Beiträge von MaKra

    Den Termin mussten wir aus gesundheitlichen Gründen auf kommendes Wochenende verschieben. Jetzt möchte er doch tatsächlich, dass wir die Möbel dann durch die Gegend rücken, da er sich den kompletten Boden ansehen möchte, also auch unter den Schränken, Betten usw. Ich habe da wirklich keine Lust zu und sehe es ehrlich gesagt auch nicht ganz ein. Er sieht die Wohnung doch schließlich bei der Übergabe komplett leer und kann dann immer noch Millimeter genau den Boden absuchen... Eigentlich hatten wir extra zwischen unserem Auszug und der Übergabe zwei Wochen Zeit gelassen, um die Wohnung fertig zu machen. Jetzt haben wir schon vier Wochen vor Umzug schon Stress damit.

    Hallo,

    wir haben nun doch die Kopie des MVs bekommen. Doch leider kann ich nicht feststellen, ob die Reparaturklauseln nun gültig bleiben oder ungültig sind.

    Folgendes steht nun zu dem § Schönheitsreparaturen:

    1. Der Mieter ist verpflichtet, ohne besondere Aufforderung auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen.
    2. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren innerhalb der Mieträume sowie sämtliche Anstriche, insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Holzteilen, Heizkörpern mit Heizrohren einschließlich der Innenseiten der Außenfenster und Außentüren, der Innentüren, soweit es sich nicht um Kunststoff-, Aluminium- oder ähnliche Elemente handelt. […]
    3. Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig:
    a) in Küchen, Bädern und Duschen, alle 3 Jahre
    b) in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Dielen, alle 5 Jahre
    c) in sonstigen Räumen, alle 7 Jahre
    d) streichen von Holzteilen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen, Fenstern und Türen, alle 6 Jahre
    Je nach tatsächlichem Zustand der Mietsache können die Fristen länger oder kürzer sein. Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Mietverhältnisses.

    Dazu kommt dann noch § Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses
    […]
    3. Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen seit beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer zukünftig fälligen Renovierung entsprechend dem tatsächlichen Abnutzungsgrad zu tragen. Die Abgeltungsquote ist auf der Grundlage eines einzuholenden Kostenvoranschlages eines Fachunternehmens zu berechnen. […] Ist aufgrund des tatsächlichen Zusatndes der Mietsache von einer unter- bzw. überdurchschnittlichen Abnutzung der Wohnung auszugehen, ist der Vermieter berechtigt, die Abgeltungsquote entsprechen zu verringern / zu erhöhen.
    Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen. […]

    Beim Einzug mussten wir ja (bis auf das Streichen der Türen, Fenster, Heizkörper) komplett renovieren. Müssen wir wirklich nun (nach genau 5 Jahren) alles erneut renovieren und die Wohnung dadurch in einem besseren Zustand hinterlassen, als wir sie übernommen haben? Ich weiß, wir hätten den Vertrag vor Unterschrift genauer „analysieren“ müssen, aber wie gesagt waren wir in einer Notsituation und brauchten diese Wohnung dringend.

    Ich hoffe, ihr könnt uns noch einmal weiterhelfen. Am kommenden Montag möchte der Vermieter vorbei kommen, um sich den Laminatboden anzusehen und über die Renovierungsarbeiten bzw. Kostenerstattung unsererseits an die Nachmieter sprechen.

    Bei unserem Einzug war die Wohnung in einem miserablen Zustand: Kein Boden, vergilbte Tapeten und Decken, Macken in Türen und Fliesen. Aus Not haben wir dennoch die Wohnung unter der Bedingung genommen, dass wir jedenfalls den Boden (Laminat, Fußleisten, usw), den wir selber verlegen mussten, bezahlt bekommen. Wir haben insgesamt 800€ Materialkosten vom Vermieter erstattet bekommen. Er hat uns nun die Seite der Zusatzvereinbarung zukommen lassen. Wortlaut: "Die Wohnung wird unrenoviert übergeben. Für die Renovierung wird ein Zuschuss von 800,00 Euro gezahlt, wenn die Renovierung fachgerecht erfolgt (einschl. Laminat) ist."

    Die Auflistung der einzelnen Macken wurde damals vom Vermieter abgebrochen, da er meinte, es handle sich schließlich um Sozialbau und da sei es logisch, dass wir in keinen Neubau einziehen würden. Außerdem würde das Bad sowieso in den nächsten 1-2 Jahren renoviert. Da er den genauen Zeitpunkt allerdings nicht wüsste, kann dies nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Wir wollten nicht direkt Streit mit dem neuen Vermieter und so haben wir, total naiv, auf das Gesagte vertraut.

    Dazu möchte er, dass wir den Nachmietern 800,00€ Renovierungskosten (über ihn) zukommen lassen, da im Mietvertrag stehen würde, dass wir die Wohnung nach fünf Jahren komplett renovieren müssten (zu Vertragsende haben wir genau 5 Jahre und einen Monat Mietzeit um), also inkl. Türen lackieren und Boden ausbessern.


    Der genaue Wortlaut liegt mir ja leider nicht vor, daher weiß ich nicht, ob es sich hier wirklich um eine starre Klausel handelt.

    Unser Vermieter möchte nun in der kommenden Woche vorbei kommen, um sich ein Bild vom Zustand des Laminats zu machen. Muss ich ihn dazu in die Wohnung lassen, oder reicht dies bei Übergabe der Wohnung?

    Langsam beginne ich zu verzweifeln, denn ich möchte ja meine Pflichten übernehmen, aber auch nicht unbedingt mehr als nötig machen und vor allem zahlen. Unsere neue Wohnung übernehmen wir ebenfalls unrenoviert, sodass wir natürlich unsere finanziellen Mittel in den neuen Wohnraum investieren möchten.

    Vielen Dank noch einmal!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Du hast recht, das Original hatten wir. Es liegt wahrscheinlich an einem ganz sicheren Ort und wird mir direkt nach dem Umzug in die Hände fallen :(

    Das Verhältnis zu unserem Vermieter war eigentlich recht gut, bis wir die Wohnung gekündigt haben. Nun zeigt sich leider ein ganz anderes Bild. Es kommt uns vor, als suche er förmlich nach Schäden, die er uns anlasten kann. Es gibt weder irgendwelche Schäden noch Macken, die nicht schon zum Zeitpunkt des Einzugs vor fünf Jahren da waren! Die Wohnung ist allerdings 38 Jahre alt und ein sozialer Wohnungsbau. Kleine Macken in Türrahmen u.ä. sind da (meiner Meinung nach) nicht ungewöhnlich. Türen, Fliesen und Badezimmer sind noch immer Erstausstattung von damals.

    Er möchte nun, dass wir die Wohnung zwei Wochen vor Vertragsende verlassen, um den Nachmietern die Möglichkeit zu geben, zu renovieren (die Miete sollen wir aber komplett bis zum Schluss zahlen). Dazu möchte er, dass wir den Nachmietern 800,00€ Renovierungskosten (über ihn) zukommen lassen, da im Mietvertrag stehen würde, dass wir die Wohnung nach fünf Jahren komplett renovieren müssten (zu Vertragsende haben wir genau 5 Jahre und einen Monat Mietzeit um), also inkl. Türen lackieren und Boden ausbessern.

    Wie weiß ich nun, welche Leistungen erbracht werden müssen, wenn ich den Mietvertrag nicht kenne? Ich kann ja auch nur raten, dass die unwirksamen Renovierungsklauseln enthalten sind.

    Wenn wir kein Recht auf eine Kopie des Vertrages haben, woher weiß ich dann, ob er die Wahrheit über den Inhalt des Vertrages sagt? Müssen wir ihm dabei wirklich blind vertrauen? Es geht schließlich wirklich um eine Menge Geld und Zeit...

    Hallo zusammen,

    wir haben zum 01.08.2014 unsere Wohnung gekündigt. Da Unstimmigkeiten zum Zustand der Wohnung bei Übergabe zwischen uns und dem Vermieter bestehen, wollten wir uns durch unseren Mietvertrag absichern. Wie es der Zufall in solchen Situationen leider zu oft will, können wir unseren Mietvertrag nirgends in unseren Unterlagen finden. Ich habe keine Ahnung, wie uns der abhanden kommen konnte... Wir haben unseren Vermieter um eine Kopie gebeten. Da unser Mietvertrag aber 20 Seiten umfasst, sei ihm das einscannen oder kopieren aber zu umständlich. Auch auf ein abfotografieren möchte er sich nicht einlassen.

    Der Vermieter möchte nun in die Wohnung, um die benötigten Schönheitsreparaturen festzuhalten. Dies möchten wir aber ungern zulassen, so lange uns der Mietvertrag nicht vorliegt.

    Weiß jemand zufällig, ob wir ein Recht auf eine Kopie des Vertrages haben? Ich kann online leider nur ältere Beiträge finden, die sich auch leider widersprechen.

    Vielen Dank!

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