Haus zur Miete: Bezug nach 15 Jahren Vorvermietung--> Was muss der Vermieter machen.

  • Hallo Liebe Mietrecht Gemeinde,

    habe da mal ein paar Fragen zum Thema Einzug in ein Haus zur Miete welches nach 15 Jahren Vorvermietung diverse Mängel aufzeigt.

    Durch benachbarte Freund erfuhren wir das eine DHH zur Miete nach ca. 15 Jahren Vorvermietung nun frei wird. Wir trafen uns mit dem derzeitigen "noch" Mieter und besichtigten die DHH. Dabei vielen uns die folgenden Punkte auf, wo wir nun nicht wissen ob wir diese vom Eigentümer vor Bezug verlangen können oder nicht.

    1. alle Teppiche im Haus (Wohnzimmer, Flur OG, Kinderzimmer und Schlafstube) sind abgewohnt, diese müssen sicher durch den Vermieter ersetzt werden. Richtig?!

    2. Die Tapeten sind bereits so oft überstrichen wurden (derzeit viele sehr bunt angestrichen) das ein weitere Anstrich sie sicher von der Wand holt, zudem es auch diverse Setzungsrisse in den Wänden gibt. Können wir als Neumieter von dem Eigentümer verlangen das er die Setzungsrisse repariert und die Wände neu tapeziert? Vormieter muss die Wohnung Besenrein verlassen.

    3. Thema Einbauküche. Diese ist soweit noch gut erhalten. Wie stehen die Chancen hier neue und zeitgemäße E-Geräte mit Ordentlichen Verbrauchswerten einbauen zu lassen.

    4. könne wir die Duschkabine nach 15 Jahren austauschen lassen? Wie verhält es sich allg. mit Sanitärobjekten (Toilettenbecken / Duschwanne)

    Danke für Eure Antworten.

  • Nichts einfacher als das: Sie mieten eine Wohnung(Haus) so wie es sich bei Unterzeichnung des Mietvertrages vorfindet.
    Verlangen können Sie ALLES, erwarten können Sie schlimmstensfalls nichts.

  • Zitat

    1. alle Teppiche im Haus (Wohnzimmer, Flur OG, Kinderzimmer und Schlafstube) sind abgewohnt, diese müssen sicher durch den Vermieter ersetzt werden. Richtig?!

    Kommt drauf an wie abgewohnt und vor allem wem sie gehören.

    Zitat

    2. Die Tapeten sind bereits so oft überstrichen wurden (derzeit viele sehr bunt angestrichen) das ein weitere Anstrich sie sicher von der Wand holt, zudem es auch diverse Setzungsrisse in den Wänden gibt. Können wir als Neumieter von dem Eigentümer verlangen das er die Setzungsrisse repariert und die Wände neu tapeziert?

    Vom Vermieter könnt Ihr nur verlangen was er Euch vertraglich zusichert.

    Zitat

    3. Thema Einbauküche. Diese ist soweit noch gut erhalten. Wie stehen die Chancen hier neue und zeitgemäße E-Geräte mit Ordentlichen Verbrauchswerten einbauen zu lassen.

    Siehe Antwort zu 2. Vorausgesetzt die EBK gehört zur Mietsache.

    Zitat

    4. könne wir die Duschkabine nach 15 Jahren austauschen lassen? Wie verhält es sich allg. mit Sanitärobjekten (Toilettenbecken / Duschwanne)

    So lange alles funktioniert bleibt es wie es ist.


    Zitat

    Wir trafen uns mit dem derzeitigen "noch" Mieter und besichtigten die DHH.

    Ja und? Der "Noch"- Mieter entscheidet nicht wer "Nach"-Mieter wird.

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