Gebäudeversicherung wie genau umlegbar?

  • Hallo zusammen!
    Ich bin neu hier und habe eine Frage an euch, mit der Hoffnung, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
    Zur Info: UnserVermieter wohnt direkt über uns.
    Es geht um die Nebenkostenabrechnungen von 2012 und 2013 im Vergleich. Und da jetzt mal speziell um die Gebäudeversicherung.

    Im Jahr 2012 waren wir 2 Erwachsene, 1 Kind und 1 Baby geboren Sept. 2012.
    Die Gebäudeversicherung kostete 355,82 €. Davon Anteilig berechnete er uns 177,91 €. Wenn ich es also richtig nachgerechnet haben, nahm er die Gesamtsumme durch 5 Personen und dann mal 2,5 Personen. Oder aber Gesamtsumme durch 4 Personen, mal 2 Personen.

    Im Jahr 2013 waren wir komplett zu 4. in unserem Haushalt.
    Die Gebäudeversicherung betrug 414,08 €. Davon berechnete er uns dann 331,26 € !
    Wenn ich dies wiederrum versuche auszurechnen, komme ich auf: Die Gesamtsumme geteilt durch 5 Personen mal 4 Personen.

    Nun meine Frage hierzu.
    Ich bin mir bewusst, dass natürlich soetwas wie Abfallgebühren und Wasserverbrauch den Personen im Haushalt angepasst werden muss. Zumal es bei uns nur eine Wasseruhr gibt. Also rechnet er den Gesamtverbrauch und dann anteilig für uns als vierköpfige Familie. Das ist ja auch völlig in Ordnung.
    Aber kann es sein, dass man eine Gebäudeversicherung auch auf die Personenanzahl im Haus anrechnet???
    Ich kann natürlich auch falsch liegen und es ist alles ganz normal...
    Habe leider dazu nichts richtigesim Internet gefunden und hoffe nun auf eure kompetenten Antworten ;)

    Ich danke euch schonmal!!
    Einen tollen Sonntag noch!
    Marcs_Baby

  • Es kommt drauf an, was Ihr im Mietvertrag vereinbart habt. Normalerweise wird die Gebäudeversicherung nach Wohnfläche umgelegt. Eine Aufteilung nach Personen wäre da m.E. auch totaler Unsinn. Schaut nach, was über den Verteilschlüssel im Mietvertrag steht. Wenn da nichts steht, gilt normalerweise die Wohnfläche.

  • Zitat

    Aber kann es sein, dass man eine Gebäudeversicherung auch auf die Personenanzahl im Haus anrechnet???

    Nur wenn ausdrücklich so im Mietvertrag vereinbart.

    Ansonsten nach der Wohnfläche.

    Wobei es Humbug ist verbrauchsunabhängige Kosten nach Personen abzurechnen.

    Zitat

    Ich bin mir bewusst, dass natürlich soetwas wie Abfallgebühren und Wasserverbrauch den Personen im Haushalt angepasst werden muss.

    Kann auch nur dann wenn vertraglich so vereinbart. Sonst gilt auch hier, wenn nach Verbrauch nicht möglich, die Wohnfläche als Umlageschlüssel.

  • Hallo Marcs_Baby,

    Du scheinst mit Deinem VM völligen Desinformationen zu unterliegen.

    "Zur Info: UnserVermieter wohnt direkt über uns."
    - Also hat das Haus auch nur diese zwei Wohnungen?

    "Es geht um die Nebenkostenabrechnungen von 2012 und 2013 im Vergleich."
    - OK, die 2012er ist wohl erledigt.

    "Im Jahr 2012 ... Die Gebäudeversicherung kostete 355,82 €.
    Im Jahr 2013 ... Die Gebäudeversicherung betrug 414,08 €."
    - Ich gehe mal davon aus, dass die Zahlen ehrlich sind. Wie bereits gesagt: Falls kein anderer Aufteilungsschlüssel im MV individuell vereinbart wurde, ist zwingend Wohnflächen(prozentual)anteilmässig abzurechnen lt. Betriebskostenverordnung.

    "Ich bin mir bewusst, dass natürlich soetwas wie Abfallgebühren und Wasserverbrauch den Personen im Haushalt angepasst werden muss."
    - Muss muss garnicht. In Ermangelung geeigneter+geeichter(!) Messeinrichtungen gilt ebenfalls die WF-%-Aufteilung.

    "Zumal es bei uns nur eine Wasseruhr gibt. Also rechnet er den Gesamtverbrauch und dann anteilig für uns als vierköpfige Familie. Das ist ja auch völlig in Ordnung."
    - Nein, eben nicht.

    "Aber kann es sein, dass man eine Gebäudeversicherung auch auf die Personenanzahl im Haus anrechnet???"
    - Nein, wenn im MV nicht ausdrücklich und individuell anders vereinbart.

    "Ich kann natürlich auch falsch liegen ..."
    - Dazu habe ich mich bereits geäussert...

    "Einen tollen Sonntag noch!"
    - Danke, gleichfalls!

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