Spiegel fällt aus Schrank welcher zur Wohnung gehört -- wer muss das bezahlen?

  • Hallo Forum!

    Zu meiner Wohnung gehört ein großer breiter Schlafzimmerschrank mit Spiegeltüren. Nun ist es letztes Wochenende passiert, dass mit lauten Krach und geklirr sich urplötzlich einer der Spiegel gelöst hat und auf dem Boden zerschellt ist. Wahrscheinlich hat der Kleber einfach den Geist aufgegeben.

    Der Schrank gehört zur Wohnung dazu. Im Mietvertrag bin ich auch verpflichtet mich an Schönheitsreparaturen zu beteiligen. Ich will mich auch nicht mit meinem Vermieter streiten, nur da ich wirklich nicht an der Sache schuld war fände ich es ungerecht wenn ich diesen Spiegel zahlen müsste.
    Ist so etwas eine Schönheitsreparatur?
    Ich hab zwar eine Hausratsversicherung, aber natürlich keine für Glasbruch :rolleyes:

    Vielen Dank schonmal!

  • Ist so etwas eine Schönheitsreparatur?


    Nein, eher nicht.

    Je nach im Mietvertrag enthaltener Kleinreparaturklausel und der Höhe der Reparaturkosten müsstest Du diese aber vielleicht dennoch übernehmen. Ansonsten dürfte ein zur Wohnung gehörendes Möbelstück (und dessen Instandhaltung) Sache des Vermieters sein, wenn es aus Alters- oder Qualitätsgründen den Geist aufgibt.

  • Ansonsten dürfte ein zur Wohnung gehörendes Möbelstück (und dessen Instandhaltung) Sache des Vermieters sein, wenn es aus Alters- oder Qualitätsgründen den Geist aufgibt.


    Meine ich auch, § 535 BGB.

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