Hilfe - Aus der alten Wohnung raus, in die neue rein, aber unter welchen Umständen?

  • Hallo,

    zunächst einmal bin ich wirklich froh, dass es so ein Forum wie dieses hier gibt (und ich es so schnell gefunden habe). Ich bin ganz neu, falls ich mein Thema also in die falsche Kategorie gesteckt habe: Bitte nicht böse sein und verschieben/löschen mit Rückmeldung an mich, damit ich aus meinen Fehlern lernen kann.

    So, und jetzt zum eigentlichen Problem: Ich habe zwar schon die Themen hier durchforstet, da es sich allerdings um eine Verkettung von wirklich alles in allem gar nicht mal so guten Umständen handelt, bräuchte ich individuellen Rat.

    Zur Zeit wohne ich mit einer Freundin in einer 3Zi.-Wohnung, die von meiner Mutter gemietet wird. Mit der Hausverwaltung war vereinbart, dass die Wohnung von meiner Mutter gekündigt wird und wir einen neuen Mietvertrag unterschreiben.
    Ungefähr eine Woche vor diesem Termin rief mich die Tochter des Vermieters an und erklärte mir lang und breit, dass sie Schimmel in ihrer WG habe und es schon von langer Hand beschlossen war, dass, sobald eine Wohnung frei würde, diese nicht weitervermietet würde und sie dort einziehe. Kurz um: Unser Mietvertrag käme nicht zustande und wir müssten und etwas neues suchen (wobei sie uns aber auch großzügig Zeit lassen würde: Bis August).

    Klar, natürlich habe ich mich danach sofort schlau gemacht und alles, was ich über Eigenbedarf lesen konnte, geradezu verschlungen, jedoch haben meine Mitbewohnerin und ich uns auch auf die Suche nach etwas neuem gemacht (Wer in Köln wohnt, der kennt das Wohnungsproblem. Und das als Student...nun ja.).

    Vor einer Woche hat uns dann eine sehr nette Vermieterin den Zuschlag für eine unschlagbare 4Zi.-Wohnung in Kalk gegeben, auch, weil die dritte im Bunde schon in dem Haus wohnt und sie sich wohl sympathisch sind.
    Einzugstermin ist der 1.06.

    Wir waren heute bei der Hausverwaltung, (seit März haben wir nichts mehr von denen gehört; nichts vom Mietvertrag, aber auch nichts vom Eigenbedarf) um die ganze Situation zu besprechen, denn natürlich wollen wir versuchen möglichst wenig doppelt zu bezahlen. Die Hausverwaltung war sehr froh darüber, dass wir etwas eigenes gefunden haben, meinte aber, dass der 1.06. auf jeden Fall zu knapp ist und ein Auszug zum 1.07. möglich wäre, aber keines Falls sicher. Meine Mutter soll die Wohnung fristgerecht zum 1.08. kündigen, aber um eine vorzeitige Kündigung bitten (soweit ich das verstanden habe).

    Jetzt kam uns die Idee, da wir ja offiziell kein Schreiben wegen Eigenbedarf bekommen haben, 3 potentielle Nachmieter zum 1.07. zu suchen und sie der Hausverwaltung vorzustellen. Kämen wir dann zumindest vor dem 1.08. aus der Wohnung raus?

    Und weiter: Es gibt keine Frist für den Einzug in eine Wohnung, oder? Denn rein organisatorisch ist diese ganze Geschichte mit dem Einzug in die neue Wohnung zum 1.06. (was immerhin in knapp zwei Wochen ist) ein Alptraum. Noch dazu brauchen wir ja auch noch eine 4. im Bunde, die sich absolut schnell finden lässt in den nächsten 3 Tagen, jedoch auch noch ihre Wohnung kündigen muss etc.
    Natürlich ist die Vermieterin nicht verpflichtet, uns die Wohnung bis zum 1.07. frei zu halten, aber 2 Wochen vor dem potentiellen Einzugstermin nur eine mündliche Zusage zu geben (der Mietvertrag ist auch noch nicht unterschrieben) ist doch auch nicht realistisch, oder?
    Und: Würde sie jetzt noch jemanden finden, der zum 1.06. in diese Wohnung einzieht? Der den ganzen Umzugs-/Kündigungs-Heckmeck schafft?

    Ich bräuchte wirklich Hilfe oder einen Rat oder einen Denkanstoß in die richtige Richtung, denn wir sind Studenten und eigentlich auch nicht in der Lage 2 Mieten in einem Monat zu stemmen (Dazu kommt dann ja auch noch die Mietkaution, die wir erst nach dem 1.07. zurückbekommen, jedoch schon zum 1.06. bei unserer neuen Vermieterin leisten müssen).
    Und wer Köln kennt, der weiß, dass die Wohnsituation hier wirklich alles andere als einfach ist. Wir haben seit März nach Wohnungen/WGs gesucht und bei der jetzigen nur den Zuschlag bekommen, da Mitbewohnerin Nummer drei die Vermieterin kennt.

    Herzlichen Dank & genießt die Sonne :)
    Zarallski

  • Zitat

    3 potentielle Nachmieter zum 1.07. zu suchen und sie der Hausverwaltung vorzustellen. Kämen wir dann zumindest vor dem 1.08. aus der Wohnung raus?


    Auch wenn du 30 Nachmieter anschleppen würdest, das Märchen mit der Nachmietergestellung wird dadurch nicht wahr. Wenn du jetzt nachweislich kündigst, wäre der 31.08. der letzte Tag des Mietverhältnisses.

  • Hallo Zarallski,

    es ist wenig hilfreich, zwei Mietverhältnisse miteinander zu kombinieren bzw. zu vermischen. Dass diese sich überschneiden können und die Mieter dann 1, 2, oder 3 Monate lang doppelte Miete zu zahlen haben, ist rechtlich uninteressant.

    "Zur Zeit wohne ich mit einer Freundin in einer 3Zi.-Wohnung, die von meiner Mutter gemietet wird. Mit der Hausverwaltung war vereinbart, dass die Wohnung von meiner Mutter gekündigt wird"
    - Wann hat Deine Mutter=die Mieterin zu welchem Termin gekündigt?

    "und wir einen neuen Mietvertrag unterschreiben."
    - Also für dieselbe Wohnung?

    "Ungefähr eine Woche vor diesem Termin rief mich die Tochter des Vermieters an und erklärte mir lang und breit, dass sie Schimmel in ihrer WG habe und es schon von langer Hand beschlossen war, dass, sobald eine Wohnung frei würde, diese nicht weitervermietet würde und sie dort einziehe. Kurz um: Unser Mietvertrag käme nicht zustande und wir müssten und etwas neues suchen"
    - Habt Ihr eine Kündigung wg. Eigenbedarf bekommen? Falls ja, zu welchem Termin?

    "Vor einer Woche hat uns dann eine sehr nette Vermieterin den Zuschlag für eine unschlagbare 4Zi.-Wohnung in Kalk gegeben, auch, weil die dritte im Bunde schon in dem Haus wohnt und sie sich wohl sympathisch sind. Einzugstermin ist der 1.06."
    - Habt Ihr bereits unterschrieben?

    "Die Hausverwaltung war sehr froh darüber, dass wir etwas eigenes gefunden haben, meinte aber, dass der 1.06. auf jeden Fall zu knapp ist und ein Auszug zum 1.07. möglich wäre, aber keines Falls sicher. Meine Mutter soll die Wohnung fristgerecht zum 1.08. kündigen, aber um eine vorzeitige Kündigung bitten (soweit ich das verstanden habe)."
    - Kündigungen geschehen immer zum Monatsende. Und, nicht zu vergessen: Ein Mieter kann ausziehen, wann er will... nur: das ändert nichts an der Mietezahlungspflicht...:mad:

    "Jetzt kam uns die Idee, da wir ja offiziell kein Schreiben wegen Eigenbedarf bekommen haben, 3 potentielle Nachmieter zum 1.07. zu suchen und sie der Hausverwaltung vorzustellen. Kämen wir dann zumindest vor dem 1.08. aus der Wohnung raus?"
    - Kommt alleine auf den (guten) Willen des VM an.

    "Es gibt keine Frist für den Einzug in eine Wohnung, oder?"
    - Nein, falls nicht irgendeine vertragliche Vereinbarung dagegen spricht.

    "Denn rein organisatorisch ist diese ganze Geschichte mit dem Einzug in die neue Wohnung zum 1.06. (was immerhin in knapp zwei Wochen ist) ein Alptraum. Noch dazu brauchen wir ja auch noch eine 4. im Bunde, die sich absolut schnell finden lässt in den nächsten 3 Tagen, jedoch auch noch ihre Wohnung kündigen muss etc.
    Natürlich ist die Vermieterin nicht verpflichtet, uns die Wohnung bis zum 1.07. frei zu halten, aber 2 Wochen vor dem potentiellen Einzugstermin nur eine mündliche Zusage zu geben (der Mietvertrag ist auch noch nicht unterschrieben) ist doch auch nicht realistisch, oder? Würde sie jetzt noch jemanden finden, der zum 1.06. in diese Wohnung einzieht? Der den ganzen Umzugs-/Kündigungs-Heckmeck schafft?"
    - Das wäre allein mit der neuen VMn zu klären.

    "...wir sind Studenten und eigentlich auch nicht in der Lage 2 Mieten in einem Monat zu stemmen (Dazu kommt dann ja auch noch die Mietkaution, die wir erst nach dem 1.07. zurückbekommen, jedoch schon zum 1.06. bei unserer neuen Vermieterin leisten müssen)."
    - Es mag hart klingen, aber: Wen interessiert's? Tipp: Sprich mal mit der neuen VMn. Noch was: Ein VM kann die Kaution bis zu sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache zurückbehalten, um evtl. noch versteckte Mängel zu beheben.

  • Zitat

    Jetzt kam uns die Idee, da wir ja offiziell kein Schreiben wegen Eigenbedarf bekommen haben, 3 potentielle Nachmieter zum 1.07. zu suchen und sie der Hausverwaltung vorzustellen. Kämen wir dann zumindest vor dem 1.08. aus der Wohnung raus?

    NEIN, auch nicht wenn Ihr 300 sucht oder Bill Gates persönlich dabei ist.

    Dieses MÄRCHEN ist einfach nicht auszurotten:mad:

    Zitat

    Meine Mutter soll die Wohnung fristgerecht zum 1.08. kündigen, aber um eine vorzeitige Kündigung bitten (soweit ich das verstanden habe).

    Fristgerecht wäre im Moment zu 31.8.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!