Auflösung Kautionssparbuch

  • Hallo,
    aus der Wohnung des Vermieters V sind die Mieter M Mitte Januar ohne Kündigung ausgezogen. M haben eine Wohnungübergabe verweigert und nur die Schlüssel mit der Post zugesandt.
    M sind V 2,5 Monatsmieten schuldig geblieben plus Nebenkosten von einem Monat. V will jetzt das an ihn verpfändete Kautionssparbuch auflösen. Jedoch sagt die Bank das M zustimmen müssen , damit die Bank V das Geld ausbezahlt. Stimmt das so? Müssen die Mieter da zustimmen?

    Danke VG

  • aus der Wohnung des Vermieters V sind die Mieter M Mitte Januar ohne Kündigung ausgezogen. M haben eine Wohnungübergabe verweigert und nur die Schlüssel mit der Post zugesandt.
    M sind V 2,5 Monatsmieten schuldig geblieben plus Nebenkosten von einem Monat. V will jetzt das an ihn verpfändete Kautionssparbuch auflösen. Jedoch sagt die Bank das M zustimmen müssen , damit die Bank V das Geld ausbezahlt. Stimmt das so? Müssen die Mieter da zustimmen?


    Die Bank wird sicherlich die Gesetzesgrundlage für ihre Ansicht auf Nachfrage mitteilen.
    Ist übrigend Bürgerliches, kein Mietrecht.

  • Ein Kautionssparbuch, das vom Mieter geführt/eröffnet und dem Vermieter verpfändet wurde, kann m.W. nicht ohne weiteres vom Vermieter alleine aufgelöst werden. Etwas anderes wäre eines, das der Vermieter eröffnet hat und führt. Beide Formen gibt es.

    Es wäre ggf. zu prüfen, ob und in welcher Form der Vermieter sich aus dem Kautionssparbuch bedienen kann, ohne es gleich aufzulösen.

    Andererseits ist das alles, so wie geschehen (Auszug ohne Kündigung), sowieso kein Zustand. M.W. ist eine einseitige, unverlangte Schlüsselübergabe keine korrekte Beendigung eines Mietverhältnisses. Als Vermieter wäre ich wahrscheinlich froh, solche Mieter los zu sein, aber rein theoretisch läuft der Mietvertrag noch.

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