Mieter verweigert die Zahlung der Nebenkosten

  • Hallo,

    mal ein Thema von der Vermieterseite...

    Wir hatten 2012 und 2013 eine Wohnung vermietet, der damalige Mieter hat wohl 2012 die Gemeinde nicht den Wasserzähler der alleinig für seine Wohnung existiert ablesen lassen oder das ganze ignoriert bzw. den Wert nicht durchgegeben, wie auch immer es wurde darauf hin von der Gemeinde ein geschätzter Wert berechnet (2m³) für einen 4 Personen Haushalt... Dieser Wert wurde auch so in die Nebenkostenabrechnung übernommen welche fristgerecht einging und auch nicht angezweifelt wurde (bezahlt wurde bis heute nicht).

    Bei Auszug des Mieters wurde im Juni 2013 eine Abschlussrechnung der Nebenkosten für 2013 erstellt und im Zuge dessen auch der aktuelle Zählerstand von der Gemeinde ablesen lassen, somit wurde der Zähler 2013 in die Nebenkostenabrechnung übernommen.

    Ein Anwalt des Mieterschutzbundes meldet jetzt an das eine Abrechnung eben dieses Zählers über einen Zeitraum von 19 Monaten erfolgt und somit nicht zulässig sei und weist diese Position konsequent zurück.

    Wie soll man sich da verhalten, da diese Wasseruhr alleinig für seinen Verbrauch da ist und die Gemeinden grundsätzlich per Schätzung abrechnen wenn niemand öffnet bzw. alles ignoriert?

    Uns kommt es eher so vor das der Bub sich grundsätzlich unter Verwendung irgendwelcher Spitzfindigkeiten unter Zuhilfenahme des Mieterschutzbundes vor jeglicher Zahlung drücken will...

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit sowas, wären echt Dankbar für Tipps!

    Grüsse!

  • Ein Anwalt des Mieterschutzbundes meldet jetzt an das eine Abrechnung eben dieses Zählers über einen Zeitraum von 19 Monaten erfolgt und somit nicht zulässig sei und weist diese Position konsequent zurück.


    Kann ja nicht sein, wenn jede Abrechnung über einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten geht (und dem Mieter davon auch nur sein jeweiliger Nutzungszeitraum angerechnet wird).

    Dass bei der Erstellung der ersten Abrechnung ein Schätzwert anstelle eines Ablesewertes auftaucht, tut der Sache ja grundsätzlich erstmal keinen Abbruch.

    Wie soll man sich da verhalten, da diese Wasseruhr alleinig für seinen Verbrauch da ist und die Gemeinden grundsätzlich per Schätzung abrechnen wenn niemand öffnet bzw. alles ignoriert?


    Da gibt es nichts zu verhalten. Wenn der Vermieter (hier ja auch der Wasseranschlussinhaber, so wie ich das verstehe) genaue Werte haben möchte, muss er sich vorher kümmern und ggf. selbst die Werte ablesen und dem Wasserversorger melden. Wenn das nicht geschieht und auch sonst niemand das Ding ablesen kann, wird eben geschätzt, was aus Sicht des Wasserversorgers okay ist.

    Ein Schätzwert in der Abrechnung bringt natürlich immer Ungenauigkeiten mit hinein. Die Frage, die ein Mieter sich aber höchstens stellen könnte, wäre, ob er durch den Schätzwert in irgendeiner Art und Weise finanziell benachteiligt wurde und der Vermieter das hätte verhindern können oder gar müssen.

    Aber wenn alle Schätzungen und Ablesungen (egal was) immer die korrekten Stichtage betreffen, dann kann ja unschwer ein Zeitraum von 19 Monaten zwischen den Schätz-/Ableseterminen liegen.

    Kannst ja mal die Abrechnungen einscannen (persönliche Daten ausschwärzen!) und hier einstellen. Dann sieht man vielleicht besser, wie der Mieterschutzbund auf die Idee kommt.

  • von der Gemeinde ein geschätzter Wert berechnet (2m³) für einen 4 Personen Haushalt...


    Beim Durschschnittsverbrauch von 150m³ eines 4-Pers.-Haushalt pro Jahr wäre das dann für weniger als eine Woche gewesen. Und dem VM ist nichts aufgefallen? Dann mal Gute Nacht, Marie...:mad:

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