KÜ pauschal mit "Pflichtverletzung" begründen?

  • Ist eine fristlose oder ordentliche Kündigung eine rechtmäßige solche, wenn sie nur pauschal begründet ist? Was, wenn sie erst später zB nach einem Widerspruch konkretisiert wird und auch dann nur so, daß das "berechtigte" Interesse" oder ein Verstoß des Mieters nur wiederum pauschal angedeutet wird mit nichts Genauem (zB "Es gibt Ungeziefer in der Wohnung", deutbar zwischen "da war mal eine Fliege in der Wohnung" oder "ein Silberfisch in der Dusche" versus "Ungeziefer kommt aus allen Ecken") ? Muß nicht zuerst eine schriftliche Abmahnung ergehen, um so zu kündigen?
    Wie ist eine solche Kündigung zu behandeln rechtlich? (Vor allem, wenn der Vorwurf der "Pflichtverletzung" unbegründet ist) . Als "schwebend unwirksam, aber heilbar"; . als "nichtig", wenn widersprochen wurde; . als "Willensäußerung"; . als "Abmahnung"; . als "unbegründet"; . als rechtswidrige Drohung, sogar (wg "fristlos"); . .. ; .. ?
    Danke voraus!

    5 Mal editiert, zuletzt von Newestnik (15. Mai 2014 um 16:39)

  • Das klingt so, als wäre die fristl. KD nicht rechtens.
    Es muss eine Abmahnung vorher geben, um dem Mieter die Chance zu geben, sich zu bessern.

    Der Vorwurf, weswegen gekündigt wird, muss dargelegt werden. Es muss der Grund klar sein, warum eine Kündigung / Mahnugn erfolgt.

    Solltest Du eine solche KD erhalten haben -> sofort zum Anwalt eine Rechtsberatung einholen. Das kostet nicht die Welt.

  • Das ist Dein Thema aus Deinem anderem Thread. Dort habe ich geantwortet.

    Ich empfehle Dir, die Sachen, die Dir widerfahren sind, konkret zu benennen. Nahezu ins Blaue zu philsophieren bringt uns nichts. Theoretische Betrachtungen sind mit zu vielen Wenns und Abers verbunden, die in Deinem konkreten Fall vielleicht schon lange abgehandelt sind.

  • @AjaxMH. Die erfundenen Beispiele "Loch in der Wand; Treppe verschmutzt; tote Tiere" im thread dort treffen meine konkrete Situation ganz gut.

    Die Frage hier zielt darauf, ob die Kündigung insbesondere nichtig oder heilbar ist, ob ich sie vergessen kann bis mir eine neue zugeht oder, ob ich befürchten muß, daß sie nachträglich noch wirksam wird. In den beiden Varianten fristlos (s. Beitrag von Andreasc1977) und ordentlich. Bei pauschalen Gründen, wie geschildert, die völlig haltlos konstruiert wurden.

    4 Mal editiert, zuletzt von Newestnik (15. Mai 2014 um 18:27)

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