Wasserschaden/Gebäudeversicherung

  • Hallo,

    folgendes:Im Januar diesen Jahres hatten wir eine Art Wasserrohrbruch.Da der Haupthahn sich nicht direkt ausstellen ließ, weil er seit 15 Jahren nicht mehr bewegt worden ist, dauerte es etwas länger den Haupthahn fürs gesamte Haus zu finden und abzustellen (wir wohnen etwa 1 Jahr in der Wohnung).Das Wasser hat den Laminatboden im Flur und im Wohnzimmer beschädigt.
    Am Tag des Rohrbruches habe ich direkt meine Vermieterin benachrichtigt.Diese hat den Hausverwalter benachrichigt, der auch sofort gekommen ist und auch Fotos für die Versicherung gemacht hat(so sagte er).Der Verwalter hat einen Klempner beauftragt,der das ganze dann gerichtet hat.Der Verwalter wollte sich wieder melden.Hat er natürlich nicht.Zu erreichen war er auch nicht.Meine Vermieterin hat dann auf meine Fage wie es denn jetzt weitergeht einen Laminatverleger beauftragt mit der Bitte um Kostenvoranschlag für die Versicherung.Der kam dann auch, aber erst in der letzten Aprilwoche.Er wolte einen Kostenvoranschlag machen, diesen dann meiner Vermieterin zukommen lassen, damit sie ihn bei der Versicherung einreichen kann.
    Vorgestern hatte ich ein sehr unerfreuliches Gespräch in dem sie mir vorgeworfen hat, dass die Gebäudeversicherung ja wohl kaum noch zahlen würde,weil ja nix eingereicht worden wäre bisher von mir(der Laminatmensch hat ihr wohl auch noch nichts zukommen lassen).
    Ich bin davon ausgegangen, dass sie oder der Verwalter sich um die Angelegenheit kümmert,schließlich habe ich ihr noch am selben Tag (quasi direkt) den Schaden gemeldet.Mal davon abgesehen, habe ich überhaupt keine Ahnung wer die Gebäudeversicherung ist.
    Muß ich jetzt für den Schaden aufkommen?

    Vielen Dank für Antworten!

    Zwalow

  • Schäden am Gebäude muß der Versicherungsnehmer (Eigentümer/Vermieter) der Versicherung melden und nötige Unterlagen, wie z. B. Fotos und Kostenvoranschläge, einreichen.

    Damit hast Du als Mieter nichts zu tun.

    Sprich die Vermieterin kann von Dir nichts fordern.

  • Schäden am Gebäude muß der Versicherungsnehmer (Eigentümer/Vermieter) der Versicherung melden und nötige Unterlagen, wie z. B. Fotos und Kostenvoranschläge, einreichen.

    Damit hast Du als Mieter nichts zu tun.

    Sprich die Vermieterin kann von Dir nichts fordern.

    Genauso ist es. Die VMn soll liber zusehen, dass die Mietsache i.O. gebracht wird, um nicht noch eine Mitminderung erleiden zu müssen. §§ 535 + 536 BGB.

  • [...] damit sie ihn bei der Versicherung einreichen kann.
    Vorgestern hatte ich ein sehr unerfreuliches Gespräch in dem sie mir vorgeworfen hat, dass die Gebäudeversicherung ja wohl kaum noch zahlen würde,weil ja nix eingereicht worden wäre bisher von mir(der Laminatmensch hat ihr wohl auch noch nichts zukommen lassen).


    Ob und was und wann die Gebäudeversicherung bezahlt ist Sache zwischen Vermieterin und Versicherer.

    Wichtig ist, dass die Vermieterin den Schaden der Versicherung zeitnah gemeldet hat! Wenn sie das versäumt hat, hat alleine sie ihre dann schlechteren Karten zu spielen.

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