Nachforderung einer Nebenkostenabrechnung (Abrechnungszeitraum 01.01. - 15.11.2012)

  • Hallo liebe Leute,

    meinem Vermieter ist ein Fehler bei der Nebenkostenabrechnung meiner ehemaligen Wohnung, in der ich vom 01.01. - 15.11.2012 zur Miete gewohnt habe, unterlaufen.

    Durch einen Vorzeichen Fehler in Excel hätte ich laut seiner Aussage anstatt der Erstattung von 126,85 € eine Nachzahlung vom selbigen Betrag leisten müssen. Dies sei jetzt erst nach der Steuerklärung für das Jahr 2013 aufgefallen.

    Nun fordert dieser Vermieter von mir den Erstattungsbetrag sowie die Nachzahlung, somit also 253,70 € ein.

    Ich habe gesagt ich würde das durch einen Anwalt prüfen lassen und er soll mir die detaillierte Abrechnung zu kommen lassen.

    Ich möchte aber im Vorfeld wissen ob er überhaupt noch Anspruch auf das Geld hat, da der Abrechnungszeitraum (=Mietzeitraum?) 01.01.2012 - 15.11.2012 doch jetzt schon länger als 12 Monate beträgt.

    Danke für eure Antworten.

  • Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist der Zug für den VM am 31.12.2013 abgefahren.

    Das Geld für den Anwalt kannst Du Dir sparen.

    Nach Durchsicht der Betriebskostenabrechnung ist mir aufgefallen, dass die Anschrift des Vermieters dort notiert ist und er uns eine kleine Exceltabelle nur beigefügt hat mit dem Hinweis was wie der Betrag mit Verrechnung der Kaution und Nebenkosten zu stande kommt. Ansonsten ist die Betriebskostenabrechnung aber detailliert aufgeführt und es handelt sich eindeutig um unser Mietobjekt.

    Als Mieter stehen wir mit Nachnamen drin aber ich habe jetzt sorge, da kein Dokument bzw. Abrechnung existiert die explizit auf den Mieter geschrieben wurde ist mit Betrag und so weiter un sofort, da es rechtlich anfechtbar ist.

  • Durch einen Vorzeichen Fehler in Excel hätte ich laut seiner Aussage anstatt der Erstattung von 126,85 € eine Nachzahlung vom selbigen Betrag leisten müssen.


    Das wird wohl eine typische Einzelfallentscheidung, falls das vor Gericht gehen sollte: Es dürfte dann wohl darum gehen, ob der Fehler flüchtig/offensichtlich war ODER ob er erst nach einer längeren so schnell nicht nachvollziehbaren Berechnung auftrat.

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