Hallo,
mal ein Thema von der Vermieterseite...
Wir hatten 2012 und 2013 eine Wohnung vermietet, der damalige Mieter hat wohl 2012 die Gemeinde nicht den Wasserzähler der alleinig für seine Wohnung existiert ablesen lassen oder das ganze ignoriert bzw. den Wert nicht durchgegeben, wie auch immer es wurde darauf hin von der Gemeinde ein geschätzter Wert berechnet (2m³) für einen 4 Personen Haushalt... Dieser Wert wurde auch so in die Nebenkostenabrechnung übernommen welche fristgerecht einging und auch nicht angezweifelt wurde (bezahlt wurde bis heute nicht).
Bei Auszug des Mieters wurde im Juni 2013 eine Abschlussrechnung der Nebenkosten für 2013 erstellt und im Zuge dessen auch der aktuelle Zählerstand von der Gemeinde ablesen lassen, somit wurde der Zähler 2013 in die Nebenkostenabrechnung übernommen.
Ein Anwalt des Mieterschutzbundes meldet jetzt an das eine Abrechnung eben dieses Zählers über einen Zeitraum von 19 Monaten erfolgt und somit nicht zulässig sei und weist diese Position konsequent zurück.
Wie soll man sich da verhalten, da diese Wasseruhr alleinig für seinen Verbrauch da ist und die Gemeinden grundsätzlich per Schätzung abrechnen wenn niemand öffnet bzw. alles ignoriert?
Uns kommt es eher so vor das der Bub sich grundsätzlich unter Verwendung irgendwelcher Spitzfindigkeiten unter Zuhilfenahme des Mieterschutzbundes vor jeglicher Zahlung drücken will...
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit sowas, wären echt Dankbar für Tipps!
Grüsse!