Kündigung bei Mieterhöhung

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt, meine Eltern erhielten letzten Monat erneut eine Mieterhöhung.
    Ab den 1.7 soll die Miete erneut, an den Spiegel angepasst werden.
    Die letzte Erhöhung ( gleicher Grund), war etwa vor 16-17 Monaten.

    Da dies jedes Jahr passiert ( quelle alt Mieter), wollen meine Eltern ausziehen.
    Der Vermieter hat beim Schreiben, eine Zustimmungserklärung mit geschickt.
    Welche bis zum 30.6 zurück geschickt werden soll.

    Was ich bisher gefunden habe, wäre das sie nun bis zum 30.6 kündigen müssen.
    Und somit die Mieterhöhung unerheblich ist, richtig ?

    Die Frist ist 2 Monate statt 3 Monate also Ende 31.8 Richtig ?

    Der Vermieter hat die Kaution bei ner Bank angelegt, im Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kann man eine Frist bis zur Auszahlung setzen?

    Kann die Kündigung per Fax geschickt werden?

  • Ich Fang mal von hinten an.

    Eine Mietvertragskündigung ist nur in Schriftform wirksam. Schriftform bedeutet mit Originalunterschrift. Das ist bei Fax ja nicht gegeben.

    Zitat

    Die Frist ist 2 Monate statt 3 Monate also Ende 31.8 Richtig ?

    Falsch. Es heißt außerordentlich mit gesetzlicher Frist. Und die beträgt für Mieter nun mal 3 Monate.

    Zitat

    Der Vermieter hat die Kaution bei ner Bank angelegt, im Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kann man eine Frist bis zur Auszahlung setzen?

    Kann man frühesten nach Mietvertragsende.

    Allerdings steht dem Vermieter eine Prüfungsfrist von bis zu 6 Monaten zu ob und welche Ansprüche er noch aus dem Mietverhältnis hat.

    Zitat

    Da dies jedes Jahr passiert ( quelle alt Mieter),

    Wäre zu prüfen oder prüfen zu lassen ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist.

  • Wäre zu prüfen oder prüfen zu lassen ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt wirksam ist.


    ... oder hier der "Grundsatz" "Gier frisst Hirn" auch Anwendung findet...:mad:

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