Einbehalten der Kaution

  • Hallo an alle...

    ich habe folgendes Problem: mein Mann und ich sind im letzten Jahr in ein sehr altes Fachwerkhaus gezogen und haben es unrenoviert zur Miete bezogen. Wir haben damals eine Kaution von 1000,00€ hinterlegt. Wir haben im gesamten Haus schichtenweise Tapete abgezogen, neu tapeziert, gestrichen, Teppiche verlegt ect.
    Im unteren Berich hatte der Vermieter Geld für Laminat und Putz gezahlt und wir haben bis auf die nackten Wände und den Boden alles rausgehauen, neu verlegt usw....leider entpuppte sich das Haus als ewige Baustelle und mehr als 2 Kaltmieten bekamen wir auch nicht freigestellt und es überstieg dann letztlich unsere Kräfte und unser Geld und unsere Ehe hielt das auch nicht aus!
    Nun haben wir das Haus gekündigt und sind wieder ausgezogen. Wir haben auch eine Menge dagelassen wie z.B eine komplett eingebaute Küche, Gartengeräte, Farbe, einen Grill ect...Der nette Vermieter meinte bei der Abgabe, dass wir die Kaution sofort zurück bekämen und das alles in Ordnung wäre (schließlich hat er ja auch eine Menge umsonst dazu bekommen). Anwesend waren nur mein Mann und ich bei der Übergabe. Da wir auch noch in Scheidung leben und ich ziemlich durch den Wind war, haben wir auch alles nur mündlich abgesprochen. Ich weiß wie dumm das ist aber mir ist das alles über den Kopf gewachsen. Nun bekomm ich heute Fotos gesendet von dem Herrn, indem er diverse Mängel beanstandet wie z.B wir haben das eine Zimmer nicht noch einmal gestrichen (da waren vorher Poster dran und es sind Rückstände sichtbar), angeblich sind Fußleisten kaputt (das war vorher bereits der Fall denn in dem Haus war so ziemlich alles kaputt) usw...und er behält der Kaution ein! Das ist eine bodenlose Frechheit. Wir haben uns den Arsch aufgerissen für das Haus, er hat eine Wertsteigerung gratis dazu bekommen und nicht mal die Kaution will er dafür zahlen. Ich habe fest mit dem Geld gerechnet, da wir dank der mangelnden Dämmung des Haues eine Gasnachzahlung von über 1000,00 Eur für nur 5 Monate bekommen haben...wir haben im oberen Stockwerk sogar auf eigene Kosten eine komplett neuen Fußboden verlegt, in dem Raum gab es überhaupt keinen bis dato! Was soll ich denn jetzt tun?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    Lg
    Jeany

  • Was wurde denn vertraglich vereinbart? Vielleicht gab es eine individuelle Vereinbarung, wonach Sie ein unrenoviertes Haus bekommen und sich um die Instandsetzung kümmern?
    Wenn nicht, könnte das Übergabeprotokoll eine Antwort liefern. Die Mängel bei Einzug müssten dort festgehalten sein, oder?
    Was steht im Abnahmeprotokoll?
    Wenn es Klebereste an den Wänden von Postern gibt, müsst Ihr die entfernen.

    Wenn es Mängel gibt, muss er euch erstmal zur Beseitigung auffordern, heißt, ihr habt das Recht noch einmal Hand anzulegen. Er kann nicht gleich die Kaution einbehalten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es gab kein Übergabeprotokoll weder beim Ein-noch beim Auszug und in unserem Beisein meinte er es wäre alles in Ordnung und er würde die volle Kaution zurück überweisen. Erst auf Nachfrage meinerseits per E-Mail wann er diese zu zahlen vor hat, meinte er eben, dass es im Nachhinein noch verscheidene Dinge zu beanstanden hat! Und im Mietvertrag ist nichts bezüglich des Zustandes oder etwaiger Renovierungen festgeleget wurden. Dort stht nur, dass das Hasu besenrein zu übergeben ist!

  • Es gab kein Übergabeprotokoll weder beim Ein-noch beim Auszug und in unserem Beisein meinte er es wäre alles in Ordnung und er würde die volle Kaution zurück überweisen. Erst auf Nachfrage meinerseits per E-Mail wann er diese zu zahlen vor hat, meinte er eben, dass es im Nachhinein noch verscheidene Dinge zu beanstanden hat! Und im Mietvertrag ist nichts bezüglich des Zustandes oder etwaiger Renovierungen festgeleget wurden. Dort stht nur, dass das Hasu besenrein zu übergeben ist!

    Ohne Abnahmeprotokoll soll er Dir erstmal nachweisen, dass die Beschädigungen nicht nach Wohnungsabnahme entstanden sind ;)

    Ich würde den Vermieter zur Auszahlung auffordern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • im Mietvertrag ist nichts bezüglich des Zustandes oder etwaiger Renovierungen festgeleget wurden. Dort stht nur, dass das Hasu besenrein zu übergeben ist!


    Gut und schön... Bestenfalls kann der VM die Wiederherstellung in den Übergabezustand verlangen, Verbesserungen jedoch nicht.
    Klingt schwer danach, dass Ihr noch einen Fach(!)Anwalt benötigt... (vielleicht bringt das Euch einander wieder etwas näher...) :)

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