Hallo zusammen,
ich hoffe hier hat jemand eine Antwort auf unsere Frage.
In der neuen Nebenkostenabrechnung hat unser Vermieter die Kosten für Betriebsstrom von 3% auf 5% erhöht.
Ist das rechtens, ohne Angabe von Gründen von einem Jahr aufs andere diese Kosten einfach anzuheben?
Wäre schön wenn jemand eine Antwort hätte.
Betriebsstrom Heizung von 3% auf 5% erhöht
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summer79 -
14. Mai 2014 um 22:04 -
Erledigt
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In der neuen Nebenkostenabrechnung hat unser Vermieter die Kosten für Betriebsstrom von 3% auf 5% erhöht.
Ist das rechtens, ohne Angabe von Gründen von einem Jahr aufs andere diese Kosten einfach anzuheben?
Wenn die Heizungsanlage keinen eigene Stromzähler hat, ist es üblich, 4-5% der Brennstoffkosten als Strom zu berechnen.
Dieser Stromverbrauch wäre dann natürlich vom Gesamt-/Allgemeinstromverbrauch abzuziehen. -
Betriebsstrom für die Heizungsanlage? 3% und 5% wovon?
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4-5% der Brennstoffkosten
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Hallo zusammen,
ich hoffe hier hat jemand eine Antwort auf unsere Frage.
In der neuen Nebenkostenabrechnung hat unser Vermieter die Kosten für Betriebsstrom von 3% auf 5% erhöht.
Ist das rechtens, ohne Angabe von Gründen von einem Jahr aufs andere diese Kosten einfach anzuheben?
Wäre schön wenn jemand eine Antwort hätte.Wenn es keinen Zwischenzähler für Heizungsstrom gibt, muss der Verbrauch geschätzt werden. Dies erfolgt mit einer Quote, die zwischen 3 und 5 % der Brennstoffkosten liegt. Es gibt jedoch keine Regelung, wieviel man genau ansetzen muss. Das liegt frei im Ermessen des Vermieters / Verwalters.
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4-5% der Brennstoffkosten
Das musst Du gar nicht so fett da hinschreiben - ich kann noch gut gucken. :p Ich hatte zudem (sicherheitshalber) den Threadersteller gefragt, denn der hat nicht geschrieben wovon. Sooo selbstverständlich sind die "3 bis 5% von den Brennstoffkosten" nämlich auch nicht.Wenn es keinen Zwischenzähler für Heizungsstrom gibt, muss der Verbrauch geschätzt werden. Dies erfolgt mit einer Quote, die zwischen 3 und 5 % der Brennstoffkosten liegt.
Nicht grundsätzlich. Die Gerichte haben eine solche Schätzung lediglich mal durchgewunken. Besser wären andere Ermittlungen (und damit meine ich nicht nur die Messung per Stromzähler) --> siehe dazu hier (klick).Es gibt jedoch keine Regelung, wieviel man genau ansetzen muss. Das liegt frei im Ermessen des Vermieters / Verwalters.
Nicht ganz so "frei" wie das hier klingt. Er muss es nämlich im Ernstfall darlegen können (das habe ich von hier (klick)), warum er welchen Wert wovon genommen hat.
Die 3 bis 5% von Brennstoffkosten sind zwar nicht per Urteil verboten worden, aber m.W. nicht gefeit vor Anzweifelungen.Diese Schätzung ist nämlich reichlich sinnfrei, denn man hat damit bei gleichem Verbrauch steigende Stromkosten, nur weil Öl und Gas ständig teurer wird. Die Heizungsanlage benötigt aber nicht mehr Strom, wenn der Verbrauch gleich bleibt.
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Diese Schätzung ist nämlich reichlich sinnfrei, denn man hat damit bei gleichem Verbrauch steigende Stromkosten, nur weil Öl und Gas ständig teurer wird. Die Heizungsanlage benötigt aber nicht mehr Strom, wenn der Verbrauch gleich bleibt.
... und was bisher noch nicht berücksichtigt wurde: Bei einer Anlage ohne Warmwasserbereitung gibbet i.d.R. nur eine Umwälzpumpe, bei einer mit ("Verbundene Heizungsanlage") sind es ja deren zwei. Korrekterweise nennt sich die zweite dann Speicherladepumpe. -
... und was bisher noch nicht berücksichtigt wurde: Bei einer Anlage ohne Warmwasserbereitung gibbet i.d.R. nur eine Umwälzpumpe, bei einer mit ("Verbundene Heizungsanlage") sind es ja deren zwei.
Ja eben. Deswegen: Die reinen Brennstoffkosten sind reichlich untauglich für eine Schätzung des Heizungsstromverbrauch. Da hat irgendwann mal einer diese Krücke ausprobiert und die wurde durchgewunken.So viel teurer, wie Öl und Gas über die Jahre geworden ist, und so viel energiesparender, wie auch die installierte Pumpen- und Regeltechnik der modernen Anlagen mit den Jahren geworden ist, dürften die 5% von vor x Jahren heutzutage überhaupt nicht mehr durchgehen.
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... und was bisher noch nicht berücksichtigt wurde: Bei einer Anlage ohne Warmwasserbereitung gibbet i.d.R. nur eine Umwälzpumpe, bei einer mit ("Verbundene Heizungsanlage") sind es ja deren zwei. Korrekterweise nennt sich die zweite dann Speicherladepumpe.
Nein, keine verbundene Heizungsanlage.
Erst einmal an dieser Stelle Danke für eure Rückmeldungen!
Für mich war die Frage, ob der Vermieter nach mehreren Jahren in denen er 3% berechnet hat aus freien Stücken plötzlich 5 % berechnen kann. Es ist tatsächlich so, dass wir alle weniger Heizkosten haben, aber trotzdem richtig viel nachbezahlen müssen. Irgendwie fühlen wir uns auch abgezockt durch diese Anhebung...
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Für mich war die Frage, ob der Vermieter nach mehreren Jahren in denen er 3% berechnet hat aus freien Stücken plötzlich 5 % berechnen kann. Es ist tatsächlich so, dass wir alle weniger Heizkosten haben, aber trotzdem richtig viel nachbezahlen müssen.
Die Ursache hierfür kann aber m.E. niemals an dieser marginalen Änderung liegen. Da sollteste mal genau(er) recherchieren. -
Nein, keine verbundene Heizungsanlage.
Das ist nicht so wichtig. Das war lediglich eine Nebendiskussion zwischen Berny und mir, in der wir feststellten, dass die prozentuale Berechnung des Betriebsstroms von den Brennstoffkosten eigentlich Blödsinn ist.
Für mich war die Frage, ob der Vermieter nach mehreren Jahren in denen er 3% berechnet hat aus freien Stücken plötzlich 5 % berechnen kann.
Wovon sind die 5% genommen? Das hatte ich schon lange vorher gefragt. Wir spekulieren nur, Du weißt es. Lass uns teilhaben.Ansonsten wurde schon geschrieben, dass
- ein Vermieter im Ernstfall die Berechnung begründen können muss
- die Gerichte in der Vergangenheit diese 3 bis 5% von den Brennstoffkosten als Berechnung des Betriebsstroms durchgewunken haben
Mein Tipp wäre, vom Vermieter einfach die Begründung zu fordern, wieso aus 3% plötzlich 5% wurden.Es ist tatsächlich so, dass wir alle weniger Heizkosten haben, aber trotzdem richtig viel nachbezahlen müssen. Irgendwie fühlen wir uns auch abgezockt durch diese Anhebung...
Der Betriebsstrom gehört zu den Heizkosten. Wenn Ihr aber alle weniger Heizkosten habt, so können die 2% Anhebung (wovon auch immer) nicht "richtig viel" Nachzahlung bewirkt haben. Meintest Du in der Aussage tatsächlich "Heizkosten"?Davon unabhängig würden in der Nebenkostenabrechnung die Betriebsstromkosten bei anderen Stromkosten abgezogen werden müssen, so dass sich insgesamt keine höhere Nachzahlung ergeben kann, nur weil irgendwo 3% auf 5% erhöht worden sind. Oder meintest Du mit "richtig viel nachbezahlen" lediglich eine Nachzahlung nur für die Heizkosten?
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Nein, keine verbundene Heizungsanlage.
Erst einmal an dieser Stelle Danke für eure Rückmeldungen!
Für mich war die Frage, ob der Vermieter nach mehreren Jahren in denen er 3% berechnet hat aus freien Stücken plötzlich 5 % berechnen kann. Es ist tatsächlich so, dass wir alle weniger Heizkosten haben, aber trotzdem richtig viel nachbezahlen müssen. Irgendwie fühlen wir uns auch abgezockt durch diese Anhebung...
Abgezockt? wieso?
Den Strom, den er bei der Heizung als Heizstrom draufschlägt, zieht er ja vom Allgemeinstrom am. Wenn Ihr wenig heizt und die anderen mehr heizen, ist das sogar zu Eurem Gunsten...
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