvertrag, obwohl beide im Mietvertrag als Mieter aufgeführt sind, so gilt nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung die — allerdings widerlegbare Vermutung, dass der eine Ehegatte den anderen wirksam vertreten hat.
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Lese gerade ein Zitat aus: Mietvertrag - Rechtslexikon
Unterschreibt in dem Fall nur ein Ehegatte den Mietvertrag, obwohl beide im Mietvertrag als Mieter aufgeführt sind, so gilt nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung die — allerdings widerlegbare Vermutung, dass der eine Ehegatte den anderen wirksam vertreten hat.
Fazit: Nichts Genaues weiß man nicht!
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Unterschreibt in dem Fall nur ein Ehegatte den Mietvertrag, [...]
Ja, da gibt es einige Artikel drüber. So auch dieser hier: Mietvertrag: Ehepartner sind nicht automatisch MieterMan muss aber bedenken, dass die Betroffenen hier aus dem Thread ja bei Unterschrift noch gar nicht verheiratet waren. Das manchmal anerkannte automatische Vertretungsrecht unter Eheleuten kann es seinerzeit also auch nicht gewesen sein.
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Eben, mein Fazit ist wenigsten richtig.
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Man muss aber bedenken, dass die Betroffenen hier aus dem Thread ja bei Unterschrift noch gar nicht verheiratet waren. Das manchmal anerkannte automatische Vertretungsrecht unter Eheleuten kann es seinerzeit also auch nicht gewesen sein.
That I mean ebenso. -
Danke schon mal für die Antworten. Scheint also nicht so einfach zu sein. Freue mich auf weitere Antworten

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