Hallo,
meine Eltern sind Mieter zweier Geschosse (EG und UG) in einem Haus. Sie werden in den nächsten Monaten ausziehen und befinden sich gerade in einer Umzugsphase.
Der Vermieter fordert (schriftl.) nun an 2 Terminen öffentliche Wohnungsbesichtigungen stattfinden zu lassen.
Die beiden Geschosse werden zumindest zu einem der Termin noch von meinen Eltern bewohnt, d.h. die Wohnung ist noch teilweise möbliert.
Meine Eltern empfinden eine öffentliche Besichtigung unzumutbar, während sie die Wohnung noch bewohnen. Während so einer öffentlichen Besichtigung kann ja bei der Grösse der Wohnung (mehrere Geschosse, weit über 200qm) nicht jederzeit drauf geachtet werden, wo sich die Interessenten aufhalten und was sie gerade tun - ohne eine böse Absicht zu unterstellen.
Ist das nun rechtens, was der Vermieter fordert?
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Schönen Gruß