Ex-Vermieterin erhebt Forderungen - sind diese gerechtfertigt?

  • Wurde recht lang mein Text aber wollte auch keine Details weglassen. Durch die Vorlesungen in Wirtschaftsrecht bin ich mir bewusst dass im juristischen bereich Details manchmal über alles entscheiden ;) here we go...


    Februar 2009:
    Ich beziehe meine ehemalige Wohnung.


    Juli 2013:
    Ich ziehe aus meiner ehemaligen Wohnung aus. Tschüss Sigmaringen, Hallo München. Eine offizielle Übergabe der Wohnung war, dummerweise, nicht möglich, da sich die Vermieterin zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befand. Habe geputzt etc. jedoch nicht gestrichen und auch Möbel, die bereits beim Einzug in der Wohnung waren (Sofa, Bett, Kleiderschrank) nicht entsorgt. Dachte mir der nächste Student freut sich doch sicher darüber ;) Bin ab nach München und habe ihr den Schlüssel per Post gesendet.


    Dezember 2013: Ich erhalte ein Schreiben vom Anwalt meiner Ex-Vermieterin, dass ich entweder bis zum 28.12. folgende Mängel beseitigen soll:
    - Streichen, da Wohnung nicht neutral hinterlassen wurde (eine Wand im Schlafzimmer violett, im Wohnzimmer teilweise rot. Ja, das war ich.)
    - Balkontüren und Fensterrahmen neu lackieren, da vom rauchen vergilbt

    Oder, würde ich der Aufforderung nicht nachkommen, würde ein Fachbetrieb beauftragt werden, Kosten ca. 4000€.
    Das mit dem Streichen sah ich ja ein, da eben nicht neutral hinterlassen. Balkontüren & Fensterrahmen wurden aber, so gut wie möglich, geputzt. Natürlich sahen die nichtmehr aus wie neu, aber ich sehe dies als gewöhnliche Abnutzung.

    Wollte der Aufforderung zum Streichen auch nachkommen. Problem: In der Wohnung befand sich bereits eine Nachmieterin. Deren Telefonnummer wurde mir nicht ausgehändigt sondern nur die ihrer Sozialbetreuerin. Mir wurde gesagt ich soll mich mit dieser Betreuerin in Verbindung setzen um abzuklären wann ich in die Wohnung kann um die Arbeiten durchzuführen.

    Da es ja Weihnachtszeit war dacht ich mir „Super, da hast du ohnehin Urlaub, rufst die Dame an und frägst ob am 27.+28.12. rein kannst“. Problem: Diese Sozialbetreuerin war einfach nicht erreichbar. Anscheinend im Urlaub oder so. Es passierte also nichts.


    Januar 2014:
    Gleich am Anfang des Monats kontaktierte ich den Rechtsanwalt meiner ehemaligen Vermieterin.

    „habe innerhalb der letzten Wochen mehrmals versucht Kontakt mit Frau BlaBla aufzunehmen. Erfolglos. Hier war niemand telefonisch zu erreichen. Somit war es auch nicht möglich Zugang zur Wohnung zu erhalten, um die Renovierungsmaßnahmen durchzuführen. Fand ich jetzt nicht ganz Ok eine Frist zu setzen aber mir nicht die Möglichkeit zu geben diese auch einzuhalten."

    Die nächsten drei Wochenenden bin ich, aus beruflichen Gründen, an München gebunden. Neuer Vorschlag: 01.&02.02. - das müsste nun ja genug Zeit sein um das Ganze mit dem Schlüssel bzw. Zugang zur Wohnung organisiert zu bekommen, wie ich finde. Bitte lassen sie mir, falls vorhanden, eine email Adresse von Frau BlaBla zukommen.“
    So meine Mail an den Herrn Rechtsanwalt.


    2 ½ (!) Wochen später gab es dann auch mal eine Antwort:

    „wir beziehen uns auf Ihre Email vom 06.01.2014. Inzwischen konnten wir die Nachmieterin erreichen und mit ihr einen Termin abstimmen. Ihr Vorschlag (01. / 02. Februar 2014) passt zeitlich nicht. Wir schlagen ersatzweise den 03. und 04. Februar 2014, weiter ersatzweise den 10. und 11. Februar 2014 vor. Die Durchführung der Arbeiten am Wochenende ist der Nachmieterin nicht zuzumuten. Die Arbeiten können nur unter der Woche durchgeführt werden. Zu den oben genannten zwei Terminen könnte jeweils eine dritte Person in Vertretung der Nachmieterin in der Wohnung anwesend sein. Bitte bestätigen Sie uns kurzfristig einen der beiden Termine.“

    Hervorragend. Ich arbeite in München und soll eine Wohnung ca. 200 km entfernt streichen…und zwar NICHT am Wochenende. Dass es Sonntags nicht geht verstehe ich ja noch, nur Samstags kann ich nicht nachvollziehen.
    Glücklicherweise habe ich vor Ort noch einen Freund der ausgebildeter Malermeister ist. Diesen konnte ich dazu bringen das Ganze für mich zu erledigen. Und ENDLICH bekam ich auch die Nummer der aktuellen Mieterin, so dass ich diese direkt kontaktieren konnte und meine ehemalige Vermieterin davon in Kenntnis setzte.
    Wohnung wurde am 13.& 14.02. gestrichen. Ehemalige Vermieterin war sehr zufrieden. Mein Kumpel bisschen weniger, da die aktuelle Mieterin wohl teilweise „Wiederstand“ leistete und teilweise Möbel, wenn er sie bat sie zu verschieben, einfach nicht umrücken wollte. Somit dauerten die Arbeiten einige Stunden länger als geplant. Sei’s drum. Die Balkontüren und Fensterrahmen wurden auch noch schnell lackiert. Mein Kumpel meinte er hatte für diese eben kaum noch Zeit, hat sie einmal lackiert, bei Niktorinspuren müsste man da aber ggf. nochmals drüber. Er kümmert sich die nächsten Wochen darum.


    April 2014:
    Neues Schreiben vom Anwalt. Vermieterin ist mit den Balkontüren & Fensterrahmen nicht einverstanden. Vorkostenanschlag ca. 700€ (klar, die würde sie gleich abschleifen lassen etc.). Außerdem wurde eine Rechnung über ca. 300€ gestellt wegen Aufwands- und Spritentschädigung für die Vermieterin. Aufwandsentschädigung insbesondere für die Entsorgung der alten Möbel. Als „Zeichen meines guten Willens“ habe ich diese 300€ auch bezahlt. Hätte als Zeugin, das diese Möbel schon zum Einzug drin waren, zwar meine Ex-Freundin gehabt…aber da zahl ich doch lieber 300€ als wie die zu bitten mir da so etwas zu bezeugen :D
    Ich also meinen Maler kontaktiert. Dieser meinte er hätte bereits 3(!) Mal mit der Mieterin abgesprochen dass er kommt, stand jedes Mal vor der Haustür, klingelte, keiner machte auf. Zudem seien noch seine Leiter und div. Malerzubehör dort, an das kommt er gerade auch nicht ran aber benötigt dieses.

    Aktueller Stand: Die Vermieterin meint es war genug Zeit da und meine Frist wäre verstrichen, also hat sie der Mieterin gesagt sie darf meinen Maler nicht in die Wohnung lassen. Anscheinend möchte sie wohl unbedingt dass das Ganze mit jeglichen Extras etc. wie abschleifen usw. erledigt wird. Sie besteht darauf dass ich ihr die Summe des Kostenvoranschlags überweise, ansonsten geht sie vor Gericht. Außerdem hat sie mir eine Rechnung ihres Anwalt für Beratungs- und Schriftverkehrskosten per email gesendet, ca. 600€. Komischerweise ist diese Rechnung jedoch an sie adressiert und nicht an mich.


    Nun zu meinen Fragen:
    - Was soll ich tun?
    - Muss mein Maler die Balkontüren&Fensterrahmen überhaupt nochmals lackieren?
    - Was ist mit dieser Rechnung des Rechtsanwalts? Muss ich die bezahlen obwohl sie an meine ehemalige Vermieterin adressiert ist??


    Hinweis: Mietvertrag. Jaja, dafür gehöre ich gesteinigt…ich habe noch einen von dem vorherigen Vermieter. Allerdings wurde die Wohnung irgendwann 2010/2011 auf eine neue Vermieterin umgeschrieben. Diesen habe ich nicht bzw. ich frage mich ob es da jemals einen gab und nicht einfach nur ein Schreiben welches besagte dass der vorherige Mietvertrag bei der neuen Vermieterin seine Gültigkeit behält. Ich weiss es wirklich nicht mehr, sorry!! Im „alten“ Mietvertrag wird bzgl. Beendigung der Mietzeit auf § 7 hingewiesen und „Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume in gereinigtem Zustand zu übergeben“.

  • Nun zu meinen Fragen:
    - Was soll ich tun?
    - Muss mein Maler die Balkontüren&Fensterrahmen überhaupt nochmals lackieren?
    - Was ist mit dieser Rechnung des Rechtsanwalts? Muss ich die bezahlen obwohl sie an meine ehemalige Vermieterin adressiert ist??


    Was erwartest Du hier von Berufslaien?
    Wende Dich an das Goldene Blatt, ersatzweise an einen Fachanwalt für Mietrecht.

  • Zitat

    Nun zu meinen Fragen:
    - Was soll ich tun?


    Wende dich an RTL2 oder einen anderen Trashsender, die suchen ständig solche Geschichten, mit denen man Sendezeit ausfüllen kann.

  • ähm, sorry, dachte hier erhält man fachbezogenen Rat...?


    Rat... Beratung ... ist den Angehörigen der rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
    Hie gibt es lediglich Meinungen von (anderen) Mietern oder Vermietern oder am Mietrecht interessierten Zeitgenossen.
    Und, sei mal ehrlich, WER will schon diesen ganzen Sermon lesen...?

  • ähm, sorry, dachte hier erhält man fachbezogenen Rat...?

    Jein! Rat, ob eine Sache möglicherweise der Rechtslage Genüge tut schon, aber Rat für mehr oder minder verfahrene Angelegenheiten sollten schon anderen Foren oder Institutioen vorbehalten bleiben.

  • Nun zu meinen Fragen:
    - Was soll ich tun?
    - Muss mein Maler die Balkontüren&Fensterrahmen überhaupt nochmals lackieren?
    - Was ist mit dieser Rechnung des Rechtsanwalts? Muss ich die bezahlen obwohl sie an meine ehemalige Vermieterin adressiert ist??


    Meine schmale Sicht der Dinge:

    Malerkumpel und Fensterrahmen:
    Du schreibst, die Vermieterin habe der Mieterin gesagt, sie dürfe den Maler nicht mehr reinlassen. Interessant in mehrerlei Hinsicht.
    1.) Die Vermieterin hat der Mieterin sicherlich mal gar nichts zu weisen, wen die Mieterin in die Wohnung lassen darf und wen nicht.
    2.) Falls die Mieterin sich den Quatsch gefallen lässt, passt das ja dazu, dass Dein Malerkumpel zuletzt nicht mehr eingelassen wurde.

    Fazit:
    Ich denke, Du kannst hinreichend belegen, dass genügend Versuche unternommen wurden und diese aus von Dir unverschuldeten Gründen gescheitert sind. Vor einer Klärung der Rechtslage würde ich gar nichts mehr machen - jedenfalls nicht mehr die Fenster streichen.

    Ob überhaupt ein Anrecht bestand, von Dir irgendwelche Renovierungsarbeiten zu verlangen, wo es doch schon lange eine neue Vermietung gab, wage ich zu bezweifeln.

    Überhaupt: Miteinander vereinbarte Renovierungspflichten müsste ja im Zweifel von der Vermieterin nachgewiesen werden. Wenn Ihr einen neuen Mietvertrag hattet, in dem da was von drinsteht, muss man das prüfen. Wenn aber der erste/alte Mietvertrag nach Vermieterwechsel weiter bestand hatte und dort nichts drin steht ... so what ...?

    Rechnung des Rechtsanwalts:
    Ich würde gar nichts bezahlen.
    1.) Es ist ureigene Sache der Vermieterin, gleich zum Anwalt zu rennen. Wenn Sie keine Briefe selbst aufsetzen kann, ist das nicht Deine Schuld.
    2.) Ich schätze, Du hast keine Kostenübernahmeerklärung abgegeben, oder? Somit erwartet nicht einmal der Rechtsanwalt die Überweisung des Betrags auf sein Konto von Dir. Die Vermieterin muss es demnach bezahlen. Ob und was sie sich dann von Dir versucht wiederzuholen und wie sie das anstellen könnte, ist ein anderes Thema.
    3.) Wenn ich Deine Beschreibung so lese, würde ich sehr bezweifeln, dass Du im Verlauf der Angelegenheit nach Empfang des ersten Anwaltsschreibens auch nur die kleinste, Dir anzulastende Unterlassung begangen hast. Eine Zahlung irgendwelcher (Folge-)Kosten, die über die Renovierungskosten hinausgehen, würde ich an Deiner Stelle erstmal an niemanden leisten.

    Gesamtfazit:
    Ich würde das ganze Gedöns zu einem Fachanwalt tragen, mit diesem die Sache durchgehen und beratschlagen, wie man sich wehren, wenn nicht gar zurückschießen, könnte.
    Wie gesagt: In meinen bescheidenen Augen hast Du vielleicht schon mehr getan (renoviert), als Du überhaupt hättest tun müssen.

    "Fachbezogener Rat":
    Was hier so geschrieben steht, darfst Du meinetwegen nennen wie Du möchtest. :) Es sind Meinungen und Erfahrungsaustäusche. Was davon rechtlich haltbar wäre und vor einem Richter Bestand er- oder behält, steht zumeist in den Sternen. ;)

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