Klausel im Mietvertrag rechtskräftig?

  • Hallo zusammen,

    ich bin vor einiger Zeit mit meiner Partnerin zusammengezogen.Wir wollen jetzt gemeinsam eine Wohnung kaufen und haben jetzt Vor unser bestehendes Mietverhältnis zu kündigen.

    Im Mietvertrag meiner Partnerin habe ich folgende Zusatzklausel gefunden die mir nach 15 Monaten Mietverhältnis recht unfair erscheint.

    "Austausch der Böden und Belege gehen zu Lasten des Mieters,
    bei Austausch verbleibt verlegtes Laminat oder Pakett ohne
    Abstandzahlung seiten des Vermieters in der Wohnung.
    "

    Da wir im Dez. 2012 die gesamte Wohnung für knapp 10.000€ renoviert haben mit Austausch sämtlicher Böden/Wandbelege ausgetauscht. Vorher war die Wohnung nicht beziehbar.

    Nun steht im Raum das wir die Bodenbelege die wir auch gut in der neuen ETW gebrauchen könnten nicht mehr mitnehmen können, obwohl es ja unser Eigentum ist.

    Was kann man in so einem Fall noch machen?

  • Zitat

    Austausch der Böden und Belege gehen zu Lasten des Mieters, bei Austausch verbleibt verlegtes Laminat oder Pakett ohne Abstandzahlung seiten des Vermieters in der Wohnung.


    Wurde diese Klausel per Zufall in dem Mietvertrag gefunden, oder ist sie eine Individualvereinbarung?

    Zitat

    haben mit Austausch sämtlicher Böden/Wandbelege


    Was sind in diesem Fall Wandbelege, die Tapeten?

    Zitat

    Was kann man in so einem Fall noch machen?


    Mit dem Mietvertrag zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.

  • Wurde diese Klausel per Zufall in dem Mietvertrag gefunden, oder ist sie eine Individualvereinbarung?


    Nein es wurde Handschriftlich ergänzt. Vielleicht soll man noch dazu sagen, das meine Partnerin die Wohnung auch vollständig vom alten Hausrat etc Entsorgen musste, und auf allen Kosten sitzen geblieben ist. Uns ist nur wichtig das wir am Ende nichts falsch machen und die Kaution wieder bekommen.

    Was sind in diesem Fall Wandbelege, die Tapeten?
    Naja Pakett/Laminat (Echtholzanteil ca 3-4mm) a 31€/m² bei 60 m², Teilweise Fliesenarbeiten (die ja drin bleiben) auch Tapeten, ..

  • Zitat

    Nein es wurde Handschriftlich ergänzt.


    Damit dürfte diese Klausel nicht überraschend aufgetaucht sein, sondern ist damit gültig.

    Zitat

    das meine Partnerin die Wohnung auch vollständig vom alten Hausrat etc Entsorgen musste, und auf allen Kosten sitzen geblieben ist.


    Solche Dinge klärt man vor Vertragsunterschrift, wer die Kosten zu übernehmen hat. Sich am Ende des Vertrages Gedanken zu machen, ist falsch und zu spät.

    Aus meiner Sicht sind so viele Fehler gemacht worden, die nicht mehr heilbar sind. Aber vielleicht kann ein gewiefter Anwalt noch etwas retten.

  • Naja, das hab ich mir schon ähnlich gedacht, ich kannte den Mietvertrag nicht da ich erst 4 Monate nach Abschluss bei Ihr eingezogen bin. Ich finde es nur ziemlich ärgerlich, ..

  • "Austausch der Böden und Belege gehen zu Lasten des Mieters,
    bei Austausch verbleibt verlegtes Laminat oder Pakett ohne Abstandzahlung seiten des Vermieters in der Wohnung."


    (Auch) ich halte diese Individualvereinbarung für rechtens.
    Ein Wort sollte wohl korrigiert und ein weiteres "ausgetauscht" werden...
    Dem Tipp mit der (fach!-)anwaltlichen Beratung schliesse ich mich an.

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