Garage darf nicht mehr betreten werden

  • Hallo,
    ich wohne mit meiner Familie in Berlin und werde künftig wohl häufiger auf Tipps des Forums zurückgreifen müssen....
    Unser Haus wurde vor 6 Jahren an einen Immobilienfonds aus Österreich verkauft. Seit drei Jahren werden Wohnungen, die leer werden, nicht mehr vermietet und bleiben leerstehend. Inzwischen stehen fast 50% der Wohnungen leer. Am Haus selbst wird nichts gemacht und es verfällt zusehens. Uns allen ist klar, dass es wohl darauf hinaus laufen wird, dass die Wohnungen einzeln verkauft werden sollen.
    Gestern hat jemand im Hof Bodenproben entnommen und teilte mir auf Nachfrage mit, dass wir einen Fahrstuhl sowie Balkone im Innenhof bekommen würden.
    Auch stehen im Innhof Garagen und zwar 8 Stück nebeneinander ohne Zwischenwand und ganz außen eine die von den anderen durch eine Zwischenwand getrennt ist. Vor ca. 4 Jahren brach ein Stück des Daches der "Großgarage" ein - alle Garagen, außer unsere wurden gesperrt. Wir haben einen regulären Mietvertrag für unsere Garage. Gestern teilte mir ein Nachbar mit, dass deren Hausmeister von unserem Hausmeister erfahren hat, dass die Garagen abgerissen werden. Heute nun hing ein Schild an allen Garagentoren (auch an unserem), dass die Garagen gesperrt und der Zurtritt verboten sei (Eltern haften für Ihre Kinder). Uns wurde im Vorfeld nichts davon mitgeteilt.
    Meine Frage nun: Können die das einfach so machen - ohne Gutachten oder sonst irgendwas? Wie soll ich jetzt an mein Motorrad und an die Räder kommen (natürlich habe ich noch meinen Schlüssel, aber ich "darf" ja nicht mehr dort rein). Der Zustand unserer Garage ist meines Erachtens in Ordnung. Natürlich wollen die die Garagen abreißen um Platz für Baumaschienen etc. zu schaffen - oder warum auch immer.
    Hat aber vielleicht jemand eine Idee, wie ich mit dieser Situatuation umgehen kann? Ich denke mal, dass die Hausverwaltung, die ziemlich verpeilt ist, gar nicht weiß, dass wir einen Mietvertrag für die Garage haben....
    Bin für jede Idee dankbar
    Karl

  • Hallo Karl,
    das Betreten der Garage darf bestenfalls baupolizeilich, bspw. wegen Gefahr, verboten werden. Solange der VM den Garagen-MV nicht gekündigt hat, habt Ihr ungehindert Zugang zu Eurer Mietsache zu haben.

  • Hallo Karl,
    das Betreten der Garage darf bestenfalls baupolizeilich, bspw. wegen Gefahr, verboten werden. Solange der VM den Garagen-MV nicht gekündigt hat, habt Ihr ungehindert Zugang zu Eurer Mietsache zu haben.

    Ich stimme dem zu.

    Wir haben hier in Berlin ein neues Gesetz, welches vorsätzlichen Leerstand verbietet. Ist vor ein paar Wochen beschlossen worden und hat Gültigkeit zum November / Dezember letzten Jahres.... das Zweckentfremdungsgesetz.

    Die Einhaltung sollte geprüft werden.

    Naja, und zudem scheint das Leben dort zukünftig teuer zu werden... Ich höre eine saftige Modernisierung antrappsen... Fahrstuhl, Balkone.... das wird teuer.

  • Vielen Dank für Eure Stellungnahmen...
    Inzwischen hatte ich ein Gespräch mit der Hausverwaltung. Die Kündigung für die GArage ist unterwegs, ich soll diese aber bis 30.6. räumen (trotz 3 Monate Kündigungsfrist), ansonsten müssen die "Druck machen"...
    WEgen des Leerstandes im Haus hatte ich auch schon überlegt. Nur: WEnn ich die anzeige wegen Leerstand von 6 Wohnungen, wird das ganze vermutlich nur schneller über die Bühne gehen - ich hätte da gar nichts von und bei einer Strafzahlung wäre womöglich weniger als "Auszugsbeihilfe". Teurer wird es hier auf jeden Fall. Laut Auskunft der Verwaltung bekommen wir Fahrstuhl, Balkone, Fassadenerneuerung, Flurerneuerung und dann werden die Wohnungen verkauft. Ich sollte doch mit meiner Familie die Gelegenheit nuzen, uns eine neue Wohnung zu suchen....
    Keine Ahnung, was da auf uns zukommt....
    KArl

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!