Vermieter setzt Wohnung anders um als geplant

  • Hallo das ist mein erster Post also stelle ich mich erstmal vor:
    Ich heiße Philipp und komm aus Chemnitz ;)

    Ich wohne zur Zeit mit meiner Freundin und einem Hund in einer kleinen 2 Raum Wohnung, da es uns nun zu eng wurde und eine Etage tiefer schon seit über 5 Jahren eine 4 Raum Wohnung leersteht, haben wir unsrem Vermieter mitgeteilt das wir uns für diese Wohnung interessieren (ca. Mitte Januar) Wir konnten dann die Wohnung zeitnah besichtigen und uns wurde mitgeteilt das die Wohnungsgenossenschaft einen Umbau zu einer 3 Raum Wohnung plant mit größerer Küche und großem Bad und es sollte im Wohnzimmer was aktuell leider ein Durchgangszimmer ist noch eine Trockenbauwand gezogen werden mit einem Durchgang in das dritte Zimmer was wir auch Super fanden. Zudem wurde uns in der jetzt neuentstandenen Küche ein Gasanschluss zugesagt worüber ich mich auch freute weil ich sehr gerne Koche und die Vorteile eines Gasherdes schätze.

    Jetzt zu den Problemen:
    Es wurde ein Anschluss für einen E-Herd gelegt. Erst auf Nachfrage erfuhren wir das ein Gasherd anscheinend doch nicht möglich sei. Was aber ja noch zu akzeptieren war.

    Dann wurde von der Genossenschaft festgelegt das die Trockenbauwand doch nicht gezogen wird. Begründung der Genossenschaft war: Ihr zieht ja als Päärchen ein und seit ja keine WG. Erfahren haben wir es indem wir mal in die Wohnung schauten als sie offenstand und dort keine Wand gezogen worden war, aber Fußboden schon verlegt und Tapete an der Wand. Das die Wand nicht reinkommt haben wir auch erst durch Nachfragen erfahren.

    Bei einem Telefonat mit der für uns zuständigen Wohnungsberaterin/Wohnungsbewirtschafterin mit welcher wir auch den Umbau durchgegangen sind, und auch schriftlich festgehalten haben wurde gesagt: Das sie jetzt daran auch nichts mehr ändern kann, und was mir auch sorgen gemacht hat und was schon fast wie eine Drohung klang: ,,Das mit Ihrem Hund haben wir bis jetzt auch nicht an die große Glocke gehängt, denn eigentlich vermieten wir nicht gerne Wohnungen an Leute mit großen Hunden. ´´ Sie weiß von dem Hund und war auch einverstanden als wir uns diesen im Dezember zugelegt hatten. (Ein ganz liebes Rottweilermädchen). Leider haben wir das nicht schriftlich. Nur von unserem letzten Hund haben wir noch schriftlich die Bestätigung das wir ihn halten dürfen (Schäferhund/Rotti Mischling) könnte es sein, dass z.b. die Wohnungsberaterin/Wohnungsbewirtschafterin ihren vorgesetzten verschwiegen hat das wir einen großen Hund haben um du Wohnung sofort zu vermitteln?

    Und wenn wir jetzt doch nicht einziehen hätten wir die kompletten Umbaumaßnahmen von mehreren tausend Euro zu tragen.
    Und das wir den Ball flach halten sollen hat sie noch gesagt.


    Ich finde es eine Riesengroße Sauerei das die Genossenschaft die abgemachten Umbauvorhaben nicht einhält und uns keine Infos über die Veränderung gegeben hat und uns jetzt auch noch droht, obwohl wir ja alle unsere Pflichten einhalten und auch nichts Falsch gemacht haben.

    Wie sollen wir uns jetzt am besten verhalten? Die Wohnung ist ab 01.06.2014 für uns zugänglich, und der Mietvertrag beginnt am 15.06.2014.

    Danke für die Antworten ;)

  • Warum solltet Ihr Kosten für den Umbau übernehmen?

    So wenig wie Ihr ein Anrecht auf bestimmte Umbaumaßnahmen habt - es sei denn, sie sind Euch vertraglich versprochen worden -, so wenig habt Ihr irgendwelche Kosten eines Umbaus zu tragen - es sei denn, Ihr habt Euch irgendwo dazu vertraglich verpflichtet.

    Warum Ihr einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben habt, die zum Zeitpunkt der Unterschrift eine Baustelle war, müsstest Ihr vielleicht nochmal erklären. Nicht, dass Ihr tatsächlich ein niet- und nagelfestes Vertragswerk bzgl. Umbau und dessen Kosten abgeschlossen habt ...? :confused:

    Die Sache mit dem Hund: Ein Haustier ist einem Mieter nur sehr schwer zu verbieten. Das kannst Du mehrfach im Netz finden.

    Ich persönlich würde die werte Dame nicht wieder kontaktieren, sondern nur noch schriftlich direkt an die Genossenschaft/Verwaltung gehen. Mal gucken, ob die "Drohungen" auch schriftlich wiederholt werden ...

    Abhängig von etwaigen bestehenden Verträgen, die Euch tatsächlich Kosten überdrücken könnten (... kann ich mir aber überhaupt nicht vorstellen) würde aber vielleicht ein Gang zum Rechtsanwalt der beste nächste Schritt sein.

  • Das hätte ich schon oben schreiben sollen: Der Umbau wurde mit uns geplant, wir konnten die Fließen, Türen und den Bodenbelag aussuchen. Es wurde auch ausgemacht das wir falls wir kurzfristig zurücktreten einen Anteil des Umbaus übernehmen müssen. Aber der Umbau wurde ja nicht vollständig durchgeführt wie besprochen. Und über Änderungen wurden wir ja auch nicht Informiert das hätte den ganzen Ärger verhindern können. Die Umbaukosten der Genossenschaft sind ja so auch billiger geworden durch das weglassen der Wand und des Anschlusses die Miete jedoch nicht, obwohl die durch den Umbau auch erhöht wurde.

  • Dann bleibt Euch jetzt wohl nichts anderes übrig als selbst genau zu überlegen, was Ihr wollt: Nicht einziehen ... oder einziehen, aber möglicherweise zu anderen Mietbeträgen, da der Umbau nicht nach Absprache erfolgte ... oder ... oder.

    Welche Rechte Ihr genau wodrauf habt und was genau Eure getroffenen Vereinbarungen und Verträge dazu hergeben, das wird Euch hier sicherlich keiner so wirklich beantworten können.

  • Berichtigung Der Mietvertrag ist NICHT unterschrieben sondern ein Wohnungsangebot und ein Protokoll zum Wohnungsangebot wo alle Umbaumaßnahmen drinstehen
    Da steht drin: das bei einem Rücktritt in bezug auf die Wohnung bis zum 04.02.2014 eine Entschädigung von 100€ von uns zu entrichten sind. Falls wir später zurücktreten müssen die Handwerkerkosten getragen werden. Auf dem selbigen Protokoll steht auch: Trockenbauwand im Wohnzimmer lt. Grundriss und auch Gasanschluss in Absprache mit neuem Nutzer.

  • 1. Können wir einfach sagen: Nein wir wollens so wie abgemacht oder garnicht! ohne das die Genossenschaft Geld für den Umbau von uns verlangen kann falls wir absagen.
    Oder ob wir sonst evtl. Rechte haben um auf einen Mietminderung zu pochen und wir die Wand selber einziehen.

  • Das müsst Ihr mitsamt allem Schriftverkehr bei einem Anwalt prüfen lassen.

    Es klingt so, als hättet Ihr Bedigungen für Euren Einzug vereinbart. Diese Bedingungen scheinen nicht eingehalten worden zu sein. Somit liegt der Schluss nahe, dass Ihr dann auch nicht einziehen müsst. Vielleicht müsst Ihr aber auch eine Nachbesserungsfrist gewähren und müsst zunächst versuchen, die Vereinbarung durchzusetzen. Das hängt sicherlich von Form und Inhalt Eurer Vereinbarungen ab. Da kann hier so einfach niemand seriös etwas zu sagen.

  • OK Danke für deine Antworten. Ist es denn ratsam einem Miterverein beizutreten und darüber alles zu klären. Von sich aus will die Genossenschaft uns ja nicht engegenkommen. Oder ist ein Anwalt viel besser? Und was würde dieser kosten, denn da hab ich absulut keine Vorstellung

  • Hallo Philipp,

    Bei einer Gesell- oder Genossenschaft als Vermieter hast Du grundsätzlich keinen festen zuverlässigen und vor allem rechtssicheren Ansprechpartner.
    Das, was Dir die linke Hand zusagt, weiss die rechte bestimmt nicht. Bei Deinen Reklamationen gilt letzlich nur das, was schriftlich vereinbart wurde und jeder (Unbeteiligte) nachlesen und verstehen kann.

  • Ist es denn ratsam einem Miterverein beizutreten und darüber alles zu klären. [...] Oder ist ein Anwalt viel besser? Und was würde dieser kosten, denn da hab ich absulut keine Vorstellung


    Wann immer ich hier in diesem Thread das Wort Anwalt in die Tastatur getippt hatte, ging es darum, Deine rechtliche Stellung halbwegs sicher zu klären. Das kann hier im Forum nämlich keiner wirklich tun. Das geht nur in der wirklichen Welt.

    Wenn Du Dir bereits a.) Deiner rechtlichen Stellung und b.) dessen, was Du nun eigentlich errreichen möchtest, sicher bist, dann kannst Du auch selbst ein Schreiben (Schreiben, nicht Telefonat) an diese Genossenschaft/Verwaltung aufsetzen und damit Deine Auffassung und Deinen Willen bekunden. Und dann schauen, was die zurückschreiben ...

    Wenn Du Dich entschlossen hast, dass Du vor einem solchen Schreiben weitere Hilfe benötigst, so solltest Du Dir dafür jetzt selbst in der wirklichen Welt ein Bild machen.

    Man sollte seine Entscheidungen und Schritte nämlich nicht von den Erfahrungen/Meinungen maximal zweier antwortender Forenmitgliedern abhängig machen. Recherchiere doch beim ansäßigen Mieterbund. Frage nach, was eine Erstberatung kostet. Das gleiche bei einem Anwalt Deines Vertrauens. Mache Dir selbst ein Bild und entscheide für Dich und nach Deinem Gefühl, wo Du Dich mit Deinem Anliegen gut aufgehoben fühlst.

    Woher soll man wissen, was ein Anwalt kostet? Vielleicht ist einer mit einem feuchten Händedruck zufrieden, setzt ein heftiges Schreiben auf und die Genossenschaft kuscht? Vielleicht maschierst Du aber auch in einen monatelangen Rechtsstreit? Vielleicht deckt das Deine Rechtschutzversicherung (falls Du eine hast), vielleicht aber auch nicht.

    Ich wünsche Dir Glück.

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