Wir sind im Moment uneinig betreffs der Renovierung bei Auszug aus der Wohnung. Vor zwei Jahren wurde die Wohnung an einen privaten Eigentümer verkauft - der Mietvertrag wurde übernommen. Hier mal der genaue Text aus dem Mietvertrag:
(2) die vom Mieter gemäß § 3 des Vertrages übernommen Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen
das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den dreiseitigen Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre.
Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
In Küche, Bädern und Duschen alle drei Jahre
in Wohn-u. Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle fünf Jahre
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre
die Innenanstriche der Fenster, die Anstriche der Türen sowie
Heizkörper, Heizrohre und Einbaumöbel alle vier Jahre.
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen. Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.
(3) Läßt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung des nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist das Wohnungsunternehmen auf Antrag des Mieters verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.
Wie schon geschrieben,wurde die Wohnung an einen privat Eigentümer verkauft. In diesem Zusammenhang wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, welches wir unterschreiben mussten. Dort ist dann vermerkt:
Der Mieter/Vermieter (es ist keines von beiden angekreuzt) verpflichtet sich, folgende Arbeiten bis spätestens ………. auszuführen: (handschriftlich eingetragen) Schönheitsreparaturen siehe Mietvertrag (dieses ist der alte vom vorhergehenden Vermieter) + neu streichen bei Auszug.
Jetzt sind wir am überlegen, malern ja oder nein. Eigentlich müßte die Klausel unwirksam sein, da festgesetzte Fristen. Aber jetzt kommt ja der Zusatz +neu streichen bei Auszug hinzu.
Für Hilfe herzlichen Dank.