Kabelgebühren nachträglich in Nebenkosten eingefügt

  • Hallo zusammen,

    nachdem mein Vermieter mir meine NK-Abrechnung für 2013 zusandte, geht hervor, dass ich seit Anfang 2013 eine Zahlung in Höhe von rund 130 Euro "Kabelgebühren" in meiner NK-Abrechnung leisten muss - was unter anderem zu einer Nachzahlung führte.

    Diese Kabelgebühren tauchten in den zwei Jahren zuvor nicht auf und sind im Mietvertrag auch nicht vereinbart, zudem wurde ich nicht davon in Kenntnis gesetzt oder nach meiner Zustimmung gefragt. Da ich mein Internet über die Telekom abwickle und gar keinen Fernseher nutze, nutze ich dementsprechend auch den Kabelanschluss nicht. Ist es dennoch gestattet, dass ich diesen "Pauschalvertrag für das Haus" mit meinen 130 Euro mitfinanzieren muss - obwohl ich den Anschluss nicht nutze und nie genutzt habe?

    Danke im Voraus für die Hilfe der Experten hier!

  • Wenn Betriebskosten nach der Verordnung vereinbart wurden, müssen Sie mit zahlen. Wenn das früher nicht der Fall war, dann sollten Sie dankbar sein. Da gibt es kein Gewohnheitsrecht!
    Auch wenn Sie nicht fernsehen und Sie dennoch einen Anschluß in der Wohnung haben, spielt das keine Rolle.

  • Wenn Betriebskosten nach der Verordnung vereinbart wurden, müssen Sie mit zahlen. Wenn das früher nicht der Fall war, dann sollten Sie dankbar sein. Da gibt es kein Gewohnheitsrecht!
    Auch wenn Sie nicht fernsehen und Sie dennoch einen Anschluß in der Wohnung haben, spielt das keine Rolle.

    Genau so ist es. ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Wenn im Mietvertrag die Betriebskosten geregelt sind und auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird, dann muss man die Kabelgebühren tragen, ob man den Anschluss nutzt oder nicht.

  • Zitat

    Diese Kabelgebühren tauchten in den zwei Jahren zuvor nicht auf und sind im Mietvertrag auch nicht vereinbart,

    Taucht im Mietvertrag evtl. der Verweis auf § 2 der Betriebskostenvereinbarung auf?

    Wenn ja sind die Kabelgebühren vertraglich vereinbart.

    Das sie in den 2 Jahren zuvor nicht berechnet wurden oder Du den Kabelanschluß nutzt oder nicht, ist völlig irrelevant.


    Fehlt der o. g. Verweis und die Kabelgebühren sind tatsächlich nicht vertraglich vereinbart, mußt Du sie natürlich nicht zahlen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!