Hallo,
nach langer Wohnungssuche hatte ich endlich eine Mietwohnung gefunden. Laut Vertrag würde ich seit dem 1.5.2014 dort wohnen. Unterschrieben wurde der Vertrag ca. 2 Wochen vor dem 1.5.2014. Schlüsselübergabe sollte eigentlich am 27.4.2014 stattfinden, wurde dann aber abgesagt bzw. verschoben da der "damalige" Mieter noch nicht ganz fertig war - kein Problem, die Schlüssel habe ich allerdings bis jetzt noch nicht. Am 30.4.2014 habe ich dann die Komplette Miete überwiesen + ein Sparbuch angelegt und direkt 1/3 der Kaution eingezahlt (Laut Vertrag: Miete und Nebenkosten sind ab Beginn der Mietzeit monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats für den Mieter kostenfrei auf das Konto des Vermieters ....... zu überweisen). Am selben Tag, ein Tag vor dem eigentlichen Einzugstermin laut Vertrag, rief mich der Vermieter an und sagte mir: "Ich brauch noch eine Schufa-Bonitätsauskunft, vorher kein Einzug". Im Vertrag steht davon nichts, bevor wir Unterschrieben haben wurde davon auch nichts erwähnt. Diese habe ich dann noch am selben Tag über meineSchufa gekauft, diese wird voraussichtlich nächste Woche per Post kommen also frühestens 5 Tage nach eigentlichem Einzugstermin. So dazu kommt dann heute noch die Nachricht dass die Wohnung auf 1 Jahr befristet ist, also bis zum 1.5.2015. Im Vertrag steht zu diesem Punkt: "§4 Mietdauer - Das Mietverhältnis beginnt am 1.5.2014 und läuft auf unbestimmte Zeit". Ich habe also für eine Wohnung die komplette Monatsmiete bezahlt, darf aber nicht darin wohnen ?! Der Vermieter verlangt und macht Dinge die weder vor dem Unterschreiben des Vertrages erwähnt wurden noch im Vertrag stehen und dass sehe ich echt nicht ein. Nun würde ich gerne wissen ob ich aus diesen Gründen eine fristlose Kündigung schreiben darf und ob ich die Miete zurückfordern kann + das Sparbuch auflösen kann? Oder was sollte ich jetzt am besten machen?
Danke für eure Hilfe
Vermieter hält sich nicht an seinen Vertrag, was tun?
-
paddylol -
2. Mai 2014 um 13:26 -
Erledigt
-
-
-
Hallo,
Grundsätzlich gilt das, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn dort etwas von einem unbefristeten Mietverhältnis steht, ist dem auch so.
Wurde die Befristung begründet?Ich würde dem erst einmal widersprechen und auf den § 4 "Mietdauer" verweisen.
Weiterhin solltest Du ihn zur Herausgabe der Schlüssel auffordern. Wenn der Mietbeginn am 01.05.2014 vereinbart war, muss er dafür Sorge tragen, dass Du die Schlüssel bekommst.
Wenn ich den § 543 Abs. 2, Pkt. 1 BGB korrekt verstehe, dürfte sogar eine fristlose Kündigung möglich sein, wenn er die Schlüssel nicht herausgibt.Zur Schufa-Auskunft: Was die Bonitätsauskunft nun über Dich ans Licht bringt, ist ebenso fast unerheblich. Der unterzeichnete Vertrag hat Gültigkeit, es sei denn, Du hast in der Selbstauskunft vorsätzlich falsche Angaben gemacht.
Die Bonitätsinfo holt sich der Verwalter/Eigentümer eigentlich vor Unterzeichnung des Vertrages.
Ist der Vertrag schon vom Eigentümer/Verwalter gegengezeichnet oder hast nur Du unterschrieben? Es wäre interessant zu wissen, ob der Mietvertrag überhaupt schon gültig ist.Ich würde die Schlüssel einfordern und auf den gültigen Mietvertrag (sofern vorhanden) verweisen.
-
Ist der Vertrag schon vom Eigentümer/Verwalter gegengezeichnet oder hast nur Du unterschrieben? Es wäre interessant zu wissen, ob der Mietvertrag überhaupt schon gültig ist.Wegen der Schufa sagte er mir am 30.4.2014 dass seine Bank die Auskunft haben will, vorher darf ich nicht einziehen.
Der Vertrag wurde vor ca. 2 Wochen von mir und von ihm unterschrieben - Einzugstermin war der 1.5.2014 - laut Vertrag.
Falsche Angaben habe ich keine gemacht. Ich habe alles mit bestem Gewissen vollständig ausgefüllt und gesagt! -
Am selben Tag, ein Tag vor dem eigentlichen Einzugstermin laut Vertrag, rief mich der Vermieter an und sagte mir: "Ich brauch noch eine Schufa-Bonitätsauskunft, vorher kein Einzug". Im Vertrag steht davon nichts, bevor wir Unterschrieben haben wurde davon auch nichts erwähnt.
Der Vertrag wurde vor ca. 2 Wochen von mir und von ihm unterschrieben - Einzugstermin war der 1.5.2014 - laut Vertrag.
Unter den Vorausetzungen hättest Du m.E. keine Schufa-Auskunft erteilen müssen.
Dem Posting von Leipziger82 schließe ich mich an.
-
Hallo paddylol,
meinem Vorbeter schliesse ich mich an. Für Deine Naivität solltest Du eine Auszeichnung bekommen...: DaM
Ich hoffe, Dir nicht allzu weh getan zu haben.
Tipp: Wenn es nicht klappt, sofort zu einem Fach-Anwalt!!! -
Hallo paddylol,
meinem Vorbeter schliesse ich mich an. Für Deine Naivität solltest Du eine Auszeichnung bekommen...: DaM
Ich hoffe, Dir nicht allzu weh getan zu haben.
Tipp: Wenn es nicht klappt, sofort zu einem Fach-Anwalt!!!Tut mir leid, ich kenne mich damit eben nicht aus. Das wäre meine erste "eigene Wohnung" gewesen

-
Tut mir leid, ich kenne mich damit eben nicht aus. Das wäre meine erste "eigene Wohnung" gewesen

... mit einem Vermieter, welcher Dir mglw. viel Freude bereitet hätte. Tut mir auch leid... -
1. Ihre voreilig gezahlte Miete:
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) 1 Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2 Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. 3 Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. (2) 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt. (3) 1 Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) 1 Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.
Ich hoffe, Sie haben verstanden. Also bleibt Ihnen nur eine Rückforderung oder Ausgleich bei der nächsten Mietzahlung( betrifft auch die Nebenkosten)
2. Mietvertrag: es ist ein unbefristeter Mietvertrag. Ich würde das diesbezüglich dem Vermieter gegenüber garnicht mehr erwähnen. Ich würde ihn nächstes Jahr auflaufen lassen. Er hat es sich verdient.
3. Schufa: das ist nun gelaufen. Ich würde aber die Gebühr dem Vermieter anlasten. Eine entsprechende Festlegung im Vertrag dazu gibt es ja nicht.
Achten Sie ab jetzt besonders auf diesen Vogel, in dessen Nest Sie Platz genommen haben.
Zählerstande ablesen.
Elektroanlage überprüfen(da passieren die seltsamsten Dinge)
Übergabeprotokoll sofort aushändigen, nicht erst später zuschicken lassen!Vielleicht können Ihnen andere Forumsmitglieder noch Hinweise geben.
-
Es ist ja schon 'ne Menge geschrieben.
Nun liegt ja erstmal die Entscheidung an, ob paddylol da überhaupt noch einziehen möchte.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!