Einbauküche und Reperaturen

  • Guten Abend,
    mein Mann und ich ziehen in ein paar Wochen um, die Wohnung ist gekündigt.
    in unserem Mietvertrag steht " Nach Beendigung des Mietvertrags ist die Wohnung bei bedarf durch eine Fachfirma in den Urzustand zu bringen."
    Dies galt für das streichen der Wohnung, da hier ein spezieller Edelputz an den Wänden ist.Dafür mussten wir keine Provision zahlen.
    So weit so gut.
    Wir reinigen den Teppichboden maschinell, die kosten für das streichen lassen übernehmen wir ebenfalls außerdem wird die Wohnung mit deinem Dampfreiniger von mir Grund-gereinigt.
    Die besagte Einbauküche hat in den 5 Jahren in denen wir hier leben Blessuren, an 2 Schranktüren ist der Dekor leicht aufgeschwemmt (am Spülen-unterschrank) sowie eine ca 1,5 meter lange Leiste an der Spüle die abblättert, (das war vorher schon,was die Vermieter auch wissen, allerdings ist es in den 5 Jahren schlimmer geworden)und leichte Abblätterung am Dunsthauben-Schrank.
    Nun war ein Schreiner da der die Schranktüren tauschen will (da abziehen und neu bekleben mehr Aufwand uns Kosten wären) nun ist der Dekor nicht mehr aufzubringen, also sollen gleich 3 Schränke und 3 Schubfach-Blenden gemacht werden. (Materialkosten 200€) Den Dunsthauben - Schrank könne er wachsen. Müssen wir das übernehmen und wenn ja dann alles??
    Wo ich denn nun dabei bin wie sieht es aus mit Fenster -Silikon - muss man das erneuern?
    Und vielleicht hat Jemand noch ein paar Tipps, kommt da noch mehr auf uns zu was wir übernehmen müssten?
    Wir waren immer gut mit unsern Vermietern und würden ungern im Streit auseinander gehen....
    Danke und lieben Gruß

  • Hallo Sonne84,

    "in unserem Mietvertrag steht " Nach Beendigung des Mietvertrags ist die Wohnung bei bedarf durch eine Fachfirma in den Urzustand zu bringen.""
    - Halte ich für ungültig wegen Benachteiligung des Mieters. Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    "Dies galt für das streichen der Wohnung, da hier ein spezieller Edelputz an den Wänden ist."
    - Schriftlich mietvertraglich vereinbart?

    "Dafür mussten wir keine Provision zahlen. So weit so gut."
    - Bitteschön, wenn Du meinst...

    "Wir reinigen den Teppichboden maschinell, die kosten für das streichen lassen übernehmen wir ebenfalls außerdem wird die Wohnung mit deinem Dampfreiniger von mir Grund-gereinigt."
    - OK.

    "Die besagte Einbauküche ... "
    - Gibt immer wieder Stoff für Amtsgerichte... Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskassen freuen sich.
    Durch bestimmungsgemässen Gebrauch hervorgerufene Abnutzungen gelten mit der Miete als abgegolten. Beschädigungen habt Ihr i.O. zu bringen (lassen). Der VM muss sich Abzüge "neu für alt" m.W. gefallen lassen.

    "wie sieht es aus mit Fenster -Silikon - muss man das erneuern?"
    - Wieso?

    "vielleicht hat Jemand noch ein paar Tipps, kommt da noch mehr auf uns zu was wir übernehmen müssten?"
    - Tipp: Mietvertrag, Übergabeprotokoll vom Mietbeginn, (sofern vorhanden), §§ 535+536 BGB lesen.

  • Hallo Berny,
    erstmal danke für die schnelle Antwort.
    Ein Übergabeprotokoll gibt es leider nicht!!! Das weis ich bein nächsten Mal auch besser!
    Also zahlen wir die 2 Schranktüren!
    Mit den Fenstern weis ich selbst nichts genaues an der Balkontür hat sich mal Kondenswasser gesammelt und diese Spuren seht mal wenn man genau hinsieht, daher gab es mal die Andeutung das neue Silikone rein müssen.
    Im Mietvertrag steht nur die übliche Klausel für Klein - Reparaturen (bis zu einer Höhe von 120€) wobei mir persönlich nicht erschließt ob dies für je "irgendwas" 120 oder insgesamt sind.... Ich will da nicht kleinlich sein Pflichten die ich als Mieter wahrnehmen soll will ich auch gerne tun, aber ich will nicht ausgenutzt werden!

  • "Mit den Fenstern weis ich selbst nichts genaues an der Balkontür hat sich mal Kondenswasser gesammelt und diese Spuren seht mal wenn man genau hinsieht, daher gab es mal die Andeutung das neue Silikone rein müssen."
    - Hat die Tür Holz- oder Kunststoff oder Metallrahmen?
    Sind die beanstandeten Stellen unten?

    "Im Mietvertrag steht nur die übliche Klausel für Klein - Reparaturen (bis zu einer Höhe von 120€) wobei mir persönlich nicht erschließt ob dies für je "irgendwas" 120 oder insgesamt sind...."
    Üblich sind ~80€ für den Einzelfall, jedoch jährlich max. x% der Jahresnettomiete.

    "Ich will da nicht kleinlich sein Pflichten die ich als Mieter wahrnehmen soll will ich auch gerne tun, aber ich will nicht ausgenutzt werden!"
    - Dann hoffe ich für Euch, dass Ihr mit dem VM gut "auseinander" kommt.

  • Berny, Fensterdichtungen sind doch keine Gegenstände der Kleinrep., da sie nur unmittelbar dem Zugriff des Mieters unterliegen. Der Mieter öffnet und schließt die Fenster ja nicht durch anfassen der Dichtungen sondern durch anfassen des Griffs.
    Somit sind Dichtungen Vermietersache.

  • Ich empfehle allen Mietern und Vermietern, ca. 2-3 Wochen vor Endabnahme eine Vorabnahme durchzuführen, wo genau protokolliert und erläutert wird, was der Mieter noch zu machen hat. Das muss er sich dann auch schriftlich geben lassen, damit er das auch prüfen kann, ob das in seinem Aufgabenbereich liegt. Da klären sich schon vorher viele "muss ich dass machen, odder muss ich dies machen"-Fragen. Einfach mal mit dem Vermieter reden, ehe man Geld für neue Schranktüren raushaut, und der Vermieter wahrscheinlich weiss, dass die schon vorher schadhaft waren...

  • Berny, Fensterdichtungen sind doch keine Gegenstände der Kleinrep., da sie nur unmittelbar dem Zugriff des Mieters unterliegen. Der Mieter öffnet und schließt die Fenster ja nicht durch anfassen der Dichtungen sondern durch anfassen des Griffs.
    Somit sind Dichtungen Vermietersache.


    "Sag'" ich doch.., § 535 BGB.;)


  • Einfach mal mit dem Vermieter reden, ............

    Bloß das nicht. Lieber hier im Forum an wildfremde Menschen ein Geschreibsel verfassen. Diese werden es dann schon richten.

  • Hallo,
    wollte mich mal kurz melden,
    wir hatten ein Gespräch mit unsern Vermietern, es verlief sehr verständnisvoll.
    Die Sachen sind geklärt jeder macht das was in seinen Bereich fällt! Türen bzw. Fenster waren ja eh für ihn fällig also war das mal gleich aus der Welt, wir werden streichen und den Teppich reinigen, er wird die EBK reparieren. Wenn man ein gutes Verhältnis hat, finde ich auch das man miteinander reden sollte, wir haben nun ein Übergabeprotokoll gemacht so das niemand mehr was sagen kann, das hilft ungemein und erspart einiges an Ärger. Auch wenn wir vorher sowas schon festlegen hätten können, ist es jetzt auch noch hilfreich, auch für später. :)
    Habt alle vielen Dank für eure Antworten und Mühe !!!!
    LG :)

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