Hallo zusammen,
wir ziehen nach etwas mehr als zwei Jahren aus einer Mietwohnung aus.
Im Mietvertrag wurde unter 'Sonstige Vereinbarungen' folgender Text vereinbart:
"Mieter und Vermieter vereinbaren hiermit, dass bei Auszug aus der Wohnung [... Adresse ...] die Wohnung geräumt, in sauberem und renovierten Zustand, wie im Zusatz zum Mietvertrag beschrieben, zurückgegeben wird."
Im Zusatz selbst steht:
"Bei Auszug hat der Mieter die Wohnung in sauberem und fachmännisch renoviertem Zustand wie oben beschrieben zurückzugeben."
Die Beschreibung bezieht sich auf die Farbe der Wände, Türleisten etc.. Da wir jedoch keine farbliche Änderung an der Wohnung vorgenommen haben, entspricht die Farbe der Beschreibung.
Für uns stellt sich nun die Frage, ob wir tatsächlich zu renovieren haben oder ob eine besenreine Übergabe ausreicht.
Die zweite Frage bezieht sich auf folgenden Passus:
"Die elektrischen und sanitären Anlagen werden bei Auszug von einem Fachmann auf Funktion geprüft. Die Kosten hierfür trägt der Mieter."
Ist dieser Passus rechtsgültig?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
ein schönes Wochenende wünscht
Schneesperling