Rechenbeispiel für Verbraucherpreisindex

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    wie sähe ein Rechenbeispiel für eine Monatskaltmiete i.H.v. 775 Euro aus, bei folgender Vertragsklausel? Mit welchen Erhöhungen wäre schätzungsweise jährlich zu rechnen?
    Ist dies eine Punkte - oder Prozentklausel?
    Welche Nachteile können sich bei einer einer Umbasierung vom Basisjahr (z.B. 2015 = 100) ergeben?

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    Die Parteien vereinbaren, dass die Entwicklung der Miethöhe durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland bestimmt wird. Ändert sich der Verbraucherpreisindex auf der Basis 2010 = 100 im Vergleich zu dem Verbraucherpreisindex zum Monat September 2013, ändert sich die Höhe der Miete (ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlung) jeweils im gleichen Verhältnis
    nach oben oder unten. Die erste Neufestsetzung erfolgt mit Wirkung ab 01. Januar 2016 auf der Grundlage des Index für den Monat September des vorangegangenen Jahres, also September 2015, im Vergleich zum Ausgangsindex Juni 2014 und sodann im jährlichen Abstand. Verglichen werden dann immer die Indexstände für den Monat September.

    Sollte künftig der vorgenannte Verbraucherpreisindex wegfallen, verpflichten sich die Vertragsteile, eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu vereinbaren.

    Während der Geltung dieser Vereinbarung ist eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ausgeschlossen. Eine Erhöhung wegen baulicher Maßnahmen (§ 559 BGB) kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter diese aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat.

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    Vielen Dank im voraus!
    Sabo

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