Mietminderung wegen energetischer Sanierung

  • Hallo an Alle,

    seit 8/2013 bis heute findet in dem Haus in dem ich wohne eine energetische Sanierung statt.

    2 Monate waren meine Fenster verklebt - nach E-Mail an meinen VM, dass dies für Farbe nicht nötig ist, wurden die Fenster an der Vorderseite noch am selben Tag von der Verklebung befreit.
    5 Monate (minus 4 Tage) war ich eingerüstet - das Gerüst wurde 2 Tage nach einer meiner E-Mails entfernt.

    Als ich erfuhr, dass man mich wochenlang ohne Grund hat im Dunkeln sitzen lassen, habe ich auch eine Mietkürzung angekündigt und diese durchgezogen. Akzeptiert haben sie Stand gestern die Kürzungen für 12/2013-2/2014.

    Den Rest wollen sie haben, sonst schalten sie einen Anwalt ein. (Ist ein großer VM, seit 12/2013 habe ich 118 Fotos gemacht, Mite für 12/2013 u. 1/2014 um 30 % geküzt, danach um 10 %).

  • Und der wird sich mit der neuesten Gesetzgebung, bzw. der Rechtsprechung auskennen. Dann hast du das Nachsehen.


    Warum? Er kann doch mindern, wenn ein Mangel besteht.

  • Warum liest du nicht im Link? Da findest du die Antwort.


    Ich habe ihn gelesen und die Antwort nicht gefunden. Warum machst Du es nicht allen leichter und sagst es einfach eben schnell mit Deinen Worten, was Du meintest? :confused:

    Das ist ein Artikel, der sich lang und breit mit der Definition von Energetischer Sanierung befasst. In Bezug auf Mietminderung ist dabei nur interessant, dass man bei solchen Sanierungen 3 Monate lang nicht mindern darf. Mehr habe ich nicht gefunden.

    Die 3 Monate wurden hier im Fall ja eingehalten, falls Du das meintest. Zudem hat der Vermieter eh alle Minderungen bis 02/2014 akzeptiert. Es dreht sich also noch um die 10% Minderung ab 03/2014. Warum also sollte bei weiterhin bestehenden Mängeln nicht gemindert werden dürfen?

    Zeige einem Blinden bitte den Weg. Danke.

  • Danke für die bisherigen Antworten.

    Ich würde gerne Eure Meinung hören, falls jemand Erfahrung mit so einer Geschichte hat. Das mit den 3 Monaten usw. lt. BGB ist mir bekannt.

    Meine finanzielle Lage ist leider im Augenblick sehr angespannt, weiß mein VM leider, da ich hier schon sehr lange wohne und er meine Geschichte kennt und jetzt ausnutzt. Zusammenfassend, ich kann mir keinen Anwalt leisten und einen Beratungshilfeschein bekomme ich nicht, da ich dafür zuviel verdiene.

  • h2okopf:

    "Danke für die bisherigen Antworten."
    - Auf welche bisher nicht gestellten Fragen?

    "Meine finanzielle Lage ist leider im Augenblick sehr angespannt, ...
    ... einen Beratungshilfeschein bekomme ich nicht, da ich dafür zuviel verdiene.
    - Ach ja...:confused:

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