Fristlose Kündigung/Wohnungsübergabe

  • Hallo!

    Ich bräuchte für mein Anliegen eine Beratung.

    Folgendes: Ich wohne derzeit in einer Wohngemeinschaft mit 3 Personen. Person 1 u. 2 haben das Mietverhältnis gekündigt, wobei wir alle einen Mietvertrag unterzeichnet hatten. Die Vermieterin hat dennoch beide Kündigung gewilligt.
    Nun, habe ich auf Grund eines schwerwiegenden Verstosses seitens des Vermieters, eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages zum 01.08.2010 eingereicht. Der Vermieter ist zweimal ohne mein Einverständnis in die Wohnung mit den Schlüssel meiner ehemaligen Mitbewohner eingetreten. Somit hat der Vermieter Hausfriedensbruch begonnen. Soweit ich informiert bin, hätte der Vermieter mir die Schlüssel, bedier Mitmieter übergeben müssen und erst bei meinem Auszug, hätte ich dem Vermieter die Schlüssel übergeben müssen.
    Ich habe das Wohnungstürschloss ausgetauscht, damit der Vermieter nicht mehr unerlaubt in die Wohnung eintreten kann.
    Der Vermieter fordert mich auf das Wohnungschloss wieder auszutauschen. Als Mieter habe ich das Recht, das Schloss auszutauschen, gerade damit Personen wie der Vermieter, die Wohnung nicht betreten kann, oder falls ein Vormieter sich ein Schlüssel hat nachmachen lassen.
    Nun habe ich folgendes Problem bezüglich meiner fristlosen Kündigung: Zum 01.08.10 kann ich nicht ausziehen. Mein Umzug verspätet sich um ca. ein oder zwei Wochen.
    Der Vermieter verlangt nun von mir am 02.08.10 die Wohnungs- und Schlüsselübergabe. Sollte ich nicht anwesend sein, will sie/er das Türschloss austauschen.
    Meine Frage hierzu:
    Darf der Vermieter dies? (Bitte mit § Angabe)
    Welches Recht steht dem Vermieter zu, wenn der Mieter zum 01.08. seine Auszug nicht einhalten kann?(Bitte mit § Angabe)
    Welches Recht steht dem Mieter zu? (Bitte mit § Angabe)
    Was kann der Mieter machen? (Bitte mit § Angabe)

    Ich Danke allen für ihre Antworten und verbleibe,
    mfG!
    Joerga

  • Das können Sie nicht wirklich ernst meinen. Zuerst kündigen Sie fristlos, dann sagen Sie zu Ihrem Vermieter ätsch, ich bleib noch 14 Tage. Und jetzt erwarten Sie, dass Sie hier im Forum Antworten in Form von Paragrafen bekommen, die Ihr hirnrissiges Verhalten legalisieren sollen?

    Nö, da gehen Sie mal schön zu einem Mieterverein, oder Anwalt für Mietrecht, da bekommen Sie dann eventuell Hilfe.

  • Mist, ich muss mich korrigieren. nicht ein zwei wochen, sondern 1 bis 2 tage. hatte ein transporter gemietet und hatte versendlich im online kalender auf die kalenderwoche ab dem 7.-8.08 gebucht. nun, wollte ich dies korrigieren und für den 31.7-1.8 buchen, doch der einzige tranporter ist erst am 02.08. frei. Kann der Vermieter dann für den ganzen Monat die Miete verlangen, wenn ich diesem den Schlüssel erst am 03.08. übergeben kann?

    @ mainschwimmer: ich weiß ja nicht wieso Sie gleich so abgehen, aber von betonter Sachlichkeit haben Sie noch nichts gehört oder gelesen? Wenn Sie meine Fragestellung persönlich gestört hat brauchen Sie auch nicht zu antworten.

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