Hallo zusammen,
anfangs möchte ich mich entschuldigen, ich weiß dass ich hier falsch bin, konnte aber in dem Forum für Betriebskosten leider kein Thema erstellen...
Ich habe ein riesen Problem, folgendes:
letztes Jahr sind wir von einer Mietwohnung in unsere ETW umgezogen mit Datum 21.08.13 wurden unsere Zähler abgelesen, im Bad hatten wir für jeden Wasserhahn einen eigenen Zähler, vom Vermieter angebracht.
Einer dieser Zähler wurde seid 3 Jahren nicht mehr abgelesen und abgerechnet, was jetzt aufgefallen ist. Allerdings nachdem wir ausgezogen waren und unsere Zähler abgelesen waren. Ich habe damals das Ableseprotokoll ohne diesen Zähler unterschrieben, sowie unser vermieter auch. Jetzt folgender Fall:
Dieser Zähler wurde jetzt im März abgelesen und der Wert für unsere Wohnung wurde für die Monate Januar 2013 - August 2013 geschäzt. In unserer Korrektur der NBK-Abrg. wurde dieser Zähler dann zusätzlich abgerechnet, ist das rechtens?
Ist der Vermieter nicht für das korrekte Ablesen unter Beobachtung einer neutralen Person verantwortlich? Muss ich das jetzt hinnehmen? Das macht knappe 80 € Nachzahlung... Ist das Geld, dass der Vermieter selbst zahlen muss?
Davon mal abgesehen, dass die Abrechnung sowieso falsch ist...
Ebenso interessiert mich, ob die ISTA die Nutzerwechselgebühr auf die NBK umlegen darf? Laut urteil von 2007 BGH doch nicht oder?
Vielen lieben Dank und viele Grüße ![]()
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