Hallo,
Ich hatte am 13.05 morgens festgestellt, dass meine Gasheiztherme nicht ansprang.
Dann hatte ich die Hausverwaltung angerufen. Sie hatte als Auftraggeber einen Termin bei einer Haustechnik- Firma am nächsten Tag für mich vereinbart. Früheren Termin gab's nicht.
Der Techniker war, wenn überhaupt, 10 Minuten bei mir gewesen. Er hatte sofort das Problem erkannt. Nach dem Nachfüllen funktionierte die Therme wieder. Und er hatte die Therme noch entlüftet.
Heute habe ich eine Rechnung dafür von der Hausverwaltung bekommen. Die Rechnung wurde von der Haustechnik- Frima erstellt. Die Hausverwaltung hat die Rechnung an mich weiter geleitet.
Die Kosten bestehen aus einer Pauschale und aus einer Arbeitszeit von einer Stunde, sind insgesamt über 55 €.
Die Hausverwaltung will gemäß meinem Mietvertrag mit der kleine- Reparatur- Klausel, dass ich die Rechnung zahle.
1. War das eine kleine Reparatur? Ich sehe die Nachfüllung und Entlüftung als eine Instandhaltung bzw. eine Wartung.
2. Bei der Wohnungsübergabe hat die Hausverwaltung mir gesagt, dass ich die Therme nicht selber einstellen darf. Die Hähne sind obwohl in meinem Badezimmer, aber heißt es in diesem Fall trotzdem, dass ich unmittelbaren Zugriff darauf haben?
3. Also hat die Hausverwaltung recht, dass die kleine- Reparatur- Klausel in diesem Fall wirkt, deshalb ich die Kosten übernehmen muss?
4. Muss ich die kompletten Kosten übernehmen? Die Hausverwaltung hat als Auftraggeber die Haustechnik- Firma ausgesucht. Der Techniker war nur 10 Minuten bei mir gewesen, aber als Arbeitszeit wird 1 Stunde abgerechnet.
5. Ich habe die Hausverwaltung so angeboten, dass ich nur die Pauschale und die 1 Minuten zahle und die Hausverwaltung als Auftraggeber die restlichen 50 Minuten zahlt?
Kann ich auf eine positive Rückmeldung erwarten?
Vielen Dank und viele Grüße