Fristlose Kündigung,Begründung: Vertragsunterzeichner (Vemieter) nicht berechtigt

  • Ich wohne seit 14 Tagen in einer neuen Wohnung. Leider verhält sich der Vermieter schon, seit ich die Kaution überwiesen, habe seltsam. Heute erhielt ich ein Kündigungsschreiben vom Vermieter (Neuer Name).

    Der bisherigen Kontakt und der Verfasser der Kündigung weisen sich als Vertreter eines Vereins aus, der die Wohnung besitzt.

    Da steht Folgendes drin:
    Aufforderung XAdresse/ZimmerX unverzüglich zu räumen
    Begründung:
    Es besteht kein wirksamer Mietvertrag zwischen Ihnen und Xdem Verein/NameX. Der Unterzeichner XNameX war nicht zur Vertretung XdesVereinsX und Unterzeichnung des Mietvertrags (von Vermieterseite) berechtigt. Der Verein lehnt den Vertrag ab.

    Kurz, die behaupten, dass ein Fehler, den sie gemacht haben, nun eine fristlose Kündigung gegen mich rechtfertigt. (Der erste Kontakt wurde vom Vormieter genannt)

    Woher weiß ich, dass die Kündigung von einem bevollmächtigten Vertreter stammt?
    Ich habe Sorge, dass der Verein davon lebt, Kautionen einzustreichen und Mieter rauszupöbeln
    Hat jemand Tipps / Erfahrungen mit so etwas?

  • Zitat

    Woher weiß ich, dass die Kündigung von einem bevollmächtigten Vertreter stammt?

    In dem Du verlangst das man Dir die Vollmacht des Vermieters im Original vorlegt.

    Andererseits, wenn sich der VM, der mit dem Du den Vertrag abgeschlossen hast, seltsam verhält ist das schon seltsam.

  • Wenn jemand eine Wohnung vermietet, obwohl er dazu keine Berechtigung hat, ist das Betrug.
    Sie müssten dann Anzeige bei der Polizei erstatten.
    Listen Sie alles akribisch und chronologisch auf, was Ihnen an Kosten entstanden sind, damit Sie später Schadenersatz geltend machen können.

  • Hallo adala,

    ein Mieter (bzw. Mietinteressent) muss die Berechtigung der als Vermieter auftretenden Person NICHT überprüfen.

    "Heute erhielt ich ein Kündigungsschreiben vom Vermieter (Neuer Name)."
    - Nix verstehe...

    "der Verfasser der Kündigung weisen sich als Vertreter eines Vereins aus, der die Wohnung besitzt."
    - Falsch: Die Wohnung BESITZT derjenige, der sie gemietet hat. Um es noch deutlicher zu machen: Du bist im Geschäft, nimmst eine Packung aus dem Regal (JETZT bist Du der Besitzer!) und gehst zur Kasse und zahlst (NUN bist Du der Eigentümer!).

    "Begründung: Es besteht kein wirksamer Mietvertrag zwischen Ihnen und Xdem Verein/NameX. Der Unterzeichner XNameX war nicht zur Vertretung XdesVereinsX und Unterzeichnung des Mietvertrags (von Vermieterseite) berechtigt. Der Verein lehnt den Vertrag ab.“ "
    - Das tangiert Dich vorerst nur periphär. Meine Antwort - wenn überhaupt - wäre: "Bitte kontaktieren Sie den im MV aufgeführten Vermieter."

    "Ich habe Sorge, dass der Verein davon lebt, Kautionen einzustreichen und Mieter rauszupöbeln"
    - Welches zu beweisen wäre. Die Staatsanwaltschaft würde sich dann über eine Anzeige mit Verdacht des Betrugs (§ 263 StGB) freuen.

  • [...] seit ich die Kaution überwiesen, habe seltsam. [...] Ich habe Sorge, dass der Verein davon lebt, Kautionen einzustreichen und Mieter rauszupöbeln


    Wie sollte jemand diese Kaution einbehalten können? Da würde ich mir die kleinsten Sorgen drum machen.
    Du kannst nachweisen, warum und wohin Du eine Kaution gezahlt hast.

    Steht der Vermieter mit seiner Privatadresse im Mietvertrag? Oder der Vereinsname? Oder die Vereinsadresse? Wohin hast Du überhaupt überwiesen: Vermieter oder Verein?


    Heute erhielt ich ein Kündigungsschreiben vom Vermieter (Neuer Name).


    Wirklich eine Kündigung? Seltsam für einen Vertrag, der angeblich nicht gültig ist ... ;)

    Der bisherigen Kontakt und der Verfasser der Kündigung weisen sich als Vertreter eines Vereins aus, der die Wohnung besitzt.

    Da steht Folgendes drin:
    [...]
    Es besteht kein wirksamer Mietvertrag zwischen Ihnen und Xdem Verein/NameX. Der Unterzeichner XNameX war nicht zur Vertretung XdesVereinsX und Unterzeichnung des Mietvertrags (von Vermieterseite) berechtigt. Der Verein lehnt den Vertrag ab.


    Da muss sich der Verein zumindest die Frage gefallen lassen, wieso der Vermieter/Unterzeichner die Schlüssel hatte und Dir die Wohnung übergeben konnte.

    Woher weiß ich, dass die Kündigung von einem bevollmächtigten Vertreter stammt?


    Wenn das eine Kündigung eines (dann wohl gültigen?!) Vertrags ist, kann diese Kündigung nur vom Vermieter oder einem von ihm Bevollmächtigter kommen. Dieser Vermieter hat dann aber wohl kaum die Möglichkeit, Dich nur wegen eines "Oh, ich habe mich getäuscht" zu kündigen.

    Hier geht es wohl eher darum, dass der Verein behauptet, der Mietvertrag sei ungültig, weil ein Unbefugter ihn abgeschlossen habe. Hier wäre mal zu klären, wie unbefugt derjenige denn wohl tatsächlich war. Wenn er nämlich sehr wohl doch befugt war (z.B. zu dem Zeitpunkt vom Verein bevollmächtig, die Wohnung zu vermieten), dann besitzt Du einen gültigen Mietvertrag.

    Deine Frage, woraus Du ersehen kannst, ob der Absender der "Kündigung" überhaupt zeichnungsberechtigt für den Verein ist, ist da noch eine ganz andere. Viel wichtiger ist für Dich, ob der Vermieter befugt war oder nicht. Ein Vermieter muss nicht Eigentümer einer Wohnung sein, er muss lediglich befugt sein, sie zu vermieten. Ist er das, so ist der Vermieter der Ansprechpartner für alles. Da kann der Eigentümer schreiben, was immer er möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (19. April 2014 um 09:03)

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