Renovierung bei Auszug und Überprüfung der Anlagen - sind die Klauseln rechtsgültig?

  • Hallo zusammen,

    wir ziehen nach etwas mehr als zwei Jahren aus einer Mietwohnung aus.

    Im Mietvertrag wurde unter 'Sonstige Vereinbarungen' folgender Text vereinbart:

    "Mieter und Vermieter vereinbaren hiermit, dass bei Auszug aus der Wohnung [... Adresse ...] die Wohnung geräumt, in sauberem und renovierten Zustand, wie im Zusatz zum Mietvertrag beschrieben, zurückgegeben wird."

    Im Zusatz selbst steht:

    "Bei Auszug hat der Mieter die Wohnung in sauberem und fachmännisch renoviertem Zustand wie oben beschrieben zurückzugeben."

    Die Beschreibung bezieht sich auf die Farbe der Wände, Türleisten etc.. Da wir jedoch keine farbliche Änderung an der Wohnung vorgenommen haben, entspricht die Farbe der Beschreibung.

    Für uns stellt sich nun die Frage, ob wir tatsächlich zu renovieren haben oder ob eine besenreine Übergabe ausreicht.

    Die zweite Frage bezieht sich auf folgenden Passus:

    "Die elektrischen und sanitären Anlagen werden bei Auszug von einem Fachmann auf Funktion geprüft. Die Kosten hierfür trägt der Mieter."

    Ist dieser Passus rechtsgültig?

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
    ein schönes Wochenende wünscht

    Schneesperling

  • "Bei Auszug hat der Mieter die Wohnung in sauberem und fachmännisch renoviertem Zustand wie oben beschrieben zurückzugeben."


    Das Internet im Allgemeinen und die Miet-Foren im Speziellen sind voll von solchen Renovierungsthemen und -urteilen. Meiner Meinung nach ist es so, dass so eine "Du-musst-bei-Auszug-pauschal-und-garantiert-renovieren"-Klausel ungültig ist. Aber suche und lies auch noch mal selbst ...

    "Die elektrischen und sanitären Anlagen werden bei Auszug von einem Fachmann auf Funktion geprüft. Die Kosten hierfür trägt der Mieter."


    Hä? Sowas lese ich jetzt zum ersten mal.

    Ich sehe es so:

    • Ein Vermieter hat die Installationen in der Wohnung funktionsfähig zu übergeben.
    • Der Vermieter hat die Installationen während des Mietverhältnisses instandzuhalten (Kleinstreparaturen mal jetzt außen vor).
    • Der Mieter hat Mängel zu melden, damit der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht (auch rechtzeitig) nachkommen kann.
    • Der Mieter darf nichts absichtlich oder fahrlässig kaputt machen.


    Alles das steht mehr oder minder deutlich in Mietverträgen und jederman darf und sollte davon ausgehen, dass Verträge eingehalten werden.

    Wenn nun der Vermieter der ganzen Sache nicht traut und grundsätzlich bei Mietende einen Fachmann zur Kontrolle heranziehen möchte, so ist das m.E. ausnahmslos seine ureigene Sache. Er kann das ja gerne tun; und sollte er dabei auf nicht-offensichtliche Manipulationen und/oder Zerstörungen seitens des Mieters stoßen, so kann man sich ja immer noch über die entstandenen Unkosten unterhalten.

    Aber dass, wenn ein Vermieter pauschal die Kavallerie zum Erhalt von Recht und Ordnung ruft, der Mieter das bezahlen muss, kann m.E. nicht rechtmäßig sein. Der Vermieter soll mal schön auf eigene Kosten schauen, ob der Mieter alles hübsch zurückgegeben hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (16. Mai 2014 um 21:31)

  • Hallo Schneesperling,

    "Mieter und Vermieter vereinbaren hiermit, dass bei Auszug aus der Wohnung [... Adresse ...] die Wohnung geräumt, in sauberem und renovierten Zustand, wie im Zusatz zum Mietvertrag beschrieben, zurückgegeben wird."
    "Bei Auszug hat der Mieter die Wohnung in sauberem und fachmännisch renoviertem Zustand wie oben beschrieben zurückzugeben."
    - Für den Ausdruck "Renovierung" kenne ich keine rechtssichere Definition. In meinen Mietverträgen ist der Zustand bei Übergabe haargenau beschrieben - und ebenso hat er bei Rückgabe zu sein, von Abnutzungsspuren an Böden oder Bedienteilen mal abgesehen. Bei Dir sehe ich das so, dass Ihr die Mietsache ohne Beschädigungen, sauber und besenrein zurückzugeben habt. Sonst nix, v.a. nicht die Nummer vonwegen "Die elektrischen und sanitären Anlagen werden bei Auszug von einem Fachmann auf Funktion geprüft. Die Kosten hierfür trägt der Mieter."

    "ein schönes Wochenende wünscht"
    Danke, gleichfalls.

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