Klopfendes Wasserrohr, wenn Mieter über mir duscht....

  • Hallo Forum-Mitglieder.
    Mein Problem ist ein klopfendes Wasserrohr, wenn Mieter über mir duschen.
    Dieses Klopfen fing vor etwa 15 Monate an und nach meiner Meinung mit dem Einbau von Wasseruhren in den 3 Mietpateien im Haus.
    Die Firma, die die Wasseruhren eingebaut hatten, schließt diese,am Telefon, als Ursache aus.
    Das Wasserrohr verläuft zwischen Bad und Schlafzimmer.
    Vor einem Jahr sind die Mieter über mir eingezogen und duschen immer gegen 23.00 Uhr am Abend und 6.00 Uhr am Morgen. (was sie ja auch dürfen) Die vorherigen Mieter duschten zu anderen Zeiten und störten mich nicht beim schlafen.
    Nur dieses Klopfen holt mich regelmäßig aus dem Schlaf.
    Ich habe von Anfang an die Vermieterin darüber informiert und war bis jetzt auch sehr geduldig. Vor 3 Wochen war dann auch mal ein Handwerker da aber es gibt keine Reaktion seitens der Vermieterin.
    Ich denke, das sie eventuelle hohe Kosten für die Reperatur des Rohres in der Wand befürchtet.
    Kann ich ihr eine Frist setzen um den Mangel endlich zu beheben?

    MfG karl445

    Einmal editiert, zuletzt von karl445 (13. April 2014 um 11:58)

  • Kann ich ihr eine Frist setzen um den Mangel endlich zu beheben?


    Ich denke schon. Aber ich frage mich, was zwischen dem "von Anfang an die Vermieterin darüber informiert" und dem "vor 3 Wochen war dann auch mal ein Handwerker da" geschehen ist ...? Da liegt doch ein gutes Jahr dazwischen ...

  • Ich habe den Mangel vor 6 Wochen im persönlichen Gespräch wieder angemahnt.
    Von ihr aus kam dann die Aussage, das ich keine Mietminderung vornehmen sollte, da sie einen Handwerker beauftragen würde.
    Ich habe ihr gegenüber aber nie eine Mietminderung erwähnt.
    Zusatz:
    Sie hat das Haus vor 2 Jahren gekauft.
    Ich bin Altmieter und zahle 1/3 weniger Miete als die zwei anderen Mieter im Haus.

  • Hallo Karl,

    ich würde Nägel mit Köpfen machen: ein Protokoll führen (was störte, wann, wie wirkte es sich aus, wer ist Zeuge?) und dieses an die Vermieterin per Einwurfeinschreiben schicken mit der Aufforderung, die Mängel zeitnah zu beseitigen, um Mietminderungen zu vermeiden. Dabei auch auf § 535 BGB hinweisen.

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