Mietminderung - defektes Fenster (Sonderfall)

  • Hallo liebe Leute

    das Fenster in meinem Zimmer (2er WG) ist seit ca. 6 Wochen kaputt: irgendetwas scheint durchgebrochen zu sein, jedenfalls lässt sich das Doppelfenster seitdem nicht mehr öffnen. Die einzige möglichkeit zu lüften ist ein Oberfenster, dass sich kippen lässt. Mit den Temperaturen die der April jetzt schon hatte ist das nicht immer so angenehm.

    Hab schon in den Tabellen für Mietminderungen geschaut, aber da ist halt immer die Rede von undichten/luftdurchlässigen Fenstern. Bei mir ist ja das Gegenteil der Fall - ich hätte gern etwas mehr Luft! :)

    Dem von der Immobilienfirma angestellten und zuständigen Hausmeister habe ich 2 Tage nach dem Defekt Bescheid gegeben - er meinte er kümmert sich drum bzw. schaltet den zuständigen Fensterfachmann ein. Seitdem habe ich den Hausmeister drei weitere Male an das Problem erinnert und bis heute ist nichts geschehen.

    Ist das ein Grund für Mietminderung (wie hoch?)? Es geht mir nicht mal so sehr ums Geld, ich will nur dass einfach mal was passiert.

    Danke für Antworten und viele Grüße!
    luiseki

  • Hallo luiseki3000,

    Dein Anbrechpartner ist Dein Mietvertragspartner. Ihm würde ich per Einwurfeinschreiben den Mangel schildern, ferner seit wann er ihm bekannt ist und ihn mit Verweis auf § 535 BGB auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!