Öffentliche Wohnungsbesichtigung während Miete

  • Hallo,

    meine Eltern sind Mieter zweier Geschosse (EG und UG) in einem Haus. Sie werden in den nächsten Monaten ausziehen und befinden sich gerade in einer Umzugsphase.
    Der Vermieter fordert (schriftl.) nun an 2 Terminen öffentliche Wohnungsbesichtigungen stattfinden zu lassen.
    Die beiden Geschosse werden zumindest zu einem der Termin noch von meinen Eltern bewohnt, d.h. die Wohnung ist noch teilweise möbliert.

    Meine Eltern empfinden eine öffentliche Besichtigung unzumutbar, während sie die Wohnung noch bewohnen. Während so einer öffentlichen Besichtigung kann ja bei der Grösse der Wohnung (mehrere Geschosse, weit über 200qm) nicht jederzeit drauf geachtet werden, wo sich die Interessenten aufhalten und was sie gerade tun - ohne eine böse Absicht zu unterstellen.

    Ist das nun rechtens, was der Vermieter fordert?
    --
    Schönen Gruß

  • Zitat

    nun an 2 Terminen öffentliche Wohnungsbesichtigungen stattfinden zu lassen.


    Ich befürchte, dass ihr das falsch verstanden habt. Wenn eine öffentliche Wohnungsbesichtigung über die Bühne gehen sollte, dann müssten Hinz und Kunz an dem Tag durch die Wohnung laufen dürfen, als ob ein Museum besichtigt wird. Das wird aber mit Sicherheit nicht so sein.

    Der Vermieter, bzw. der beauftragte Makler, wird mit Wohnungsinteressenten die Wohnung besichtigen wollen und das ist sein gutes Recht. Lese diesen Beitrag aus dem Mietrechtslexikon und du solltest erkennen, was der Vermieter verlangen und was deine Eltern dulden müssen: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!