Nebenkosten / Thema erneut eingestellt, wegen Probleme mit der Software des Forum

  • Ich hatte 2007 meine Wohnung mit 31 m² bezogen.
    Weil ich damals in Bedrängnis war, damit ich
    überhaupt noch eine Wohnung bekomme,
    hatte ich irgendwo blind unterschrieben.

    Ich hatte damals und habe heute noch gesundheitliche
    Schwierigkeiten und kann deshalb keine andere Wohnung finden.
    Ich kann wegen meiner wenigen RENTE noch nicht einmal
    einen Umzug bezahlen.
    Selbst wenn ich Gesund wäre, würde ich mir nicht zu helfen wissen.

    Mir geht es jetzt um meine Nebenkosten.

    Ich habe auf meiner Abrechnung vom Jahr 2012 etwas rot markiert.
    Ich glaube, diese Sachen bezahlt man nicht.
    Können Sie mal gucken und mir Antwort geben.

    Bild von meiner Rechnung:
    Nebenkosten 2012.JPG - directupload.net

    Die Abrechnung vom 2013 habe ich bis heute noch nicht bekommen.


    Grundsteuer bezahlt man doch nicht für eine Mietwohnung?

    Ich habe kein Auto und soll Straßenreinigung bezahlen?

    Sind Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen Vorschrift?
    Ich hatte Schaden an der Küchentür, der müsste doch dann repariert werden.
    Wurde aber nicht. Es fehlt immer noch die Scheibe in der Küchentür, obwohl ich es gesagt habe.

    Im Winter wurde auch schon einmal gar nicht geschaufelt. Ich glaube Winterdienst macht der erste, der aus dem Haus geht, damit er hinaus kommt.
    Weil sich meine Krankheit verschlimmert hat und man davon weiß, fährt seit Winter 2012 auf 2013 jemand mit einer Schneefräse kurz über die Auffahrt, damit ich nicht hinfalle. Das sind die, die auch die Straßen frei machen. Die in orangenen Klamotten. Dieser kurze Winterdienst kann doch keine
    28 € von jedem Mieter kosten. 7 Parteien wohnen im Haus. Das wären 196 € um eine Autoauffahrt vor der Haustür mit einer selbstfahrenden Schneefräse kurz zu räumen. Der Mann der das macht, räumt auch die Straße frei und ist sowieso unterwegs. Er macht lediglich noch die kurze Fahrt über die Auto Auffahrt vor meiner Haustür.

  • Sag mal, was soll das? Du hast eine Frage zu deinen (Neben)betriebskosten gestellt und die ist dir beantwortet worden. Das müsste doch reichen, vor allen Dingen, wenn du dich mit dem in der Antwort enthaltenen Link beschäftigt hättest.

  • Sag mal, was soll das? Du hast eine Frage zu deinen (Neben)betriebskosten gestellt und die ist dir beantwortet worden. Das müsste doch reichen, vor allen Dingen, wenn du dich mit dem in der Antwort enthaltenen Link beschäftigt hättest.


    Auch hier, Mr. President, muss ich meinem Vorredner zustimmen. Egal, wie hoch die von Dir gemachte Welle ist.

  • Sag mal, was soll das? Du hast eine Frage zu deinen (Neben)betriebskosten gestellt und die ist dir beantwortet worden. Das müsste doch reichen, vor allen Dingen, wenn du dich mit dem in der Antwort enthaltenen Link beschäftigt hättest.

    Na ja, oft meinen Fragesteller mit der Häufigkeit der Fragestellung ändert sich die Sachlage, zu seinen Gunsten natürlich. :p

    Obwohl das mit dem Softwareproblem nicht von der Hand zu weisen ist.

    Nur Insider wissen das man F5, F5 und nochmals F5 drücken muß um die Seiten aktuell angezeigt zu bekommen.

  • Kurze Antwort:
    Betriebskosten müssen gezahlt werden, wenn diese vertraglich vereinbart wurden, z. b. durch Auflistung oder Verweiß aufdie Betriebskostenverordnung.

    Zu den Betriebskosten gehören - grob gesagt - alle wiederkehrenden Ausgaben, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes notwendig sind, sowie öffentliche Abgaben.
    Grundsteuern werden mittels nicht ganz einfacher Formel vom Finanzamt der zuständigen Gemeinde erhoben. Berechnungsgrundlage sind da die Mieten, die zu einem gewissen Stichtag vor erzielt werden hätten können - auch Wohnraummieten. Somit sind die Grundsteuern auch auf Wohnungen umlagefähig.
    Die Straßenreinigung ist eine öffentliche Abgabe. Die Straße muss auch dann gereinigt werden, wenn keine Autos fahren. Man kann ja immer noch auf die Straße laufen, oder mit Fahrrad fahren. Somit muss jeder Mieter an den Straßenreinigungskosten partizipieren.

    Gebäudeversicherung und Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherungen sind zwar keine PFLICHTversicherung, aber man wird kaum ein Haus finden, welches nicht versichert ist. Die Kosten sind auf Mieter umlagefähig.

    Winterdienste sind mit die teuersten Betriebskosten. Je nach Region gibt es eine Räumpflicht mit hohen Strafen, so wie bei uns in Berlin. Da die Winterdienste dem Eigentümer die Haftung abnehmen, zu den schrecklichsten Unzeiten den Schnee und das Eis beseitigen, auch Wochenends, sind diese Kosten nicht gerade wenig. Und ja, diese Kosten werden auf die Mieter umgelegt.

    Was mit Deiner kaputten Scheibe angeht, weiß ich nicht. Das hat nichts mit Betriebskosten zu tun. Das ist Instandsetzung. Und wenn Du den Schaden verursacht hast, darf sich der Vermieter von Dir das Geld wiederholen.
    Wenn es jedoch "normaler Verschleiß" ist, ist der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet. Da sollte man ihm eine Frist setzen mit Androhung der Ersatzvornahme.

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