WG Auszug und danach nur noch Ärger

  • Hallo ihr lieben,

    leider muss ich mit meinem ersten post euch gleich um Hilfe bitten, da ich nicht mehr weiter weiß. Ich bin mir auch leider nicht sicher ob das der richtige Bereich ist. :(

    Ich bin vor knapp 4 Monaten aus einer Studenten-WG ausgezogen, wir waren zu zweit und beide als Hauptmieter eingetragen. Wir hatten uns leider nicht mehr verstanden und haben so die Wohnung Gemeinschaftlich gekündigt. Die Kosten wie Kaution, Miete und Nebenkosten haben wir uns geteilt.
    Ich hab ziemlich schnell eine neue Wohnung gefunden und meine ehemalige Mitbewohnerin ist dann doch in der alten Wohnung geblieben, da sie eine neue WG gründen wollte und so wurde für sie ein neuer Mietvertrag aufgesetzt.

    So weit hatte beim Umzug auch alles geklappt. Meine alte Mitbewohnerin hat die Wohnung auch in den Zustand so übernommen wie sie war und der Vermieter hatte damit auch kein Problem. (wurde alles schriftlich festgehalten)

    Nun hab ich schon länger auf unsere Nebenkosten Abrechnung gewartet und mich gestern beim alten Vermieter erkundigt. Dieser teilte mir dann mit, das die Nebenkostenabrechnung schon Mitte April bei meiner alten Mitbewohnerin angekommen ist und ihr auch schon das übrig gebliebene Geld der Nebenkosten und die Kaution ausgezahlt wurden.
    Als ich meine alte Mitbewohnerin darauf angesprochen hab blockte sie sofort ab und stritt ab die Nebenkostenrechnung, die Nebenkostenauszahlung und die Kaution vom Vermieter erhalten zu haben.
    Mein alter Vermieter sieht keine Notwendigkeit mir die Nebenkostenrechnung zukommen zu lassen da er nichts damit zu tun haben will und wir das selbst Regeln sollen.

    Ich weiß leider nicht wie ich nun damit umgehen soll und würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt.

    Lieben Gruß

  • Nichts Neues. WG und immer wieder und wieder Ärger.
    Jeder der vormaligen WG ist gleichberechtigt. Die Abrechnung hätte der Vermieter müssen jeden zustellen lassen müssen und Ihnen die Teilbeträge auszahlen sollen.

    Nehmen Sie einen Anwalt um den Vermieter in die Spur zu bringen. Ich glaube, Sie haben gute Karten.

  • Kolinum:

    "Nichts Neues. WG und immer wieder und wieder Ärger."
    - Stimme zu.

    "Jeder der vormaligen WG ist gleichberechtigt."
    - Noch richtig.

    "Die Abrechnung hätte der Vermieter müssen jeden zustellen lassen müssen und Ihnen die Teilbeträge auszahlen sollen."
    - Vom Kauderwelsch einmal abgesehen, ist der Tenor falsch. Der VM muss nicht dem weggezogenen Mieter mit der BK-Abrechnung hinterher laufen. Einer der beiden früheren Mieter genügt. Den Rest müssten sie unter sich ausmachen, notfalls auf dem Klageweg.

    "Nehmen Sie einen Anwalt um den Vermieter in die Spur zu bringen. Ich glaube, Sie haben gute Karten."
    - Nein, sondern um Geld zu verbrennen.

  • "Die Abrechnung hätte der Vermieter müssen jeden zustellen lassen müssen und Ihnen die Teilbeträge auszahlen sollen."
    - Vom Kauderwelsch einmal abgesehen, ist der Tenor falsch. Der VM muss nicht dem weggezogenen Mieter mit der BK-Abrechnung hinterher laufen. Einer der beiden früheren Mieter genügt. Den Rest müssten sie unter sich ausmachen, notfalls auf dem Klageweg.


    Bin ich mir nicht 100% sicher. Aber auch deshalb steht in Mietverträgen oftmals, dass einzelne Mieter sich gegenseitig in allen Dingen - außer Kündigungen - vertreten dürfen. Man sollte also überprüfen, ob der Spruch im Mietvertrag stand. Wenn ja, hat der Vermieter gar nichts falsch gemacht. Wenn nein, so bin ich mir, wie gesagt, unsicher.

    Die Ex-Mitbewohnerin begibt sich m.E. auf ein sehr dünnes Brett, falls sie die Sachen erhalten hat, denn im Fall von Ermittlungen sind die Zahlungen des Vermieters sicherlich schnell nachzuweisen.

    Ich würde schriftlich beim Vermieter die Nebenkostenabrechnung anfordern und um eine schriftliche Antwort bitten, ob und wann ich sie erwarten kann. Wenn er schriftlich geantwortet hat, würde ich schriftlich damit die Ex-Mitbewohnerin beglücken. Ich würde also erstmal schauen wollen, welche Wahrheiten denn am Ende auf dem Papier stehen. Papier ist zwar bekanntlich geduldig, entwickelt aber vor Gericht manchmal eine enorme Beweiskraft ... :cool:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!