Merkwürdige Klausel im Mietvertrag

  • Guten Abend zusammen,

    Ich bin im Begriff für eine Dame , die aus gesundheitlichen Gründen ihre Wohnung nicht mehr nutzen kann , selbige zu kündigen. Im Zuge dieser Aktion bin ich auf einen Satz gestoßen der mich stutzig macht: "Es wird 36 Monate auf eine Kündigung verzichtet"
    Ich habe einen Scan des Vertrages beigefügt.

    Es würde mich sehr freuen wenn ihr mir einen ragt geben könntet wie ich mich zu verhalten habe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Tom

  • Ignorieren! Das ist kein wirksamer Kündigungsausschluss, zumindest nicht für den Mieter.
    Die gesetzlichen Regelungen bezüglich Kündigung kennst du aber? Zu Ende Juli kannst du heute nicht mehr kündigen. Es sei denn du schaffst es dem Vermieter noch heute die Kündigung persönlich in die Hand zuzustellen oder der Vermieter ist ein Netter und akzeptiert auch morgen oder übermorgen noch die Kündigung für Ende Juli.

  • Ignorieren! Das ist kein wirksamer Kündigungsausschluss, zumindest nicht für den Mieter.


    Dem stimme ich zu!

  • "Es wird 36 Monate auf eine Kündigung verzichtet"
    - Diese Formulierung reicht nicht aus.
    Es müsste vereinbart sein, das M+VM gegenseitig ...
    Die Mieterin sollte auf jeden Fall eigenhändig unterschreiben, egal wie.

  • "Es wird 36 Monate auf eine Kündigung verzichtet"
    - Diese Formulierung reicht nicht aus.
    Es müsste vereinbart sein, das M+VM gegenseitig ...


    ... und es müsste m.E. das Wörtchen "ordentliche" mit drin sein, denn neben der ordentlichen gibt ja auch die fristlose Kündigung; und die kann man nicht mietvertraglich ausschließen.

  • Im großen und ganzen stimme ich den Vorschreiben zu.

    Im kleinen könnte aber ein Richter sagen das hier der Kündigungsverzicht für beide Parteien und natürlich nur für eine ordentliche Kündigung gemeint ist.

    Trotzdem würde ich zum nächstmöglichen Termin, wäre jetzt der 31.8., kündigen.

    Sollte es ein Staffelmietvertrag sein wäre auch ein Kündigungsverzicht einseitig für den Mieter wirksam. Das nur so am Rande.

  • Im kleinen könnte aber ein Richter sagen das hier der Kündigungsverzicht für beide Parteien und natürlich nur für eine ordentliche Kündigung gemeint ist.


    Dass offensichtlich eine ordentliche Kündigung gemeint ist, ist m.W. aber bisher nur von Richtern vorausgesetzt worden, wenn das im Gesamtkontext aus dem Klauseltext abzuleiten war. Wenn also nach dem Satz "Für 36 Monate wird auf Kündigung verzichtet" noch ein Satz folgte wie etwa: "Danach sind ordentliche Kündigungen mit gesetzlicher Frist wieder möglich." Nur der erste Satz alleine ist m.E. die angesprochene Mehrdeutigkeit (fristlose und ordentliche Kündigung), die nicht zulässig ist.

    Sollte es ein Staffelmietvertrag sein wäre auch ein Kündigungsverzicht einseitig für den Mieter wirksam. Das nur so am Rande.


    Nicht nur am Rande, denn Du hast völlig Recht. Und auch nicht nur in Staffelmietverträgen, sondern auch in sämtlichen Nicht-Formularmietverträgen. Dieser Vertrag oben im Anhang z.B. sieht mir nicht wie ein Formularmietvertrag aus. Würde dort etwas von einseitigem Verzicht stehen, wäre das m.E. gültig.

  • Nix Genaues weiß man nicht. Also verzichte ich hier auf das Ausschütten weiteren Kaffeesatzes. Ich tippe mal auf eine Ermessensentscheidung.

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