Hallo liebe Leute,
meinem Vermieter ist ein Fehler bei der Nebenkostenabrechnung meiner ehemaligen Wohnung, in der ich vom 01.01. - 15.11.2012 zur Miete gewohnt habe, unterlaufen.
Durch einen Vorzeichen Fehler in Excel hätte ich laut seiner Aussage anstatt der Erstattung von 126,85 € eine Nachzahlung vom selbigen Betrag leisten müssen. Dies sei jetzt erst nach der Steuerklärung für das Jahr 2013 aufgefallen.
Nun fordert dieser Vermieter von mir den Erstattungsbetrag sowie die Nachzahlung, somit also 253,70 € ein.
Ich habe gesagt ich würde das durch einen Anwalt prüfen lassen und er soll mir die detaillierte Abrechnung zu kommen lassen.
Ich möchte aber im Vorfeld wissen ob er überhaupt noch Anspruch auf das Geld hat, da der Abrechnungszeitraum (=Mietzeitraum?) 01.01.2012 - 15.11.2012 doch jetzt schon länger als 12 Monate beträgt.
Danke für eure Antworten.