Wartung nach Auszug

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen.

    Unser Mietvertrag endete zum 28.02. Nun wurde am 17.03. eine Heizungswartung durchgeführt, die unser ehemaliger Vermieter uns in der Endabrechnung der Nebenkosten in Rechnung gestellt hat.
    Müssen wir die Kosten übernehmen, obwohl wir zum Zeitpunkt der Wartung gar nicht mehr in der entsprechenden Wohnung gewohnt haben?
    Diese sollte laut Vermieter vor einer erneuten Vermietung komplett renoviert werden.

    In den Jahren vorher wurde die Wartung von uns immer übernommen, allerdings auch früher im Jahr (immer zwischen November und Januar) durchgeführt.

    Edit: die Endabrechnung, auf der die Kosten für die Wartung aufgeführt sind, lautet "Abrechnung bis 1.2.14"

    Schonmal vielen Dank für die Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von 0815Mieter (23. April 2014 um 13:18)

  • Was genau steht als Abrechnungszeitraum (von ... bis ...) auf der Abrechnung und wann genau (bitte jeweils mit Jahresangabe) seid Ihr ausgezogen und war die Wartung?

  • Als Abrechnungszeitraum ist lediglich "Abrechnung bis 1.2.14" angegeben.

    Ausgezogen sind wir am 22.02.2014 - Mietvertrag lief bis 28.02.2014

    Die Wartung wurde am 17.03.2014 durchgeführt.

  • Als Abrechnungszeitraum ist lediglich "Abrechnung bis 1.2.14" angegeben.


    Da dies kein Zeitraum (von-bis) ist, würde ich der Abrechnung widersprechen.

  • Als Abrechnungszeitraum ist lediglich "Abrechnung bis 1.2.14" angegeben.

    Dann weise die Abrechnung wegen Formfehler zurück. Aber nicht genau wegen welchem. Das soll der VM mal schön selbst rau finden.:cool:

    Angegeben sein muß u. a. der genaue Abrechnungszeitraum z. B. 01.02.13 - bis 31.01.14

    Und der Nutzungszeitraum. Hier der 01.02. - 28.02.13

    In dem Fall dürfte der VM 1/12 der Wartungskosten abrechnen. Nicht die gesamten.

    Mal so nebenbei, was genau ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

  • anitari:

    "Dann weise die Abrechnung wegen Formfehler zurück. Aber nicht genau wegen welchem. Das soll der VM mal schön selbst raus finden.:cool:"
    - Rrrichtig!

    "Angegeben sein muß u. a. der genaue Abrechnungszeitraum z. B. 01.02.13 - bis 31.01.14
    Und der Nutzungszeitraum. Hier der 01.02. - 28.02.13"
    - Oder korektererweise 01.02.14-28.02.14 (?)

    "In dem Fall dürfte der VM 1/12 der Wartungskosten abrechnen. Nicht die gesamten."
    - Meine ich auch.

    "Mal so nebenbei, was genau ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?"
    - Würde mich auch interessieren...

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