Verlust Mietvertag - Vermieter zur Kopie verpflichtet?

  • Hallo zusammen,

    wir haben zum 01.08.2014 unsere Wohnung gekündigt. Da Unstimmigkeiten zum Zustand der Wohnung bei Übergabe zwischen uns und dem Vermieter bestehen, wollten wir uns durch unseren Mietvertrag absichern. Wie es der Zufall in solchen Situationen leider zu oft will, können wir unseren Mietvertrag nirgends in unseren Unterlagen finden. Ich habe keine Ahnung, wie uns der abhanden kommen konnte... Wir haben unseren Vermieter um eine Kopie gebeten. Da unser Mietvertrag aber 20 Seiten umfasst, sei ihm das einscannen oder kopieren aber zu umständlich. Auch auf ein abfotografieren möchte er sich nicht einlassen.

    Der Vermieter möchte nun in die Wohnung, um die benötigten Schönheitsreparaturen festzuhalten. Dies möchten wir aber ungern zulassen, so lange uns der Mietvertrag nicht vorliegt.

    Weiß jemand zufällig, ob wir ein Recht auf eine Kopie des Vertrages haben? Ich kann online leider nur ältere Beiträge finden, die sich auch leider widersprechen.

    Vielen Dank!

  • Zitat

    Weiß jemand zufällig, ob wir ein Recht auf eine Kopie des Vertrages haben?


    Ein Recht wohl nicht, denn ihr hattet mit Sicherheit ein Original, das ihr aber verschlammt habt. Wenn es aber nur um die Schönheitsreparaturen gehen sollte, da habt ihr gute Karten. In den letzten Jahren gab es nämlich Entscheidungen des BGH, die sämtlich mieterfreundlich sind. Was ihr in der Wohnung machen müsst, könnt ihr hier nachlesen: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen

    Ich würde mir vom Vermieter erzählen lassen, was ich anhand des Mietvertrages noch an Schönheitsreparaturen zu leisten habe, dann kannst du ja sehen, was auf dich zukommt, oder nicht.

    Ich vermute mal, dass das Verhältnis mit eurem Vermieter total gestört ist, weil er euch keine Kopie des Vertrages machen will. Aber mal ehrlich, was ist denn da auf 20 Seiten so alles vereinbart?

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Du hast recht, das Original hatten wir. Es liegt wahrscheinlich an einem ganz sicheren Ort und wird mir direkt nach dem Umzug in die Hände fallen :(

    Das Verhältnis zu unserem Vermieter war eigentlich recht gut, bis wir die Wohnung gekündigt haben. Nun zeigt sich leider ein ganz anderes Bild. Es kommt uns vor, als suche er förmlich nach Schäden, die er uns anlasten kann. Es gibt weder irgendwelche Schäden noch Macken, die nicht schon zum Zeitpunkt des Einzugs vor fünf Jahren da waren! Die Wohnung ist allerdings 38 Jahre alt und ein sozialer Wohnungsbau. Kleine Macken in Türrahmen u.ä. sind da (meiner Meinung nach) nicht ungewöhnlich. Türen, Fliesen und Badezimmer sind noch immer Erstausstattung von damals.

    Er möchte nun, dass wir die Wohnung zwei Wochen vor Vertragsende verlassen, um den Nachmietern die Möglichkeit zu geben, zu renovieren (die Miete sollen wir aber komplett bis zum Schluss zahlen). Dazu möchte er, dass wir den Nachmietern 800,00€ Renovierungskosten (über ihn) zukommen lassen, da im Mietvertrag stehen würde, dass wir die Wohnung nach fünf Jahren komplett renovieren müssten (zu Vertragsende haben wir genau 5 Jahre und einen Monat Mietzeit um), also inkl. Türen lackieren und Boden ausbessern.

    Wie weiß ich nun, welche Leistungen erbracht werden müssen, wenn ich den Mietvertrag nicht kenne? Ich kann ja auch nur raten, dass die unwirksamen Renovierungsklauseln enthalten sind.

    Wenn wir kein Recht auf eine Kopie des Vertrages haben, woher weiß ich dann, ob er die Wahrheit über den Inhalt des Vertrages sagt? Müssen wir ihm dabei wirklich blind vertrauen? Es geht schließlich wirklich um eine Menge Geld und Zeit...


  • Er möchte nun, dass wir die Wohnung zwei Wochen vor Vertragsende verlassen, um den Nachmietern die Möglichkeit zu geben, zu renovieren (die Miete sollen wir aber komplett bis zum Schluss zahlen).
    Dazu möchte er, dass wir den Nachmietern 800,00€ Renovierungskosten (über ihn) zukommen lassen, da im Mietvertrag stehen würde, dass wir die Wohnung nach fünf Jahren komplett renovieren müssten (zu Vertragsende haben wir genau 5 Jahre und einen Monat Mietzeit um), also inkl. Türen lackieren und Boden ausbessern.

    Wie weiß ich nun, welche Leistungen erbracht werden müssen, wenn ich den Mietvertrag nicht kenne? Ich kann ja auch nur raten, dass die unwirksamen Renovierungsklauseln enthalten sind.

    Wenn wir kein Recht auf eine Kopie des Vertrages haben, woher weiß ich dann, ob er die Wahrheit über den Inhalt des Vertrages sagt? Müssen wir ihm dabei wirklich blind vertrauen?

    Nein, blind vertrauen keinesfalls. Da aus Ihren bisherigen Angaben zu entnehmen ist, das einige Fetlegungen nicht ganz koscher sind, sollte er seine Forderungen nachweißbar begründen und wird so gezwungen Ihnen den Vertrag zur Prüfung vorzulegen.
    Daraus fertigen Sie die infrage kommenden Notizen an und verfahren danach.

  • Zitat

    Er möchte nun, dass wir die Wohnung zwei Wochen vor Vertragsende verlassen,


    Wunschdenken, über das man noch nicht einmal als Mieter nachdenken sollte.

    Zitat

    Es gibt weder irgendwelche Schäden noch Macken, die nicht schon zum Zeitpunkt des Einzugs vor fünf Jahren da waren!


    Existiert darüber ein Protokoll beim Einzug?

    Zitat

    Dazu möchte er, dass wir den Nachmietern 800,00€ Renovierungskosten (über ihn) zukommen lassen,


    An Frechheit und Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

    Zitat

    da im Mietvertrag stehen würde, dass wir die Wohnung nach fünf Jahren komplett renovieren müssten


    Das wäre dann eine starre Klausel. Und die hat der BGH für ungültig erklärt. Lies den Link in meinem ersten Beitrag.

  • Hallo MaKra,

    Eure Chancen sind m.E. garnicht mal soo schlecht.

    "Es kommt uns vor, als suche er förmlich nach Schäden, die er uns anlasten kann."
    - Ist "normal".:rolleyes:

    "Kleine Macken in Türrahmen u.ä. sind da (meiner Meinung nach) nicht ungewöhnlich."
    - Die würde ich spachteln, schleifen, überlackieren.

    "Er möchte nun, dass wir die Wohnung zwei Wochen vor Vertragsende verlassen,"
    - Haha.

    "um den Nachmietern die Möglichkeit zu geben, zu renovieren"
    - Der faule erfolgsorientierte Mann soll gefälligst selbst renovieren (lassen).

    "(die Miete sollen wir aber komplett bis zum Schluss zahlen)."
    - Selten so gelacht. Sobald er (oder jemand in seinem Auftrag) die Hand anlegt, seid Ihr von der Verpflichtung der Mietezahlung befreit.

    "Dazu möchte er, dass wir den Nachmietern 800,00€ Renovierungskosten (über ihn) zukommen lassen, da ..."
    - er den Spruch "Gier frisst Hirn" mit Leben erfüllen will.

    "im Mietvertrag stehen würde, dass wir die Wohnung nach fünf Jahren komplett renovieren müssten (zu Vertragsende haben wir genau 5 Jahre und einen Monat Mietzeit um), also inkl. Türen lackieren und Boden ausbessern."
    - Halte ich für unzulässige Benachteiligung des Mieters. Ausserdem ist der Ausdruck "Renovieren" gesetzlich bzw. rechtlich nicht genau definiert.

    "Wie weiß ich nun, welche Leistungen erbracht werden müssen, wenn ich den Mietvertrag nicht kenne?"
    - Da, wie bereits gesagt, die höchstrichterliche Rechtsprechung inzwischen nicht untätig war, würde ich sagen: sauber, besenrein und ohne Beschädigungen.

    "Wenn wir kein Recht auf eine Kopie des Vertrages haben, woher weiß ich dann, ob er die Wahrheit über den Inhalt des Vertrages sagt?"
    - Letzten Endes müsste er dem Gericht den Vertrag vorlegen...

  • Bei unserem Einzug war die Wohnung in einem miserablen Zustand: Kein Boden, vergilbte Tapeten und Decken, Macken in Türen und Fliesen. Aus Not haben wir dennoch die Wohnung unter der Bedingung genommen, dass wir jedenfalls den Boden (Laminat, Fußleisten, usw), den wir selber verlegen mussten, bezahlt bekommen. Wir haben insgesamt 800€ Materialkosten vom Vermieter erstattet bekommen. Er hat uns nun die Seite der Zusatzvereinbarung zukommen lassen. Wortlaut: "Die Wohnung wird unrenoviert übergeben. Für die Renovierung wird ein Zuschuss von 800,00 Euro gezahlt, wenn die Renovierung fachgerecht erfolgt (einschl. Laminat) ist."

    Die Auflistung der einzelnen Macken wurde damals vom Vermieter abgebrochen, da er meinte, es handle sich schließlich um Sozialbau und da sei es logisch, dass wir in keinen Neubau einziehen würden. Außerdem würde das Bad sowieso in den nächsten 1-2 Jahren renoviert. Da er den genauen Zeitpunkt allerdings nicht wüsste, kann dies nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Wir wollten nicht direkt Streit mit dem neuen Vermieter und so haben wir, total naiv, auf das Gesagte vertraut.

    Dazu möchte er, dass wir den Nachmietern 800,00€ Renovierungskosten (über ihn) zukommen lassen, da im Mietvertrag stehen würde, dass wir die Wohnung nach fünf Jahren komplett renovieren müssten (zu Vertragsende haben wir genau 5 Jahre und einen Monat Mietzeit um), also inkl. Türen lackieren und Boden ausbessern.


    Der genaue Wortlaut liegt mir ja leider nicht vor, daher weiß ich nicht, ob es sich hier wirklich um eine starre Klausel handelt.

    Unser Vermieter möchte nun in der kommenden Woche vorbei kommen, um sich ein Bild vom Zustand des Laminats zu machen. Muss ich ihn dazu in die Wohnung lassen, oder reicht dies bei Übergabe der Wohnung?

    Langsam beginne ich zu verzweifeln, denn ich möchte ja meine Pflichten übernehmen, aber auch nicht unbedingt mehr als nötig machen und vor allem zahlen. Unsere neue Wohnung übernehmen wir ebenfalls unrenoviert, sodass wir natürlich unsere finanziellen Mittel in den neuen Wohnraum investieren möchten.

    Vielen Dank noch einmal!

  • Unser Vermieter möchte nun in der kommenden Woche vorbei kommen, um sich ein Bild vom Zustand des Laminats zu machen. Muss ich ihn dazu in die Wohnung lassen, oder reicht dies bei Übergabe der Wohnung?


    Ich würde ihn nur hereinlassen, wenn er Kopien von MV + ÜP für mich mitbringt.

  • Hallo,

    wir haben nun doch die Kopie des MVs bekommen. Doch leider kann ich nicht feststellen, ob die Reparaturklauseln nun gültig bleiben oder ungültig sind.

    Folgendes steht nun zu dem § Schönheitsreparaturen:

    1. Der Mieter ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen.
    2. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren innerhalb der Mieträume sowie sämtliche Anstriche, insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Holzteilen, Heizkörpern mit Heizrohren einschließlich der Innenseiten der Außenfenster und Außentüren, der Innentüren, soweit es sich nicht um Kunststoff-, Aluminium- oder ähnliche Elemente handelt. […]
    3. Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig:
    a) in Küchen, Bädern und Duschen, alle 3 Jahre
    b) in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Dielen, alle 5 Jahre
    c) in sonstigen Räumen, alle 7 Jahre
    d) streichen von Holzteilen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen, Fenstern und Türen, alle 6 Jahre
    Je nach tatsächlichem Zustand der Mietsache können die Fristen länger oder kürzer sein. Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Mietverhältnisses.

    Dazu kommt dann noch § Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses
    […]
    3. Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen seit beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer zukünftig fälligen Renovierung entsprechend dem tatsächlichen Abnutzungsgrad zu tragen. Die Abgeltungsquote ist auf der Grundlage eines einzuholenden Kostenvoranschlages eines Fachunternehmens zu berechnen. […] Ist aufgrund des tatsächlichen Zusatndes der Mietsache von einer unter- bzw. überdurchschnittlichen Abnutzung der Wohnung auszugehen, ist der Vermieter berechtigt, die Abgeltungsquote entsprechen zu verringern / zu erhöhen.
    Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen. […]

    Beim Einzug mussten wir ja (bis auf das Streichen der Türen, Fenster, Heizkörper) komplett renovieren. Müssen wir wirklich nun (nach genau 5 Jahren) alles erneut renovieren und die Wohnung dadurch in einem besseren Zustand hinterlassen, als wir sie übernommen haben? Ich weiß, wir hätten den Vertrag vor Unterschrift genauer „analysieren“ müssen, aber wie gesagt waren wir in einer Notsituation und brauchten diese Wohnung dringend.

    Ich hoffe, ihr könnt uns noch einmal weiterhelfen. Am kommenden Montag möchte der Vermieter vorbei kommen, um sich den Laminatboden anzusehen und über die Renovierungsarbeiten bzw. Kostenerstattung unsererseits an die Nachmieter sprechen.

  • Beim Einzug mussten wir ja (bis auf das Streichen der Türen, Fenster, Heizkörper) komplett renovieren. Müssen wir wirklich nun (nach genau 5 Jahren) alles erneut renovieren und die Wohnung dadurch in einem besseren Zustand hinterlassen, als wir sie übernommen haben?

    Jein!
    Es kommt immer auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an, den hier aber keiner einschätzen kann.
    Wenn der Zustand in Ordnung ist, müsst Ihr nichts machen. Im Zweifel wird der Vermieter aber etwas finden.

    Die Paragraphen zu den Schönheitsreparaturen scheinen auf den ersten Blick wirksam zu sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Jein!
    Es kommt immer auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an, den hier aber keiner einschätzen kann.
    Wenn der Zustand in Ordnung ist, müsst Ihr nichts machen. Im Zweifel wird der Vermieter aber etwas finden.

    Die Paragraphen zu den Schönheitsreparaturen scheinen auf den ersten Blick wirksam zu sein.

    erscheint mir auch so. ich stimme dir da zu.

  • "Je nach tatsächlichem Zustand der Mietsache können die Fristen länger oder kürzer sein. Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Mietverhältnisses."

    Alles ok!

  • Am kommenden Montag möchte der Vermieter vorbei kommen, um sich den Laminatboden anzusehen und über die Renovierungsarbeiten bzw. Kostenerstattung unsererseits an die Nachmieter sprechen.


    Tja, wo sind wir denn??:mad:

  • Den Termin mussten wir aus gesundheitlichen Gründen auf kommendes Wochenende verschieben. Jetzt möchte er doch tatsächlich, dass wir die Möbel dann durch die Gegend rücken, da er sich den kompletten Boden ansehen möchte, also auch unter den Schränken, Betten usw. Ich habe da wirklich keine Lust zu und sehe es ehrlich gesagt auch nicht ganz ein. Er sieht die Wohnung doch schließlich bei der Übergabe komplett leer und kann dann immer noch Millimeter genau den Boden absuchen... Eigentlich hatten wir extra zwischen unserem Auszug und der Übergabe zwei Wochen Zeit gelassen, um die Wohnung fertig zu machen. Jetzt haben wir schon vier Wochen vor Umzug schon Stress damit.

  • Den Termin mussten wir ...


    Muss ich jetzt die zurückliegenden 16 Beiträge nachlesen um zu erfahren, worum es sich dreht...?
    Wofür gibt es denn eine Zitatfunktion?

  • Zitat

    Muss ich jetzt die zurückliegenden 16 Beiträge nachlesen um zu erfahren, worum es sich dreht...?

    Ich dachte, dass deine Äußerung "Tja, wo sind wir denn" sich auf den Termin bezieht. Tut mir leid, habe ich falsch gedeutet... Zitate sind halt auch nicht immer so ganz aussagekräftig :)

  • Zitat

    da er sich den kompletten Boden ansehen möchte, also auch unter den Schränken,

    Dann muss er warten, bis zum letzten Tag eures Mietverhältnisses, wenn ihr die Schlüssel übergebt und das Auszugsprotokoll schreibt. Alles Andere, das sich der Vermieter ausgedacht hat, ist so etwas von lächerlich, da würde ich keine Diskussion beginnen.

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