WG gekündigt (bestehend nur aus Untermietern)

  • Hallo zusammen,

    Erstmal schon mal super, dass es ein solches Forum gibt. Merci dafür!!!

    Ich habe gerade richtig Probleme in meiner Wg. Diese Wg besteht nur aus Untermietern, welche mit einem Hauptmieter, welcher jedoch nicht in dieser Wg wohnt jeweils einen Untermietvertrag haben. Nun hat der Hauptmieter und gekündigt. In der Kündigung sind jedoch lediglich geänderte Lebrnsumstände als Kündigungsgrund angegeben. Nun wollen meine Mitbewohner auch ausziehen. Ich habe auch schon eine neue Bleibe gefunden, welche jedoch absofort bezogen werden kann.

    Jetzt geht es natürlich darum dass ich ja die restlichen 3 Monate Miete bezahlen muss, diese Doppelbelastung jedoch als Student nicht tragen kann.

    Nun dachte ich vielleicht daran die Kündigung nicht anzunehmen und so einen Nachmieter (dann befristet für 4 Monate) zu suchen. Jetzt hat jedoch der Hauptmieter mir die neue Hauptmieterschaft angeboten, diese habe ich abgelehnt, da ich ja nicht länger in der Wg bleiben möchte.

    Nun habe ich dem Hauptmieter einen Kompromiss angeboten (dass ich noch einen Teil der 3 Monatsmieten übernehme und dafür die unrechtmäßige Kündigung annehme. Jetzt behauptet der Hauptmieter dass ich durch ich durch die Ablehnung der Hauptmieterschaft der Kündigung indirekt schon zugestimmt habe!

    So Schluss mit dem langen Text. Wär Super wenn ihr mir bei der Klärung dieses Problems weiterhelfen könntet!
    Danke!!! Grüßle Jan

  • Hallo Jan Felder,

    typisches WG-Durcheinander...

    "...meiner Wg. Diese Wg besteht nur aus Untermietern, welche mit einem Hauptmieter, welcher jedoch nicht in dieser Wg wohnt jeweils einen Untermietvertrag haben."
    - Im rechtlichen Sinne gibt es keine UNTER-MVs.

    "Nun hat der Hauptmieter und gekündigt."
    - Hat er Euch, also jedem seiner Mieter, einzeln gekündigt? Wenn ja, zu welchem Termin?

    "In der Kündigung sind jedoch lediglich geänderte Lebrnsumstände als Kündigungsgrund angegeben."
    - das ist äusserst schwach. Falls Ihr jedoch möbliert wohnt, kann der VM ohne Angabe von Gründen bis zum 15. zum Monatsende kündigen. Der M ebenso.

    "Nun wollen meine Mitbewohner auch ausziehen. Ich habe auch schon eine neue Bleibe gefunden, welche jedoch absofort bezogen werden kann."
    - Ist hier uninteressant, hat nichts mit Deinem bestehenden MV zu tun.

    "Jetzt geht es natürlich darum dass ich ja die restlichen 3 Monate Miete bezahlen muss, diese Doppelbelastung jedoch als Student nicht tragen kann."
    - Siehe zwei Absätze vorher.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (1. Mai 2014 um 13:03)

  • Hallo Berny,

    danke schon mal für deine Hilfe.

    Ja, uns wurde allen einzeln auf den 01.08. gekündigt.
    Unsere Zimmer sind alle unmöbliert vermietet worden. Da der Hauptmieter zudem nicht mehr in der Wohnung wohnt greift doch der Mieterschutz oder? D.h. doch, dass Paragraph 573 BGB berücksichtigt werden muss.

    Mich würde jetzt interessieren, ob die Tatsache, das ich die Hauptmieterschaft abgelehnt habe Einfluss auf diese unrechtmäßige Kündigung hat?! Bzw. habe ich wirklich der Kündigung mit der Ablehnung der Hauptmieterschaft indirekt zugestimmt?

    Und muss ich, wenn ich der Kündigung nicht zustimmen möchte zwangsläufig die Hauptmieterschaft übernehmen?

    Danke:)))

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